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GEMA-Gnarfs, die Vierzigste, Klappe – und bitte!

Tobias Gillen
Bislang musste YouTube Muiskvideos sperren

Ein ganz normaler Tag in der GEMA-Zentrale in Berlin. Die hellsten Köpfe stecken mal wieder die Köpfe zusammen und überlegen, was sie als nächstes tun können, um diesem Internet einen Strich durch die Rechnung zu machen. Plötzlich der Geistesblitz: „Eingebundene Videos sind böse, die müssen wir lizenzieren!“ Und alle anderen so: „FTW!“

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GEMA und AKM einer Meinung – welch große Überraschung

Tut mir leid, wenn ich ein bisschen polemisch bin. Aber mich nervt das einfach, wenn immer wieder irgendwas Neues kommt, was man jetzt dann doch noch irgendwie ändern, verbieten oder lizenzieren möchte. Bei allem Herz für die Künstler: Die GEMA hat einiges an diesem Internet einfach nicht verstanden – und da ist das Hauptproblem begraben. Aber von Anfang an: Die Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (AKM), so etwas wie die österreichische GEMA, kam jüngst auf die brilliante Idee, dass eingebettete Videos urheberrechtlich relevant sind und daher lizenziert werden müssen.

Bedeutet im Klartext: Will ein Blogger, Journalist oder sonst wer ein YouTube-Video einbinden, müsse er dafür zunächst die Rechte einholen – durch die Lizenzierung kostenpflichtig. Normale Links – also alles mit dem „a href“-Tag – seien hingegen völlig in Ordnung. Auch dann, wenn sie direkt auf des Künstlers Werk verlinken.

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Das alleine ist schon fragwürdig genug, aber dann steigt natürlich auch die GEMA noch mit ein. Ihre Stellungnahme zu dem Thema gegenüber netzpolitik.org:

Wir sehen das wie die AKM. Im Gegensatz zu einfachen Hyperlinks, die für uns keine relevante Nutzungshandlung darstellen, sollte Embedded Content lizenziert werden. Denn hier ist für den Nutzer nicht klar ist, dass die Datei von einer anderen Seite stammt.

Der Nutzer kann das nicht

Das stimmt natürlich. Wie soll ein Nutzer nur erkennen, dass er gerade ein YouTube-Video schaut? Und wie soll er darauf kommen, dass der Blogger nicht selbst auf dem Video mit sechszehn nackten Frauen zu einem Party-Song abtanzt? Der Nutzer ist schließlich blöd, ein solch weiter Gedankengang würde ihn komplett überfordern. Vielleicht wäre YouTube gut daran gelegen, ein Vimeo-ähnliches Feature einzuführen und in den Embed-Einstellungen einen extra „a href“-Link zum Video auf der Plattform in den Code einzubinden.

Die ganze Diskussion hatten wir ja jüngst erst, als der Bundesgerichtshof den Europäischen Gerichtshof anrief zu klären, inwieweit das Einbinden von YouTube-Videos gegen das Urheberrecht verstößt. Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen, vermutlich auch, weil sich die Richter darüber im Klaren sind, welch große Tragweite eine Entscheidung gegen das Einbinden von Videos hätte. Schließlich würde die Sharing-Kultur dadurch vermutlich großen Schaden nehmen.

Anders schaut es selbstverständlich immer dann aus, wenn ein Video unrechtmäßig auf den eigenen YouTube-Kanal hochgeladen wurde. Bei der AKM-GEMA-Idee geht es aber rein um das Einbinden von Videos, die der Urheber öffentlich zur Verfügung stellt. Warum genau er sich nicht darüber freuen sollte, wenn das Video über Blogs und Websites weiterverbreitet wird (inklusive Werbung, also zusätzliche Einnahmen), bleibt das Geheimnis von AKM und GEMA. Vielleicht sollten die hellsten Köpfe doch noch mal überlegen…

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Tobias Gillen ist Geschäftsführer der BASIC thinking GmbH und damit verantwortlich für BASIC thinking und BASIC thinking International. Seit 2017 leitet er zudem die Medienmarke FINANZENTDECKER.de.