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Europa, EU, Europäische Union, Datenschutz-Grundverordnung, DSVGO, Uploadfilter, Leistungsschutzrecht, LSR
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Nein zu Uploadfiltern und LSR: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben!

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
(Foto: Pixabay.com / GregMontani)
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Das Internet jubelt! Das Plenum des Europäischen Parlaments hat gegen den Entwurf zur Neuregelung des Urheberrechts in Europa gestimmt. Doch bei aller Euphorie muss gesagt werden: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Uploadfilter und LSR sind mit der Entscheidung noch nicht vom Tisch.

Am 20. Juni 2018 hatte sich der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (EP) trotz großer Proteste für eine Neuregelung des Urheberrechts in Europa ausgesprochen. In der Folge ging durch die europäische Internet-Gemeinde ein kleines Erdbeben.

Sollte das Plenum des Europäischen Parlaments den Empfehlungen des Rechtausschusses folgen, wäre das Internet, wie wir es kennen, in großer Gefahr. Doch warum eigentlich?

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Mögliche Zensur durch Uploadfilter und LSR

Es geht in der entbrannten Diskussion nicht grundsätzlich um die Neuregelung des europäischen Urheberrechts. Diese ist dringend notwendig. Die aktuellen Regelungen stammen aus dem Jahr 2001 und sind inzwischen überholt.

Konkret geht es um zwei Formulierungen des neuen Urheberrechts: die Artikel 11 und 13. (Hier haben wir die Hintergründe ausführlich und verständlich erklärt.) Diese befassen sich einerseits mit sogenannten Uploadfiltern und dem Leistungsschutzrecht (LSR) für Verlage.

Die Uploadfilter sollen verhindern, dass es Urheberrechtsverstöße auf Facebook, YouTube und Co. gibt.

Die Regelung sieht vor, dass die Netzwerke die Inhalte bereits vor dem Upload auf mögliche Verstöße überprüfen und gegebenenfalls den Upload unterbinden, wenn die Plattformen nicht die nötigen Lizenzen der Künstler besitzen.

In eine ähnliche Richtung zielt auch das LSR. Es soll Plattformen wie Google beispielsweise untersagen, Text-Ausschnitte von Artikeln in Form von Überschriften oder Teaser-Texten kostenlos auszuspielen. Der Haupttreiber hinter dem LSR sind die Verlage, die durch die Regelung ein Gegengewicht zu den großen Tech-Playern aufbauen wollen.

Das Plenum sagt „Nein“

Dass die vom EU-Rechtsausschuss vorgeschlagene, von den Verlagen bevorzugte und vom Internet kritisierte Variante der Neuregelung nicht die richtige ist, hat jetzt das Plenum des Europäischen Parlaments entschieden.

In der entsprechenden Sitzung am Donnerstag, den 5. Juli, hat sich die Mehrheit gegen die Urheberrechtsreform ausgesprochen. Es gab

  • 318 Nein-Stimmen,
  • 278 Ja-Stimmen und
  • 31 Enthaltungen.

Mit der Abstimmung wurde die Reform jedoch nicht abgelehnt, sondern vorerst nur aufgeschoben. In der nächsten Sitzung des Plenums nach der Sommerpause diskutieren die Abgeordneten erneut über Uploadfilter und LSR.

Im Gegensatz zur jetzigen Abstimmung wird im September jedoch nicht nur pauschal – Zustimmung oder Ablehnung – über den Reformvorschlag abgestimmt. Fraktionen mit mehr als 38 Abgeordneten können im Herbst auch Änderungsvorschläge anbringen.

Das heißt: Theoretisch ist es möglich, dass die kritischen Passagen in den Artikeln 11 und 13 entschärft oder gestrichen werden. Ebenso ist es jedoch möglich, dass die Regelung verschärft wird. Sollte der Vorschlag komplett abgelehnt werden, wäre die Neuregelung zunächst gescheitert. Dann müsste erneut der Rechtsausschuss tagen.

Auch interessant:

  • Pro Leistungsschutzrecht und Uploadfilter! EU-Rechtsausschuss stimmt strittiger Regelung zu
  • Nachgefragt: Was bedeutet die EU-Entscheidung zu Uploadfilter und Co.?
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THEMEN:Europäische Union (EU)MarketingRecht
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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

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