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Welche Typen von Investoren es gibt und wie sie investieren

Carsten Lexa
Insbesondere unerfahrene Gründer verschätzen sich häufig bei ihren Investoren. (Foto: Pixabay.com / stevepb)

Es ist der Traum zahlreicher Gründer: Die Zusammenarbeit mit Investoren. Doch nicht immer läuft dabei alles gut ab. Deshalb ist es wichtig, dass sich Unternehmer vor einer Kooperation mit den Investor-Typen und den Arten von Investments beschäftigen.

Der erste Investor legt Geld auf den Tisch und ist nun am Start-up beteiligt. Was für eine Validierung der eigenen Geschäftsidee! Plötzlich sind die Geldsorgen weg, es kann investiert und expandiert werden – es gibt keine Grenzen mehr.

Was wie ein schöner Traum klingt, ist jedoch in Wirklichkeit mit vielen Herausforderungen und gravierenden neuen Richtungsentscheidungen für das Unternehmen und für die Gründer verbunden.

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Denn holen sich Gründer einen Investor an Board, bedeutet das normalerweise, dass dieser bestimmte Vorstellungen hat, warum er das Investment tätigt und wie er mit seinem Investment umgehen will.

Darüber hinaus tätigt er das Investment nicht, um völlig uneigennützig den Gründern unter die Arme zu greifen, sondern um eine Rendite zu erzielen – und diese Rendite erzielt er mit einem sogenannten Exit. Das heißt: Das Start-up geht an die Börse oder der Investor veräußert seine erworbenen Anteile mit Gewinn.

In dieser zweiteiligen Serie möchte ich einen Überblick der Faktoren geben, die bei einem Investment in ein Start-up eine Rolle spielen.

Ein Überblick

Zuerst ist es wichtig, einen Blick auf die unterschiedlichen Investoren-Typen zu werfen. Denn das Verständnis dieser Typen hilft, deren Herangehensweise an ein Investment zu verstehen sowie deren Motivationen und Erwartungshaltungen.

Wie es unterschiedliche Investoren-Typen gibt, so gibt es auch unterschiedliche Arten des Investments. Auf welche Art und Weise Kapital bereitgestellt wird, ist wichtig. Warum? Weil sich nur die damit verbundenen Rechte und Pflichten des Investors und des Gründers oder Start-ups verstehen lassen.

Ein Investment ist regelmäßig mit einem bestimmten Investitionsprozess verbunden. Welche Etappen von der Kontaktaufnahme bis zur tatsächlichen Bereitstellung des Investments in Form von Geld absolviert werden müssen, ist für die Planungen immens wichtig. Und auch den Faktor Zeit sollte man nicht unterschätzen.

Eine besondere Rolle spielen sodann vertragliche Besonderheiten. Dabei geht es zum einen um die Frage, welche Vertragswerke überhaupt benötigt werden. Zum anderen steht die Frage im Mittelpunkt, welche Inhalte diese Vertragswerke haben.

Schließlich stellt sich noch die Frage, was das Start-up oder die Gründer nun mit dem Investment machen. Regelmäßig liegt dieses in Geld vor, das eingesetzt werden kann, um das Start-up voran zu bringen.

Doch was passiert im Kopf eines Gründers, wenn plötzlich eine (große) Menge Geld zur Verfügung steht und die bisherigen Geldsorgen sich scheinbar in Luft aufgelöst haben?

Investoren-Typen

Ein Investor ist eine Person oder eine Institution, die einem Start-up Kapital zur Verfügung stellt. Dafür erhält sie eine Gegenleistung. Das geschieht regelmäßig in Form einer Beteiligung am Start-up.

Die Arten von Investoren sind dabei vielfältig. Sie reichen von Venture-Capital-Gesellschaften, über Business Angels und „Family, Friends & Fools“ (FFF) bis hin zu Crowd-Investoren oder Accelerator-Programmen.

Unterschiede bestehen regelmäßig in der Rendite-Erwartung, der Höhe des Investments, den gewünschten Mitspracherechten – sowohl von Seiten des Investors als auch von Seiten des Gründers – sowie den weiteren Unterstützungsleistungen neben dem bereitgestellten Kapital.

Schon bei der Auswahl des Investors können Gründer Fehler machen.

Verstehen die Gründer nicht, welche Absichten der Investor hat, welchen Umgang er sich mit dem Start-up und den Gründern wünscht und welche Ausstiegsszenarien er plant, werden sie schnell feststellen, dass ein Investor, zumindest wenn er das Investieren professionell betreibt, genügend Möglichkeiten hat, seine Rechte gegen den Willen der Gründer durchzusetzen.

Sind die Gründer darauf nicht vorbereitet, besteht großes Stör-Potenzial bis hin zum Scheitern des Start-ups, weil der Investor seine Interessen durchzusetzen versucht. Die Gründer kommen nicht mehr dazu, ihre Geschäftsidee voranzubringen. Sie müssen ihre Energie und Zeit auf die Auseinandersetzung mit dem Investor konzentrieren.

Arten des Investments

Letztendlich geht es bei einem Investment um die Zuführung von Kapital. Dies kann als Eigenkapital erfolgen. Das ist dann eine klassische Einlage eines Gesellschafters.

Eine andere Möglichkeit ist sogenanntes „mezzanines Kapital“. Das sind beispielsweise Genussrechte oder Nachrang-Darlehen. Welches Finanzierungsinstrument ausgewählt wird, hängt dabei regelmäßig vom Investoren-Typ ab.

Die Art der Finanzierung hat Einfluss auf die Position des Investors im Start-up und auf seine Möglichkeiten der Einflussnahme. Gründern sind jedoch oftmals die Folgen, die sich aus einem bestimmten Investment ergeben, nicht ausreichend klar.

Insbesondere erlebe ich immer wieder, dass Gründer einerseits die Arten der Investments nicht in allen Facetten verstehen. Andererseits vertrauen sie darauf, dass die in einem Beteiligungsvertrag geregelten Rechte des Investors nicht so streng ausgeübt werden, wie dieser es könnte.

Vor allem Gründer mit wenig Erfahrung im Umgang mit Investoren hängen vielfach der romantischen Vorstellung nach, dass Investoren einem Start-up eigentlich nur helfen wollen.

Sie sind dann regelmäßig überrascht, wenn sich herausstellt, dass es den Investoren letztendlich um die Absicherung der eigenen Interessen geht. Das ist in diesem Fall die Sicherung des Investments.

Fazit

Ein Verständnis der einzelnen Investoren-Typen und Investment-Formen ist für Gründer essenziell, um nicht nur die eigenen Interessen zu sichern, sondern um auch das Handeln von Investoren zu verstehen. Wer sich hier nicht ausreichend vorbereitet, kommt später möglicherweise in Schwierigkeiten.

Im zweiten Teil dieses Artikels, der am 19. Dezember 2019 erscheint, geht es dann um den Investment-Prozess. Und auch auf vertragliche Besonderheiten und die Frage, wie Start-ups mit einem Investment am besten umgehen, beantworte ich.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.