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WhatsApp-Urteil: Private Nutzung verstößt gegen Recht

Christian Erxleben
(Pixabay.com / Daniel_B_photos)

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Das Amtsgericht Bad Hersfeld hat ein umstrittenes WhatsApp-Urteil gefällt. Nach Ansicht der Richter begeht jeder Nutzer des Messengers, dadurch dass er die persönlichen Daten Dritter ohne Zustimmung weitergibt, einen Rechtsverstoß. In letzter Konsequenz könnten Abmahnungen, Unterlassungsklagen und Schadenersatzansprüche entstehen.

Wer WhatsApp auf seinem Smartphone installiert und den AGB zugestimmt hat, leitet alle Telefonnummern in regelmäßigen Abständen an den Messenger nach Kalifornien weiter. Das passiert laut Aussage von Rechtsanwalt Christian Solmecke „unabhängig davon, ob der Inhaber der Nummer selbst WhatsApp nutzt oder nicht.“

Durch die automatische Datenübertragung begehe jeder WhatsApp-Nutzer einen Verstoß gegen deutsches Recht – ob die Weitergabe nun wissentlich oder fahrlässig geschieht, mache keinen Unterschied. Das hat nun das Amtsgericht Bad Hersfeld in seinem Urteil (Az. F 111/17 EASO) entschieden.

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Im entsprechenden Verfahren ging es eigentlich um das Sorgerecht für ein Kind. Die Mutter muss laut Gericht nun jedoch von allen WhatsApp-Kontakten des Kindes schriftliche Einverständniserklärungen einholen, vorlegen und die Kontaktliste regelmäßig auf neue Einträge überprüfen sowie sich selbst weiterbilden.

Was das WhatsApp-Urteil bedeutet

Grundsätzlich stimmt Rechtsanwalt Solmecke in Teilen dem WhatsApp-Urteil zu. Auch nach seiner Auffassung verstößt die automatische Weitergabe persönlicher Daten (Handynummer) gegen „das Recht der Kontakte auf informationelle Selbstbestimmung als Teil des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dieses schützt auch die Geheimhaltung von sensiblen personenbezogenen Daten, die nicht jedem offen zur Verfügung stehen.“

Wer jedoch den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von WhatsApp zustimmt, leitet persönliche Daten weiter und verletzt damit das Persönlichkeitsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geschützt ist.

In der Folge dieses Rechtsverstoßes könnte es theoretisch zu Unterlassungsforderungen, Abmahnungen oder sogar Schadenersatzansprüchen kommen. In der Praxis ist die Gefahr, für die Datenweitergabe angezeigt zu werden, relativ gering.

Einerseits liegt es daran, dass sich die Klagen in der Regel gegen Freunde, Verwandte oder enge Geschäftskontakte richten würden. Andererseits dürfte eine Klage postwendend eine Klage der anderen Seite gegen sich selbst nachziehen – aus dem selben Grund.

Wie du dich vor Abmahnungen schützt

Der sicherste Weg einer Abmahnung zu entgehen, ist laut dem Urteil die vom Gericht eingeforderte schriftliche Erlaubnis einer jeden Person aus deiner Kontaktliste.

Da diese in manchen Fällen jedoch nur schwer (zum Beispiel Distanz) einzuholen ist, bleibt im Zweifelsfall entweder der Umstieg auf andere Messenger samt kompletter Löschung des WhatsApp-Accounts oder die Löschung aller Kontakte, die mit der Datenübermittlung nicht einverstanden sind oder kein WhatsApp besitzen, aus der Kontaktliste.

Für den Alltag würde die Entscheidung des Amtsgericht Bad Hersfeld bedeuten, dass wir am besten mit einer handschriftlichen Liste der Telefonnummern unserer Kontakte in der Hosentasche herumlaufen und diese bei Bedarf händisch eintippen.

Sowohl dieser Gedankengang als auch das Einfordern einer schriftlichen Erlaubnis eines jeden Kontakts zeigt leider, wie weit entfernt die deutsche Rechtssprechung vom digitalen Alltag der Bundesbürger entfernt ist. Diese Aussage soll nicht den Verstoß von WhatsApp gegen das Persönlichkeitsrecht rechtfertigen. Sie soll lediglich unterstreichen, dass die angewandte Methode nicht dem Zeitgeist entspricht und kaum umsetzbar ist.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.