Laut den Angaben des WordPress-Dashboards wurden seit dem Start von Basic Thinking genau 130.133 Kommentare im Blog freigeschaltet. Übrigens die Gelegenheit, euch dafür zu danken: das bedeutet nichts anderes, als dass im Schnitt jedes Posting von zehn Lesern im Anschluss diskutiert wurde. Danke, danke, danke!
Nun aber zu einem ernsten Thema: Tag für Tag schaufele ich mehrere Duzend Hinterlassenschaften von Bots und parasitären SEO-Ungeheuern aus dem Spam-Ordner in den Müll. Bei uns läuft Akismet und ich muss sagen, dass das kleine Plugin einen hervorragenden Job bei der Kommentarverwaltung leistet. Doch in den vergangenen Wochen fiel mir bei der Backend-Hygiene ein offensichtlich neuer Trend in den Kommentaren auf: Noch immer tauchen kyrillische Botschaften auf, noch immer wird für Viagra, Casinos und Rolex-Uhren geworben. Doch daneben finden sich nun auch vereinzelt Links, die einen nervös bis besorgt stimmen können, da die URLs oder ihre Beschreibungen ziemlich eindeutig ein spezielles Klientel ansprechen: Pädophile. Ich dachte mir, dass wohl nicht nur bei Basic Thinking irgendwelche Leute ihren dreckigen bis illegalen Müll in den Kommentaren abladen. Dass dieser vielleicht bei anderen Bloggern nicht immer vom Spam-Filter entdeckt und herausgefischt wird. Vielleicht hat ja nicht einmal jeder Blog-Besitzer einen Kommentar-Checker installiert…
Bei uns ist es noch niemals vorgekommen, dass derlei Links tatsächlich veröffentlicht wurden und letztendlich weiß ich nicht, ob es sich tatsächlich um Verweise auf kinderpornographisches Material handelt – weil ich nicht den Fehler mache, die Seiten zur Kontrolle aufzurufen. Doch was ist, wenn es stimmt und Akismet einmal versagt? Wenn ich die Überprüfung der eingegangenen Kommentare einmal einen Tag schleifen lasse? Rückt das Blog dann unweigerlich in das Visier der Behörden? Hafte ich für fremde Kommentare? Und was ist mit den Netzsperren? Droht ein Stoppschild, weil irgendein Idiot oder sein Bot Kinderporno-Links wild durch das Netz schleudert?
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Mit diesen Fragen im Kopf habe ich diese Woche beim BKA angeklopft und um ein wenig Aufklärung gebeten. Screenshots kritischer Links hatte ich in der Anlage direkt mit nach Wiesbaden geschickt. Nun sind die Antworten da und ich möchte an dieser Stelle Frau Clemens danken, die uns schnell mit Infos versorgen konnte. Ich möchte noch vorausschicken, dass das BKA natürlich keine Rechtsauskünfte erteilen darf. Wenn sich also ein Fachjurist unter unseren Lesern befindet, der dazu noch etwas sagen und uns etwas mehr Verbindlichkeit verschaffen kann, der darf sich gerne melden. Kommen wir nun aber zu unserem Austausch per Mail, den ich im Folgenden wiedergeben möchte:
Nehmen wir an, ich habe einen Link in meinen Kommentaren gefunden, der allem Anschein nach auf ein illegales Angebot verweist. Wo kann ich so etwas melden? Beim BKA? Und welche Daten werden dafür benötigt?
Im Bereich der Verfolgung von Sexualdelikten – und damit auch dem Teilbereich der Kinderpornografie im Internet – hat das BKA im Regelfall keine Ermittlungszuständigkeit, sondern leitet Mitteilungen von Privatpersonen an das zuständige Landeskriminalamt weiter. Wenn Sie eine Internetadresse festgestellt haben, auf der kinder-/jugend-/tierpornografische Schriften zu finden sind, so teilen Sie die Adresse dieser Seite bitte der für Ihren Wohnsitz zuständigen Polizeidienststelle, Staatsanwaltschaft oder dem Landeskriminalamt Ihres Bundeslandes mit.
Bei einer Mitteilung per E-Mail sollten Sie Ihre telefonische und postalische Erreichbarkeit angeben. Bitte zeigen Sie Ihren Verdacht nur bei einer Dienststelle an und verzichten Sie darauf, über Mailinglisten andere User ebenfalls zur Anzeige aufzufordern.
Darf ich Verweisen auf Angebote, die zumindest laut der URL auf illegale Seiten schließen lassen, selbst nachgehen? Ich meine, nicht immer steckt hinter einer einschlägigen Adresse gleich eine verbotene Seite. Kann ich mich durch einen Aufruf der Seiten strafbar machen?
Nach § 184 b Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch bzw. § 184 c Abs. 2 und 4 Strafgesetzbuch wird derjenige bestraft, der es unternimmt, sich oder einem Dritten Besitz von kinder- oder jugendpornografischen Schriften zu verschaffen. Auch wenn nach einschlägigen Strafrechtskommentaren erst die Speicherung der Daten auf dem Computer und nicht bereits der Anblick des Materials auf dem Bildschirm den Tatbestand erfüllt, kann es in jedem Fall für Sie zu Schwierigkeiten kommen, selbst wenn sie die Absicht hatten, die Strafverfolgungsbehörden bei ihrer Arbeit zu unterstützen und dies den Ermittlungsbehörden oder dem Gericht darlegen.
Die Suche nach solchen kriminellen Inhalten im Internet ist Aufgabe der zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Von eigenen Recherchen raten wir Ihnen vor dem Hintergrund der Strafbarkeit in diesem Kontext dringend ab.
Welcher Rolle spielt bei all dem das Zugangserschwerungsgesetz? Noch ist es nicht aktiv, doch was wird passieren, wenn illegale Links in den Kommentaren auftauchen? Bekommt mein Blog dann auch ein Stopp-Schild?
In Anbetracht des noch laufenden EU-Notifizierungsverfahrens ist das ZugErschwG noch nicht in Kraft, so dass diesbezügliche Fragen derzeit theoretischer Natur sind. Selbstverständlich gehen die Strafverfolgungsbehörden an erster Stelle gegen die Hersteller und Verbreiter von Kinderpornografie vor. Grundsätzlich gilt hierbei Löschen vor Sperren. Hier ist jedoch zwischen den in Deutschland und im Ausland gehosteten Angeboten zu unterscheiden.
Die Zugangserschwerung soll sich nicht auf Internetinhalte beziehen, die in Deutschland gehostet sind – hier bestehen aufgrund der geltenden Gesetzeslage sowie der Organisation der Strafverfolgungsbehörden und Internetserviceprovider effiziente Möglichkeiten, sowohl rasch Inhalte zu entfernen (d.h. zu löschen), als auch die für die Einstellung dieser Inhalte verantwortlichen Täter zu ermitteln.
Wie geht das BKA in solchen Fällen weiter vor?
Würden im Rahmen der Prüfung des Bundeskriminalamts kinderpornografische Inhalte festgestellt und es ist nicht ersichtlich, dass sich weitere legale Angebote auf einer Domain befinden, so würde die Domain auf die Sperrliste genommen. Sofern auf der gesperrten Domain dennoch auch legale Webseiten gehostet wären, würde beim Aufrufen dieser Seiten ebenfalls das Stopp-Schild angezeigt. Für diese Fälle stünde ein Beschwerdemanagement beim Bundeskriminalamt zur Verfügung.
Kinderpornografische Webseiten liegen jedoch vorwiegend auf ausländischen Servern. Das Bundeskriminalamt unterrichtet in diesen Fällen vor einer Sperre die zuständigen Behörden der betreffenden Staaten über festgestellte Inhalte, mit dem Ziel diese zu entfernen.
(André Vatter)