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5 Dinge, nach denen du auf Arbeit nicht googeln solltest

Christian Erxleben
Aktualisiert: 07. Oktober 2020
von Christian Erxleben
Wer am Arbeitsplatz unbedacht googelt, riskiert eine Kündigung. (Foto: Unsplash.com / Solen Feyissa)
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Die allermeisten Arbeitnehmer googeln auf Arbeit auch ab und an für private Zwecke. Wenn du dabei jedoch unachtsam bist, kann das direkt – oder über Umwege – zu einer Kündigung führen. Diese fünf Suchanfragen solltest du am Arbeits-PC besser unterlassen.

Wie wird das Wetter eigentlich am Wochenende? In welches Restaurant könnten wir in unserem romantischen Urlaub gehen? Und: Wie komme ich eigentlich am besten mit dem Zug in die Eifel?

Wir alle haben auf der Arbeit oder am Arbeits-Computer schon einmal zu privaten Zwecken gegoogelt. Und das ist auch in Ordnung – so lange es sich in Grenzen hält. Denn es gibt klare rechtliche Vorgaben, wenn Mitarbeiter auf Arbeit googeln.

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Auf Arbeit googeln: So sieht die rechtliche Lage aus

Letztendlich steckt hinter diesem Konflikt natürlich die Frage der Mitarbeiterüberwachung. Darf der Arbeitgeber die Aktivitäten des Arbeitnehmers kontrollieren? Die Antwort darauf lautet grundsätzlich: Ja. Zumindest stichprobenartige Kontrollen sind gestattet.

Anders sieht die Situation aus, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die private Nutzung am Arbeits-Computer oder Arbeits-Smartphone ausdrücklich erlaubt hat. Dann haben deine Vorgesetzten – zumindest in der Theorie – kein Recht darauf, dein Verhalten zu analysieren.

5 Dinge, die du nicht auf Arbeit googeln solltest

In der Praxis gibt es selbstverständlich trotzdem Möglichkeiten, deine Aktivitäten zu verfolgen oder zumindest nachzuvollziehen. Ob das im Zweifelsfall legitim ist, muss ein Richter entscheiden. Allerdings findet ein Arbeitgeber in der Regel immer einen Weg, unliebsame Mitarbeiter zu kündigen.

Damit dir das nicht aufgrund deiner Google-Suchanfragen passiert, haben wir dir eine kleine Not-To-Do-Liste geschrieben. Darin findest du all jene Dinge, nach denen du besser nicht auf Arbeit googeln solltest.

1. Radikale Inhalte

Es ist in Deutschland verboten, Arbeitnehmer aufgrund ihrer Religion, politischen Einstellung und anderen Punkten zu diskriminieren. Deshalb musst du dich beispielsweise im Vorstellungsgespräch nicht zu deiner Religion äußern oder darfst sogar lügen.

Wenn du allerdings nach rechts- oder linksradikalen Inhalten oder Gewalt googelst, verhält sich die Situation anders. Schließlich haben Arbeitgeber kein Interesse daran, radikale oder terroristische Vereinigungen zu unterstützen. Deshalb sind derartige Suchanfragen äußerst heikel.

2. Pornografie

Ähnlich verhält es sich mit jeglichen pornografischen Inhalten. Derartige Suchanfragen haben nicht nur eindeutig nichts mit der Arbeit zu tun, sondern sind zudem auch noch peinlich und unangebracht.

Wer in seinem Privatleben nach pornografischen Inhalten googeln möchte, darf das. Nur auf dem Arbeits-Computer solltest du derartige Suchen dringend unterlassen.

3. (Kritik am) Arbeitgeber

Gerade neue Mitarbeiter interessieren sich oftmals für ihren neuen Arbeitgeber und ihre neuen Vorgesetzten. Schließlich wollen sie sich mit ihrem Team und ihrem Unternehmen identifizieren. Trotzdem sind solche Anfragen auf der Arbeit unangebracht.

Wer sich beispielsweise für das Privatleben seines Vorgesetzten oder die Skandale des Unternehmens interessiert, wirkt nicht sonderlich loyal und integer. Falls du danach googeln willst, solltest du das – wenn überhaupt – auf deinem privaten Gerät in deiner Freizeit machen.

4. Stellenanzeigen und Job-Portale

Es gibt viele gute Anzeichen und Gründe, die für eine Kündigung durch den Arbeitnehmer sprechen. Es ist auch durchaus legitim, sich nach mehreren Jahren nach einer neuen Herausforderung umzusehen. Auf Arbeit googeln ist dabei trotzdem keine kluge Entscheidung.

Schließlich ist es für die aktuelle und künftige Karriere nicht förderlich, wenn ihr Arbeitgeber merkt – oder zumindest glaubt –, dass sie nach einer neuen Stelle suchen. Die Beförderungen bleiben dann im Zweifelsfall aus. Das ist besonders dann schlimm, wenn du deinen Job eigentlich behalten willst.

5. Wochenend-Veranstaltungen und private Pläne

Rechtsanwälte gehen davon aus, dass es am Tag in Ordnung ist, wenn du rund zehn Minuten nach privaten Dingen googelst – auch im beruflichen Umfeld. Alles, was darüber hinaus geht, steht im Kontrast dazu, dass du in deinem Arbeitsvertrag unterschrieben hast, die Arbeitszeit für Arbeit zu nutzen.

Fazit

Selbstverständlich ist es kein Problem, wenn du dich einmal kurz darüber informierst, wie das Wetter am Ausflugsort für deinen Wochenend-Trip wird. Dagegen wird auch kein Arbeitgeber etwas haben. Kritisch wird es, wenn du viel Zeit mit privaten Angelegenheiten verbringst.

Deshalb lautet der beste und simpelste Ratschlag für alle Arbeitnehmer: Nutzt für private Suchanfragen auch private Geräte. Damit handelt ihr sicher. Dass man sich trotzdem nicht für radikale oder terroristische Inhalte interessieren sollte, ist ein anderes Thema.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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