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Europäisches Parlament, EP, Straßburg, Leistungsschutzrecht, LSR, Uploadfilter
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Das EU-Urteil zur LSR und Co. ist falsch – aber die Panikmache ebenfalls

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Die Panikmache rund um das neue Leistungsschutzrecht ist unangebracht. (Foto: Pixabay.com / hpgruesen)
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Kein Thema hat in den vergangen Tagen so polarisiert, wie die Zustimmung des Europäischen Parlaments zur Neuregelung des Urheberrechts. Es wird vom Ende des Internets geschrieben. Doch soweit ist es noch lange nicht. Ein kurzes Plädoyer gegen unnötige Panikmache rund um LSR und Co.

Das Plenum des Europäischen Parlaments (EP) hat am Mittwoch eine Reform des Urheberrechts in Europa auf den Weg gebracht. Mit 438 Pro-Stimmen, 226 Contra-Stimmen und 39 Enthaltungen ist die Abstimmung relativ deutlich ausgefallen.

Final vote for Parliament position on the copyright directive with #UploadFilters and #LinkTax: adopted. Parliament has failed to listen to citizens’ and experts’ concerns. #SaveYourInternet pic.twitter.com/gtGi6rg5kL

— Julia Reda (@Senficon) 12. September 2018

Was zunächst nicht sonderlich spannend klingt, könnte jedoch das Internet, wie wir es kennen, nachhaltig verändern. Denn der beschlossene Reformvorschlag sieht zwei Punkte vor, die in den vergangenen Monaten bereits ausführlich erklärt und diskutiert wurden:

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  1. Ein europaweites Leistungsschutzrecht (LSR) für Verleger, das dazu führen soll, dass Plattformen wie Google und Facebook nicht mehr ohne Erlaubnis der Verlage Überschriften oder Teaser von Artikeln anzeigen dürfen.
  2. Plattformen wie YouTube, Facebook und Co. müssen beim Upload neuer Inhalte überprüfen, ob ein Urheberrechtsverstoß vorliegt. Ist dies der Fall, soll der Upload blockiert werden.

Da eine manuelle Überprüfung aller Inhalte so gut wie unmöglich ist, werden höchstwahrscheinlich sogenannte Uploadfilter zum Einsatz kommen, die anhand bestimmer Kriterien prüfen, ob es Verletzungen gibt oder nicht. Das Wort „Uploadfilter“ wurde jedoch konkret aus dem Reformvorschlag entfernt.

Darüber, wie gut – oder schlecht – technische Programme, Algorithmen und Co. Inhalte analysieren können, müssen wir nicht reden. Facebook zeigt am laufenden Band, dass noch viel Arbeit notwendig ist.

Warum die Panikmache unangebracht ist

Nun sind beide Änderungen selbstverständlich nicht richtig und unterstreichen, dass viele Abgeordnete den Sinn des Internets nicht verstehen. Doch wer behauptet, dass das Internet schon morgen anders aussieht, täuscht sich auch.

Nach der Entscheidung eröffnet das EP die sogenannten Trilog-Verhandlungen mit den Mitgliedsstaaten und der EU-Kommission. In diesen Gesprächen soll eine endgültige Fassung des Reformvorschlags ausgearbeitet werden. Und wie lange dauert das?

Fachanwalt Jan Baier sagt dazu im Interview mit BASIC thinking: „Der nächste Schritt wäre die Ausarbeitung einer Richtlinie, die von den Mitgliedsstaaten (meist innerhalb von zwei Jahren) in nationales Recht umgesetzt werden muss.“ Hinzu komme in der Regel noch ein Beurteilungsspielraum.

Das heißt: Wenn überhaupt, dürfte 2021 die finale Richtlinie fertig sein. Frühestens.

In Deutschland gilt bereits seit 2013 ein strenges LSR

Und noch ein weiterer Punkt wird gerne vergessen. Bereits seit 2013 gibt es in Deutschland ein Leistungsschutzrecht, das strenger als die Anforderungen der Europäischen Union ist. Dieses bezieht sich primär auf Suchmaschinen, dürfte allerdings auch auf soziale Netzwerke anwendbar sein.

Als Google nach der Einführung drohte, seinen Dienst Google News abzuschalten, erteilten fast alle Verlage Gratislizenzen an den Suchmaschinen-Konzern.

„Das Leistungsschutzrecht lief ins Leere. Die Wahrscheinlichkeit, dass der neue Entwurf die Situation komplett ändert, ist eher nicht zu erwarten“, summiert Urheberrechtsexperte Jan Baier.

Denn selbst große Verlage wie Axel Springer hätten enorme Probleme, wenn ihre Artikel nicht mehr bei Facebook und Google erscheinen würden. Ob sie den gewaltigen Reichweiteneinbruch für ein paar Tausend Euro an Ausgleichszahlungen hinnehmen würden, darf stark bezweifelt werden.

Auch interessant:

  • Nachgefragt: Was bedeutet die EU-Entscheidung zu Uploadfilter und Co.?
  • Schärferes Urheberrecht? Darum liegt der EuGH mit seinem Urteil genau richtig
  • Ein Monat DSGVO: Von Abmahnwellen, WhatsApp-Verboten und Mythen
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THEMEN:Europäische Union (EU)MarketingRecht
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vonChristian Erxleben
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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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