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Strafanzeige gegen "Lol"

Jürgen Vielmeier
Aktualisiert: 29. März 2012
von Jürgen Vielmeier
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Schöne Geschichte drüben bei Alvar Freude vom ODEM-Blog. Er erhielt gestern einen Brief von der Polizei Berlin, die im Rahmen einer Strafanzeige gegen Nutzer seiner Website ermittelt. „Herr W erstattet Strafanzeige gegen folgende genannten Personen auf Ihrer Website: Cora be, Noodles, Robert H, Anonym und Lol.“

Freude wird zur Herausgabe der Anmeldedaten dieser Website-Besucher aufgefordert. Er musste erst einmal nachrecherchieren, um herauszufinden, was die Polizei genau von ihm wollte und in welchem Zusammenhang er die Namen herausgeben soll. Zankapfel sei dabei möglicherweise ein Beitrag im ODEM-Forum aus dem Jahr 2003, in dem der Kläger sich von den genannten Kommentatoren verunglimpft sieht. Darunter eben auch Lol und Anonymous.

Anmeldedaten allerdings habe er nicht, schreibt Freude. Er könne der Polizei verfügbare Daten wie freiwillig abgegebene E-Mail- sowie IP-Adressen geben. Aber dazu müsse er dazu erst einmal wissen, auf welche URLs sich die Polizei bezieht. Der Vorfall zeigt sehr eindrücklich, warum wir in Social Networks, Foren, Blogs und Nachrichtenwebsites keinen Klarnamenzwang einführen sollten. Würde jeder nur unter seinem echten Namen Beiträge verfassen, gäbe es auch keine Strafanzeigen mehr gegen „Noodles“, „Anonym“ oder eben „Lol“. Und das wäre doch weit weniger amüsant.

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vonJürgen Vielmeier
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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.
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