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Das Impressum für Facebook Pages ist da – und mit Vorsicht zu genießen

Michael Müller
Aktualisiert: 27. März 2014
von Michael Müller
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Facebook führt ein Impressum für Pages ein. So weit die Neuerung. Das Prekäre daran: Es handelt sich um eine konzeptionelle Schwachstelle, die schon seit Jahren besteht – und in ihrer jetzigen Lösung völlig unnötig neue Gefahren schafft. Deshalb sei Seitenbetreibern angeraten, noch einige Zeit ins Land streichen zu lassen, bevor voreilig auf die native Lösung umgesattelt wird.

fb_impressum

Impressum für gewerbliche Seiten Pflicht

In Deutschland ist jeder Seitenbetreiber nach § 5 Absatz 1 Telemediengesetz dazu verpflichtet, ein gut sichtbares Impressum einzubinden. Jedenfalls dann, wenn ein gewerblicher Zweck dahintersteht, wodurch Privatpersonen eine Ausnahme bilden. Dabei ist es ganz egal, ob der digitale gewerbliche Inhalt auf einer Website, in einem Onlineshop, einem Blog oder eben Profil- und Fanseiten im Social Web publiziert wird.

Impressum

Mein Kollege Tobias Gillen veröffentlichte vor einiger Zeit einen passenden How-To-Artikel, der das Einfügen eines Impressums auf Twitter, Google+ und Facebook schrittweise erklärt. Bei Facebook musste man bisher den umständlichen Umweg über eine externe App (bspw. von E-Recht24 oder der IT-Recht Kanzlei München) gehen, um das Impressum auf der Seite auch potent genug platziert zu bekommen. Das „Verstecken“ des Impressums innerhalb des Info-Reiters ist nämlich nicht ausreichend.

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Neues, gefährliches Impressum

Seit heute bietet Facebook allen Betreibern einer kommerziellen Seite die Möglichkeit, ein Impressum mit maximal 1.500 Zeichen einzufügen. Das geht so:

(1) Seite im Administrationsmodus aufrufen
(2) Seiteninfo bearbeiten
(3) Informationen ins vorgesehene Feld eintragen
(4) Änderungen speichern
(5) Einbindung auf der Facebook Page kontrollieren
(6) Wenn alles passt: freuen. Andernfalls Kaffee trinken & zurück zu (2)

Rechtsanwalt Thomas Schwenke gibt in einem Blogeintrag an, dass ein Link auf das Impressum der eigenen Website ebenso ausreiche. Wer Apps auf seiner Facebook Page einbindet, muss diese ebenfalls ins Impressum aufnehmen, so Schwenke.

Mobile Ansicht hakt

Einen Haken hat die Sache aber noch: Auf Mobilgeräten wird das Impressum bisher nicht direkt angezeigt, sondern versteckt sich unter dem Reiter „Weitere Informationen“. Sehr wahrscheinlich „nicht ausreichend“, kann sich Anwalt Schwenke vorstellen.

Allen Seitenbetreibern sei daher zunächst einmal angeraten, die bisherige Zwischenlösung über eine App beizubehalten, bis ein plattformübergreifendes Update für die mobilen Facebook-Apps die Massen erreicht. Andernfalls droht Abmahn-Gefahr.

Lange überfällig, endlich da und doch noch unausgereift: Ohne Mobilunterstützung ist das neue Impressum nichts, als ein weiterer Zwischenschritt, der voreilige Seitenbetreiber unnötig in Gefahr bringt. Unglücklicher Schachzug, wie ich finde.

Bilder: Michael Müller, Tobias Gillen / BASIC thinking
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THEMEN:Facebook
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Michael tritt seit 2012 in über 140 Beiträgen den Beweis an, trotz seines Allerweltnamens real existent zu sein. Nach Abschluss seines Wirtschaftsstudiums arbeitete er einige Jahre als PR-Berater, bevor er 2016 als Tech-Kommunikator bei einem deutschen Spezialglas-Hersteller einstieg.
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