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Artikel 13: Verlieren wir bald Zugriff auf viele YouTube-Inhalte?

Felix Baumann
Aktualisiert: 14. November 2018
von Felix Baumann
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Der aktuell von der Europäischen Union gemachte Vorschlag zu Artikel 13 wird national, aber auch international heiß diskutiert. Würde das Parlament das entsprechende Gesetz im Januar beschließen, dann würden höchstwahrscheinlich deutliche Einschränkungen für europäische Nutzer auf Plattformen wie Facebook, YouTube und Co. zukommen. Wie diese konkret aussehen könnten, beschreibt nun die Vorsitzende Susan Wojcicki auf dem YouTube Creator Blog.

Dabei handelt es sich bereits um den zweiten Beitrag. In diesem bestätigt Wojcicki, dass die Google-Tochter nicht die technischen oder finanziellen Ressourcen hat, um das dann geltende Recht umzusetzen. Weiterhin wäre es unfair die Verantwortung allein auf die Plattformbetreiber zu verlagern.

Als Beispiel nennt die 50-Jährige das am häufigsten aufgerufene Video zum Song „Despacito“. Alleine bei diesem gibt es Dutzende Rechteinhaber, die bei einem Rechteverstoß entschädigt werden müssten. Ein weiteres Problem ist, dass nicht alle Beteiligten, die Rechte am Song oder Video besitzen namentlich bekannt sind.

[mg_blockquote cite=“Susan Wojcicki“]The potential liabilities could be so large that no company could take on such a financial risk[/mg_blockquote]

Als einzige Lösung wird damit aktuell nur das Blockieren sämtlicher Videos gesehen, bei denen es zu Copyright-Klagen kommen könnte. Und dabei handelt es sich nicht um eine unerhebliche Anzahl. EU-Bürger würden (lt. Wojcicki) damit Zugriff auf Videos verlieren, die insgesamt über 90 Millionen Mal aus der Europäischen Union aufgerufen wurden. 35 Millionen Kanäle, die ihren „Hauptsitz“ in der Union haben müssten teilweise mit deutlichen Einschränkungen rechnen.

[mg_blockquote cite=“Susan Wojcicki“]EU residents are at risk of being cut off from videos.[/mg_blockquote]

Das kalifornische Unternehmen geht gegen Artikel 13 bereits seit Monaten in die Offensive. Auf Twitter wurden Videos beliebter Kanalinhaber veröffentlicht, die sich gegen das neue Gesetz aussprechen. Zusätzlich wurde eine Webseite mit dem Titel „Save Your Internet“ mit Informationen geschaltet.

Würde es nach YouTube gehen, dann wäre das existierende Content-ID-System weiterhin die bessere Lösung. Seit Beginn des Systems im Oktober 2007 wurden hier bereits mehr als 100 Millionen Dollar investiert, um Verstöße gegen das Urheberrecht zu ahnden. Werden von Content ID Verstöße registriert, dann wird das Video vorerst gesperrt. Der Betreiber des betroffenen Kanals kann sich dann beim YouTube-Support melden und beweisen, dass er die Rechte für die Inhalte besitzt. Ist dies der Fall, dann werden Inhalte wieder freigeschaltet.

[mg_blockquote cite=“Susan Wojcicki“]We welcome the chance to work with policymakers and the industry to develop a solution within article 13 that protects rights holders while also allowing the creative economy to thrive. This could include more comprehensive licensing agreements, collaboration with rights holders to identify who owns what, and smart rights management technology, similar to Content ID[/mg_blockquote]

Das letzte Wort wird aber das EU-Parlament haben. Sollte sich dieses im Januar für die Verabschiedung vom derzeit definierten Artikel 13 entscheiden, dann könnten wir also bald wieder die guten alten Platzhalter mit dem traurigen YouTube-Logo und der Aufschrift: „Entschuldige, dieses Video ist aufgrund von Artikel 13 nicht in der EU verfügbar“ sehen.

Via 9To5 Google / The Verge

 

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vonFelix Baumann
Felix Baumann ist seit März 2022 Redakteur bei BASIC thinking. Bereits vorher schrieb er 4 Jahre für den Online-Blog Mobilegeeks, der 2022 in BASIC thinking aufging. Nebenher arbeitet Felix in einem IT-Unternehmen und beschäftigt sich daher nicht nur beim Schreiben mit zukunftsfähigen Technologien.
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