Stuttgart
In Stuttgart hat der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart (VVS) noch nicht endgültig beschlossen, wie er die Mitnahme von E-Scootern im ÖPNV regeln will. „Wir schlagen aber Folgendes vor“, sagt Pia Scholz von der VVS-Pressestelle, „E-Scooter, die eingeklappt werden, behandeln wir als Sache (so wie Gepäckstücke oder Falträder auch). Nicht eingeklappte oder nicht einklappbare E-Scooter gelten als Fahrrad.“
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Hier gelten dann die gleichen Regelungen zu Sperrzeiten, Größen und Tickets wie aktuell bei Fahrrädern.







