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Arbeitsvertrag: Diese 4 Punkte musst du unbedingt ansprechen

Christian Erxleben
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Christian Erxleben
Du musst bei deinem Arbeitsvertrag nachverhandeln, damit beim Handschlag dann alles passt. (Foto: Pixabay.com / 8385)
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Du hast dich auf einen neuen Job beworben und dich im Bewerbungsprozess erfolgreich durchgesetzt. Dann stehen jetzt die Verhandlungen mit deinem zukünftigen Arbeitgeber über deinen Arbeitsvertrag an. Wir zeigen dir fünf Punkte, die du unbedingt ansprechen solltest.

Wer sich in einem Bewerbungsverfahren durchgesetzt hat, ist zurecht stolz auf sich. Was in diesem Moment jedoch wichtig ist, ist, dass wir uns nun nicht ausruhen. Wir dürfen uns nicht mit allen Vorgaben unseres potenziellen, neuen Arbeitgebers zufriedengeben.

Das gilt ganz besonders für den Arbeitsvertrag. Natürlich ist es durchaus möglich, dass du bereits mit allen Bedingungen und Vorschlägen einverstanden bist. Allerdings solltest du die Verhandlungen auch als Chance für dich begreifen.

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Über diese 4 Punkte in deinem Arbeitsvertrag solltest du unbedingt sprechen

Schließlich gibt es sicherlich nur wenige Arbeitnehmer, die sich gegen mehr Gehalt oder eine bessere Freizeitregelung sträuben würden. Doch: Ohne dein Engagement wird dein künftiger Arbeitgeber dir nicht ohne Grund beliebig viele Vorteile anbieten.

Deswegen wollen wir dir im Folgenden einmal fünf Punkte vorstellen, die in jedem Arbeitsvertrag stehen und über die du mit deinem Geschäftsführer unbedingt sprechen solltest.

1. Das Gehalt

Je nach Unternehmen findet die Gehaltsverhandlung entweder im Vorstellungsgespräch oder während den Gesprächen über den Arbeitsvertrag statt. Hast du dich bereits im Vorstellungsgespräch auf eine Summe geeinigt, kannst du im Nachhinein nur schwer nachverhandeln.

Damit du mit deinen Vorschlägen nicht unverschämt wirkst, solltest du dich im Voraus unbedingt über durchschnittliche Gehälter und Tarifverträge in deiner Branche informieren. Sie sind ein guter Anker für dich.

Wenn dein Gehalt sowieso schon deutlich über diesem Wert liegt, würde es respektlos erscheinen, nochmals mehr Geld herausschlagen zu wollen.

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Bist du trotzdem der Überzeugung, dass dir noch mehr Wertschätzung zusteht, kannst du über vermögenswirksame oder steuerfreie Zusatzleistungen sprechen. Darunter fallen beispielsweise Zuschüsse für den Kindergarten, Gesundheitsförderung oder Fahrtkostenzuschläge.

Es muss also nicht immer eine Gehaltserhöhung sein. Vielleicht bringt eine garantierte Weiterbildung im Jahr mehr als 100 Euro brutto mehr auf dem Gehaltszettel. Dazu solltest du dir ebenfalls im Voraus Gedanken machen.

2. Die Arbeitszeit

Eine weitere Stellschraube, um an deinem Gehalt zu drehen, liegt in den Arbeitszeiten. Ob du deinen Lohn für 38, 40 oder 42 Stunden in der Woche erhältst, macht einen großen Unterschied bei der Bezahlung.

Ebenso solltest du darauf achten, wie viele Urlaubstage dir im Arbeitsvertrag zugesprochen werden und welche Regelungen es für Überstunden gibt.

Wenn du dich beispielsweise auf eine Führungsposition bewirbst, ist es eher unwahrscheinlich, dass du die Anzahl deiner Stunden reduzieren kannst. Allerdings kannst du dafür womöglich ein paar zusätzliche Urlaubstage in deinem Arbeitsvertrag festhalten lassen.

3. Die Arbeitszeit

Ja, dieser Punkt steht zum zweiten Mal in der Liste. Dieses Mal geht es jedoch vielmehr um die Erreichbarkeit. Das heißt einerseits: Von wann bis wann arbeitest du? Und andererseits: Von wann bis wann musst du beruflich per E-Mail oder sogar per Telefon erreichbar sein?

Die ständige Erreichbarkeit setzt viele Arbeitnehmer psychisch unter Druck. Deshalb solltest du in deinem Arbeitsvertrag unbedingt regeln, wann du dein Dienst-Smartphone ausschalten darfst und wie schnell du auf E-Mails reagieren musst.

4. Der Tätigkeitsbereich

Dieser Punkt sorgt in vielen Arbeitsverhältnissen früher oder später für Diskussionen. Darf mich mein Chef wirklich in die Produktion versetzen und Kisten packen lassen, obwohl ich eigentlich als Marketing Manager angestellt bin?

Die Antwort auf diese Frage findet sich in der Regel in deinem Arbeitsvertrag. Doch nur die wenigsten Arbeitnehmer achten bei der Unterschrift darauf. Deshalb solltest du unbedingt eine Regelung dazu treffen, was du machen musst und was nicht.

Fazit

Arbeitnehmer und Arbeitgeber sind gleichberechtigte Partner. Beide Seiten haben Interesse an einem gegenseitigen Vertrag. Deshalb solltest du dich als Bewerber nicht in der scheinbar schwächeren Rolle sehen.

Das Wichtige ist: Sei dir deiner Rechte als Arbeitnehmer bewusst und informiere dich vorab über Vorschläge und Vergleichswerte rund um das Gehalt und Zusatzdienstleistungen. Dann vertrittst du im Gespräch auch eine klare und starke Position.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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