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Ab 15. Februar 2018: Chrome erhält eingebauten Adblocker

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Ab dem 15. Februar 2018 stattet Google Chrome mit einem integrierten Adblocker aus. (Foto: Pixabay.com / geralt)
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Ein integrierter Adblocker, der unpassende Werbung automatisch filtert: Das bietet Google in seinem Browser Chrome ab 15. Februar 2018 für alle Nutzer an. Ein spezielles Update ist dafür nicht notwendig.

Schlechte Nachrichten für Publisher mit aufdringlicher Werbung, gute Nachrichten für Nutzer: Ab dem 15. Februar 2018 stattet Google Deutschlands meist genutzten Browser Chrome mit einen integrierten Adblocker aus.

Der Roll-out erfolgt ohne gesondertes Update. Das heißt: Google aktiviert den Adblocker auch ohne eine bewusste Handlung des Nutzers.

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Wie der integrierte Adblocker arbeitet

Seit einiger Zeit gehört Google der „Coalition for Better Ads“ an. Dieses Konsortium an großen Digital-Unternehmen hat es sich zur Aufgabe gemacht, das Nutzererlebnis zu verbessern, indem eine Reihe von Werbeformaten abgestraft werden.

Laut den Richtlinien des Zusammenschlusses geht es dabei um unterbrechende, überladene und ablenkende Werbeformate. Dazu zählen beispielsweise vollseitige Interstitials, aufpoppende Anzeigen oder Werbeformate, die ohne Zustimmung des Nutzers mit Ton starten.

Wer als Publisher derartige Werbeformate einsetzt, wird vom integrierten Adblocker gelistet. Die Konsequenz: Google spielt auf dieser Website keine Anzeigen mehr aus, bis der Seitenbetreiber die Werbeformate aus seinem Portfolio entfernt und dies Google mitgeteilt hat.

Was betroffene Seitenbetreiber machen müssen

Ab dem 15. Februar 2018 treten die neuen Richtlinien in Kraft. Spätestens bis zu diesem Zeitpunkt sollten Publisher sich intensiv mit dem „Ad Experience Report“ auseinandersetzen.

Darin stellt Google die meisten der störenden Werbeformate vor und gibt Tipps und Ansprechpartner für den Fall, dass der eigene Auftritt betroffen ist.

Selbstverständlich bestraft Google eine Seite nicht beim ersten Hinweis auf einen Verstoß. Sobald jedoch mehrere Meldungen auftreten – und die betroffenen Seitenbetreiber nicht innerhalb von 30 Tagen auf den Hinweis von Google reagieren – beginnt der Adblocker mit seiner Arbeit.

Zeitliche Abstufung

In den ersten zwei Monaten gibt Google den Publishern noch eine Schonfrist. In diesem Zeitraum dürfen maximal 7,5 Prozent der Anzeigen gegen die Richtlinien verstoßen, in den ersten vier Monaten sind es fünf Prozent.

Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch maximal 2,5 Prozent aller Anzeigen einer Seite das Nutzererlebnis stören. Wird einer dieser Werte überschritten, startet der 30-Tage-Zyklus bis der Adblocker in Kraft tritt.

Warum Google ab Februar 2018 auf einen selbstgebauten Adblocker setzt, liegt dabei auf der Hand. Der Suchmaschinen-Gigant möchte die Zahl der installierten Adblocker von Drittanbietern senken. Diese blockieren alle Anzeigen, der Adblocker von Google nur diejenigen, die gegen die Richtlinien der Coalition of Better Ads verstoßen.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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