Chaos um Gema-YouTube-Urteil: DPA verschickt die falsche Meldung

Jürgen Vielmeier


Was für ein Bohei. Die Entscheidung zwischen YouTube und der Gema scheint heute ein ganzes Land zu beschäftigen. Es kam in der Presse, es lief im Radio hoch und runter. Sogar im ARD-Morgenmagazin wurde der Prozess mit den Worten anmoderiert: „Es ist wohl ein Thema, das jeden von uns betrifft.“ Werden wir bald endlich alle Musikvideos auf YouTube sehen können? Haben sich die beiden Streithähne geeinigt?

Nein, es bleibt mehr oder weniger alles beim Alten. YouTube muss die 12 Musiktitel entfernen, die den Zankapfel darstellten. Wobei das Gericht fünf Stücke davon schon nicht mehr gefunden hatte. Nach Ansicht des Gerichts unternehme YouTube aber nicht genug, um Videos löschen zu lassen. Es sprach der Videoplattform eine eigene Störer-Haftung zu. Sie kann also für das Verhalten ihrer Nutzer mitverantwortlich gemacht werden und muss Filter installieren, um ein erneutes Hochladen beanstandeter Videos zu verhindern.

Die Gema muss dafür nicht YouTubes nach eigenen Angaben „perfektes“ Content-ID-System verwenden. Vielmehr wird YouTube jetzt wohl weitere Filter einsetzen müssen. Die Google-Tochter beanstandete, dass damit auch Songs gelöscht werden könnten, die urheberrechtlich unbedenklich seien.

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Gegen 13:30 Uhr, als das Urteil verkündet werden sollte, herrschte in der Medienlandschaft Chaos. Die dpa spielte eine unrühmliche Rolle, als sie zusätzlich zur echten Meldung auch eine Alternativmeldung veröffentlichte:

„Shit happens“? Na ja. Ist in solchen Fällen natürlich sehr unglücklich. Spiegel Online etwa verbreitete die Falschmeldung sofort. Inzwischen ist sie wieder offline, war aber etwa eine halbe Stunde lang zu sehen und wurde in dieser Zeit über 100 Mal getwittert und mehr als 200 Mal auf Facebook verbreitet. Junge Junge:

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(Jürgen Vielmeier)

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Jürgen Vielmeier ist Journalist und Blogger seit 2001. Er lebt in Bonn, liebt das Rheinland und hat von 2010 bis 2012 über 1.500 Artikel auf BASIC thinking geschrieben.