Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
Google, Gericht, Urteil, Google Adwords, WhatsApp-Urteil, NetzDG, Netzwerkdurchsetzungsgesetz, #Ad, Datenweitergabe, DSGVO, absurdes Urteil
SOCIAL

#Ad reicht als Kennzeichnung für Werbung nicht

Christian Erxleben
Aktualisiert: 13. Februar 2025
von Christian Erxleben
(Pixabay.com / Daniel_B_photos)
Teilen

Das Kammergericht Berlin hat eine wegweisende Entscheidung für das Influencer Marketing auf Instagram gefällt. Laut den Richtern reicht eine Kennzeichnung mit #Ad oder #Sponsored nicht aus, um eine werbliche Verbindung zwischen Influencer und Marke zu kennzeichnen.

Das Kammergericht in Berlin ist das höchste Berliner Gericht und damit zugleich das Oberlandesgericht des Stadtstaats. Die Richter des 5. Zivilsenats haben nun eine weitreichende Entscheidung in puncto Kennzeichnung von Influencern auf Instagram und Co. getroffen.

#Ad und „Sponsored by“ sind keine eindeutige Kennzeichnung

Konkret hatte der Verband Sozialer Wettbewerb gegen eine Instagrammerin geklagt, die auf ihrem Account Mode-Artikel und Kosmetika präsentiert, Links zu Unternehmen gesetzt hatte und „dafür nach Lage der Dinge Entgelte oder sonstige Vorteile, wie zum Beispiel Rabatte oder Zugaben erhält“, wie es im Leitsatz des Urteils heißt.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück 100€ Amazon-Guthaben gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

In diesem Fall waren insbesondere Produkte der Marken „Pinko“, „Tom Ford“, „Pantene“, „The Kooples“, „Puma“, „Maxandco“ sowie „Bulgari“ gar nicht oder nur unzureichend gekennzeichnet.

Bei Zuwiderhandlung gegen die Entscheidung des Gerichts drohen der Influencerin Ordnungsgelder in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder sogar eine Ordnungshaft von bis zu sechs Monaten.

Das sind die 10 beliebtesten Instagrammer weltweit

Lehren aus der Entscheidung des Kammergerichts Berlin

Mit dem Beschluss hat das Kammergericht Berlin eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle aus dem August 2017 bestätigt und konkretisiert.

Die wichtigsten Erkenntnisse für das Influencer Marketing:

  • Wer in mindestens 15 Beiträgen mehrere Markenartikel präsentiert und Links zu den entsprechenden Unternehmen setzt, hat laut dem Kammergericht sehr wahrscheinlich eine entgeltliche Beziehung zu den jeweiligen Unternehmen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Schwenke kommentiert dazu auf Facebook: „Das heißt: Influencer müssen im Zweifel nachweisen, keine wirtschaftlichen Vorteile erhalten zu haben.“

  • #Ad oder #Sponsored genügen nicht, um Werbung zu kennzeichnen. Ein werblicher Beitrag muss auf den ersten Blick von jedem Nutzer erkennbar sein.

Schwenke rät in seinem Post dazu, entsprechende Beiträge auf Instagram und anderen Plattformen mit den Hashtags Werbung und / oder Anzeige zu ergänzen und diese am Anfang der Hashtag-Wolke zu bringen.

Noch deutlicher ist eine Kennzeichnung zu Beginn des Postings-Textes selbst. So können Influencer ihre Kooperationen auf Instagram noch deutlicher und besser kennzeichnen. Schließlich werden die Hashtags häufig vom Nutzer nicht einmal gelesen.

Auch interessant:

  • Endlich! Gericht verurteilt Rossmann für Instagram-Schleichwerbung
  • Instagram Pods: „Influencer spielen nicht mit fairen Mitteln“
  • Hat Instagram Probleme, Branded Content zu erkennen?
  • Das sind die 10 beliebtesten Instagram-Videos des Jahres

Pünktlich zu Weihnachten: 50€ geschenkt bekommen!


Eröffne jetzt dein NIBC Tagesgeldkonto und erhalte mit der Weihnachtsprämie 50 Euro geschenkt. Und obendrauf gibt's noch attraktive 1,75 Prozent Zinsen!


Jetzt 50 Euro sichern!
NIBC
STELLENANZEIGEN
DLP-Security Specialist (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
IT-System Engineer – Endpoint and Privi...
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Cloud Database Engineer (m/w/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Influencer Marketing & Cooperations Manag...
Model Car World GmbH in Rüsselsheim am Main
Kommunikationsdesigner / Marketing- / PR-Mana...
DKMS Donor Center gGmbH in Köln
Social Media Manager (all genders)
Forvis Mazars GmbH & Co. KG in Frankfurt am Main; Be...
Projektmanager (m/w/d) Digital Marketing B2B ...
Uzin Utz SE in Ulm
Online Marketing Manager (m/w/d) – Cont...
ACI Industriearmaturen GmbH in Jülich bei Aachen
THEMEN:InstagramMarketingYouTube
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonChristian Erxleben
Folgen:
Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
PŸUR Black Friday
Black Friday bei PŸUR: Highspeed-Internet zu echten Dauertiefpreisen sichern
Anzeige TECH
ITSM Software aus Deutschland
ITSM Software aus Deutschland: Sicher & souverän für den Mittelstand
Anzeige TECH
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Meta Werbung Werbeanzeigen Scam Betrug Facebook Instagram
BREAK/THE NEWSSOCIAL

Meta: Das krumme Geschäft mit betrügerischer Werbung

Meta Studie Instagram Facebook Psyche Sucht Social Media
BREAK/THE NEWSSOCIAL

Instagram und Facebook: Meta vertuscht Studie zu psychischen Schäden

Über dieses Konto X Twitter Herkunfsangabe
BREAK/THE NEWSSOCIAL

Herkunftsangaben auf X entlarvt Trump-Accounts aus Afrika

BREAK/THE NEWSSOCIAL

Größtes Datenleck aller Zeiten: 3,5 Milliarden WhatsApp-Nutzer betroffen

LinkedIn KI-Training deaktivieren
SOCIAL

LinkedIn: KI-Training mit deinen Daten deaktivieren

OpenAI Mathe ChatGPT KI Künstliche Intelligenz
BREAK/THE NEWSTECH

CheckGPT: OpenAI blamiert sich mit Mathe-Behauptung

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2025 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

Tagesgeldkonto eröffnen
50 € geschenkt bekommen

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?