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Unister schwärzte HRS beim Kartellamt an

Jürgen Vielmeier
Aktualisiert: 13. Februar 2012
von Jürgen Vielmeier
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Beschwerde erfolgreich, nun die Maske gelüftet: Der deutsche Content-Riese Unister hat sich als Initiator der Kartellamtsbeschwerde gegen das Hotelportal HRS geoutet. Bereits Mitte 2011 habe man mit der Beschwerde ein Verfahren gegen HRS erst ins Rollen gebracht, schreibt der Anbieter in einer Presse-Erklärung. Darin begrüßt man die Entscheidung des Kartellamts gegen die Exklusivklausel des Marktführers HRS. Unister erklärt:

[Der Beschwerde] war vorausgegangen, dass sich zahlreiche Hotels bei Unister über das massiv wettbewerbsverzerrende Verhalten von HRS beschwert hatten. So hatte HRS beispielsweise mit aggressiven Drohgebärden gegenüber den Hotels zu verhindern versucht, dass Kunden bei Reisebuchungsportalen wie ab-in-den-urlaub.de, ab-in-den-urlaub-deals.de oder hotelreservierung.de günstigere Hotelraten buchen können als dies bei HRS der Fall ist.

Die Geschwindigkeit, mit der HRS in den vergangenen Wochen Sympathien verspielte, ist atemberaubend. Unister kann nun clever dagegen punkten.

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Am Freitag hatte das Kartellamt die Bestpreisgarantie von HRS wettbewerbsschädigend genannt und den Betreiber abgemahnt. Mit der Klausel wollte das Portal Hotels dazu verpflichten, über HRS immer den günstigsten Preis anzubieten. Wer sich nicht daran hielt, lief Gefahr, aus dem Katalog der Kölner aussortiert zu werden. Das Kartellamt sah dadurch eine Gefahr für Mitbewerber, mit den Preisen von HRS zu konkurrieren.

Maßnahmen gegen kleines Startup

Wie das etwa das neue Startup Justbook tut, das sich prompt Ärger mit HRS einhandelte. So seien einige Hotels von HRS dazu gezwungen worden, keine Angebote mehr an Justbook zu übermitteln. Das Startup begrüßt die Entscheidung des Kartellamts, das ihm nun einen leichteren Start verschafft. Unister hat ebenfalls ein eigenes Interesse an einem Verbot der „Bestpreisgarantie“. Man ist mit Angeboten wie Ab-in-den-Urlaub.de, Reisen.de, Travel.de und vor allem Hotelreservierung.de und ein direkter Mitbewerber von HRS.

Auf die Ankündigung von HRS, ab März seine Provision für vermittelte Zimmer von 13 auf 15 Prozent zu erhöhen, bezieht sich die Abmahnung des Kartellamts nicht, wie dieses ausdrücklich erklärte. Mit der Ankündigung hatte HRS den Unmut vieler Hotelverbände auf sich gezogen. Nun also höhere Provisionsforderung, Gängelung von Hoteliers, Versuch, Konkurrenten vom Markt zu drängen, Maßnahmen gegen ein kleines Startup. So richtig viel Sympathie mag derzeit nicht aufkommen, wenn man den Namen HRS hört.

(Jürgen Vielmeier, Logo: HRS)

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vonJürgen Vielmeier
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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.

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