Verbot, Verbotsschild, Stop, Halt, verbotene Fragen

Diese Fragen dürfen Personaler im Vorstellungsgespräch nicht stellen

Christian Erxleben
Bestimmte Themengebiete sind auch für Personal-Verantwortliche tabu. (Foto: Pixabay.com / betexion)

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In Vorstellungsgesprächen gibt es fast nur unangenehme Fragen. Schließlich wollen die Personal-Verantwortlichen ihre Bewerber auch testen. Was dabei viele Bewerber vergessen: Es gibt auch verbotene Fragen in Bewerbungsgesprächen. Wir stellen sie dir vor.

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Mit diesem Satz eröffnet der deutsche Gesetzgeber das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz – kurz AGG oder auch Antidiskriminierungsgesetz. Das am 18. August 2006 in Kraft getretene Gesetz soll die Gleichbehandlung eines jeden Menschen, die bereits im Grundgesetz verankert ist, nochmals aufgreifen.

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Verbotene Fragen: Welche Fragen du im Vorstellungsgespräch nicht beantworten musst

Das AGG ist ein Schutz für alle jene Personen, die eine Benachteiligung erfahren haben. Das gilt im Besonderen während des gesamten Bewerbungsprozesses. Dieser muss komplett diskriminierungsfrei sein.

Aus diesem Grund sind seit einigen Jahren alle Stellenausschreibungen nicht nur mit „m“ (männlich) und „w“ (weiblich), sondern zudem noch mit einem „d“ (divers) gekennzeichnet.

Außerdem gehen aus dem Antidiskriminierungsgesetz klare Regeln für verbotene Fragen in Vorstellungsgesprächen hervor. Deshalb wollen wir dir einmal einige Fragen und die dazugehörigen Themenfelder vorstellen, zu denen dich Personal-Verantwortliche per Gesetz nicht befragen dürfen.

1. Fragen zu Politik und Religion

Welche Partei hast du gewählt? Bist du ein Teil der Gewerkschaft? Oder: Bist du noch ein Mitglied der Kirche? Alle Fragen rund um eine etwaige Partei-, Religions- oder Gewerkschaftszugehörigkeit sind grundsätzlich verboten.

Ausnahmen gibt es dabei beispielsweise bei konfessionsgebundenen Arbeitgebern. Diese dürfen, wenn es für die Arbeit relevant ist, als Einstellungskriterium die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Religion voraussetzen.

Allerdings gibt es dabei auch klare Grenzen: Katholische Arbeitgeber – wie Kindergärten oder Krankenhäuser – dürfen keine Arbeitnehmer kündigen, nur weil sie sich scheiden lassen. Das stellt eine Diskriminierung im Vergleich zu evangelischen Kollegen dar.

2. Fragen zur familiären Situation und sexuellen Orientierung

Zahlreiche verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch gibt es auch rund um das Thema Familie. So dürfen Frauen beispielsweise nicht nach Kinderwünschen, Heiratsplänen oder einer Schwangerschaft befragt werden. Ebenso sind alle Fragen zur Arbeit der Eltern nicht erlaubt, da sie irrelevant sind.

Eine Ausnahme stellen in diesem Fall beispielsweise zahlreiche Berufe dar, bei denen durch die Schwangerschaft ein sofortiges Berufsverbot eintritt. Das ist unter anderem in einigen Bereichen der Pflege sowie bei der Arbeit mit Chemikalien oder anderen gefährlichen Stoffen der Fall.

3. Fragen zur Gesundheit

Nimmst du regelmäßig Medikamente? Hast du Vorerkrankungen? Fast alle Fragen rund um deine Gesundheit sind verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch.

Eine Ausnahme existiert hierbei jedoch nur wieder, wenn deine Erkrankung konkrete Auswirkungen auf deine Arbeit hat. Wenn du beispielsweise aufgrund eines abgesetzten Medikaments ein Fahrverbot hast, ist das für den Beruf des LKW- oder Busfahrers relevant, weil du diesen Job nicht ausführen darfst.

4. Fragen zu deinem Privatleben

Der letzte große Bereich, aus dem häufig verbotene Fragen in Vorstellungsgesprächen kommen, ist dein Privatleben. So darf sich dein zukünftiger Arbeitgeber weder nach möglichen Vorstrafen oder deiner persönlichen finanziellen Situation erkundigen.

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Selbstverständlich gibt es auch hier wieder Ausnahmen. Wenn du beispielsweise bei einem Finanzinstitut große Mengen an (Bar-)Geld verwalten musst, ist eine entsprechende Frage zulässig. Ein polizeiliches Führungszeugnis ist in vielen Fällen dafür zum Beispiel bei Psychologen oder Mitarbeitern des Öffentlichen Dienstes erlaubt.

Die Voraussetzung: Es muss ein berechtigtes Interesse vorliegen.

Fazit

Auch du wirst während deiner beruflichen Karriere immer wieder verbotene Fragen im Vorstellungsgespräch hören. Dabei ist es nur wichtig, dass du weißt, welche Fragen du wahrheitsgetreu beantworten musst – und welche nicht.

Ob du deinen potenziellen Arbeitgeber oder den Geschäftsführer des Unternehmens über verbotene Fragen informierst, wenn sie dir gestellt werden, ist dir überlassen. Allerdings hat Diskriminierung niemals eine Berechtigung. Das gilt auch für den Arbeitsplatz.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.