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Twitter, blauer Haken bei Twitter, Twitter-Verifizierung beantragen
SOCIAL

Twitter stellt neue Richtlinien für die Account-Verifizierung vor

Christian Erxleben
Aktualisiert: 18. Januar 2021
von Christian Erxleben
Ab 2021 kannst du dir wieder den blauen Haken auf Twitter holen. (Foto: Pexels.com / Solen Feyissa)
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Nach mehreren Jahren Pause ist es ab 2021 wieder möglich, seinen Twitter-Account zu verifizieren. Doch wie und vor allem wer bekommt den begehrten blauen Haken – und wer verliert ihn? Wir stellen dir die neuen Richtlinien zur offiziellen Twitter-Verifizierung vor.

Der blaue Haken für verifizierte Accounts ist auf Twitter so etwas wie die ultimative Bestätigung für Personen. Wer sich selbst wichtig nimmt oder wer wichtig ist, versucht eines der begehrten Badges zu bekommen.

Das Problem dabei: Seit November 2017 hat Twitter die nutzerseitige Verifizierung von Accounts de facto eingestellt. Natürlich haben trotzdem noch neue Accounts eine Twitter-Verifizierung erhalten. Die Initiative ging dabei jedoch stets vom Kurznachrichtendienst selbst aus.

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Twitter-Verifizierung ab 2021 wieder möglich

Im November 2020 brachte Twitter selbst dann neuen Wind in die Diskussion. So teilte das Unternehmen in einem Blog-Post mit, dass es aktuell zu viele Accounts mit einem blauen Haken gibt, die ihn eigentlich gar nicht verdient hätten.

Dementsprechend wolle man zunächst die inaktiven, unvollständigen Profile degradieren und im Anschluss den Verifizierungsprozess wieder aufnehmen. Ebenso solle es dafür neue Regeln und Richtlinien geben. Eben jene Richtlinien zur Twitter-Verifizierung sind nun öffentlich einsehbar.

The blue verified badge on Twitter lets people know that an account of public interest is authentic. To receive the blue badge, your account must be authentic, notable und active.

So fast der Kurznachrichtendienst die neuen Richtlinien in einem Satz zusammen.

Twitter-Verifizierung: Wer oder was ist „notable“?

Es gibt also drei Kriterien, auf die Twitter in Zukunft schauen will. Die Authentizität ist dabei eine Grundvoraussetzung, die jeder Account-Betreiber individuell erfüllen muss. Was oder wer jedoch gilt als „notable“ – also beachtlich oder bemerkenswert?

Dazu sagt Twitter, dass dein Account eine bekannte Person oder Marke repräsentieren oder direkt mit ihr in Verbindung stehen muss. Im Speziellen gilt das für:

  • Regierungen, Minister, Abgeordnete, Vertreter, offizielle Sprecher und Kandidaten auf der Ebene der Bundesländer und Staaten.
  • Unternehmen, Marken und Organisationen sowie ihre leitenden Mitarbeiter und Vertreter. Als prominent gilt dabei eine mediale Präsenz bei Google Trends, Wikipedia, Datenbanken wie Global Giving oder eine Börsennotierung.
  • Medien aller Art und Journalisten, die nach den Standards des professionellen Journalismus arbeiten.
  • Unternehmen aus der Unterhaltungsbranche. Dazu gehören unter anderem Filmstudios, TV-Sender und Profile von Sendungen.
  • Schauspieler, Regisseure und Co. benötigen mindestens fünf eingetragene Produktionen bei IMDB oder sechs namhafte Erwähnungen in den Medien innerhalb des letzten halben Jahres.
  • Sportler, Trainer, Vereine, Ligen, die an nationalen und internationalen Veranstaltungen teilnehmen. Dabei sind Amateur-Sportler explizit ausgenommen.

Sonderrolle für Aktivisten, Organisatoren und andere einflussreiche Persönlichkeiten

Selbstverständlich gibt es darüber hinaus auch noch Accounts, die in keine der genannten Kategorien fallen und trotzdem eine bedeutende Rolle für die Gesellschaft, die Politik, die Kultur oder eine andere Community spielen.

Für eben jene Personen hat Twitter gesonderte Regeln festgelegt. Dazu gehört beispielsweise, dass der entsprechende Account schon mindestens sechs Monate aktiv ist und nicht gegen die geltenden Richtlinien und Vorgaben von Twitter verstößt. Das bezieht sich beispielsweise auf die Verbreitung von Diskriminierung und Hass.

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Accounts von Aktivisten und Co., die sich verifizieren lassen wollen, müssen je eine Voraussetzung aus einer der beiden Kategorien erfüllen. (Foto: Screenshot / Twitter)

Twitter-Verifizierung: Wann gilt ein Account als aktiv?

Deutlich einfacher ist die Frage zu beantworten, ab wann ein Account aktiv ist. Du musst …

  • dein Profil samt Name und Bild vollständig ausgefüllt haben.
  • deine Telefonnummer oder E-Mail-Adresse bestätigt haben.
  • mindestens einmal in den letzten sechs Monaten aktiv gewesen sein.

Ebenso wenig darf dein Account aufgrund eines Verstoßes gegen die Twitter-Richtlinien für 12 Stunden oder sogar sieben Tage gesperrt worden sein. Allerdings behält sich Twitter bei der Definition von aktiven Accounts ausdrücklich die Möglichkeit bevor, Ausnahmen zu treffen.

Diese Accounts sind für die Twitter-Verifizierung ungeeignet

Trotz aller persönlichen Bemühungen gibt es einige Twitter-Accounts, die grundsätzlich vom blauen Haken ausgeschlossen sind. Dazu gehören:

  • Parodie-, Newsfeed- und Fan-Accounts
  • Haustiere und fiktionale Charaktere, die nicht im Zusammenhang mit einer verifizierten Marke oder Organisation stehen.
  • Accounts, die gegen die Regeln zur Manipulation und zu Spam verstoßen und beispielsweise Follower gekauft haben.
  • Accounts von Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen, die zu Hass aufrufen oder gegen die Menschenrechte durch Diskriminierung verstoßen.

So verlierst du deine Twitter-Verifizierung

Wenn du einmal den blauen Haken erhalten hast, bedeutet das noch lange nicht, dass du ihn für immer behältst. Das betont Twitter zum Abschluss der Richtlinien sehr deutlich. Die Möglichkeiten für eine Degradierung sind vielfältig.

So verlierst du deinen Sonderstatus beispielsweise, wenn du inaktiv bist oder dein Profil nicht mehr vollständig ausgefüllt ist.

Ebenso gilt die Verifizierung nur für den Zweck, an den die Verifizierung gekoppelt ist. Das heißt: Wenn du als Journalist für ein wichtiges Medium gearbeitet hast und dich dann selbstständig machst, kann es sein, dass du deinen blauen Haken verlierst.

Außerdem führen alle Verstöße gegen die Richtlinien von Twitter zu einer Sperrung und einem Verlust. Das umfasst unter anderem Hassrede, missbräuchliches Verhalten, das Vortäuschen falscher Tatsachen, die Irreführung von Nutzern, die Glorifizierung von Gewalt oder Spam.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.
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