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Clubhouse, App, Social Media, Smartphone, Bodo Ramelow
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Der Anfang vom Ende: Geht Clubhouse die Luft aus?

Maria Gramsch
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Maria Gramsch
Clubhouse hat seine ersten Skandale. (Foto: Unsplash.com / William Krause)
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Die meisten Nutzerinnen und Nutzer surfen noch mit rosaroter Clubhouse-Brille durch die neue Hype-App. Doch nun wird erste Kritik laut – unter anderem vom Verbraucherschutzverband VZBV.

Aktuell zählt Clubhouse weltweit zwei Millionen aktive Nutzerinnen und Nutzer. Im Dezember waren es noch 600.000. Der Start in Deutschland und einigen anderen Ländern Mitte Januar 2021 hat der Plattform einen deutlichen Push beschert.

In ist, wer drin ist

Doch was macht die App so beliebt? Die beiden wichtigsten Faktoren sind hier sicher die fehlenden Kontakte in der Pandemie sowie der Exklusivitätsgedanke des Invite-only-Prinzips.

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Die Fans der App würden außerdem immer wieder die „niedrigen Hürden“ und den „respektvollen und umgänglichen Umgang“ loben, schreibt Marvin Schade in seinem Medieninsider-Newsletter.

Über den Hype hat er mit Taylor Lorenz gesprochen – die Reporterin der New York Times war Clubhouse-Nutzerin der ersten Stunde und hat jetzt kaum noch ein gutes Wort für die App übrig.

Haters gonna hate

„Die App hat in den USA große Probleme mit Rassismus, Frauenfeindlichkeit, Belästigung und weiteren wirklich negativen Aspekten“, sagt die Journalistin im Interview.

In den USA würden rechtsextreme Influencer und Blogger die App nutzen, um „Politik gegen Minderheiten“ zu machen. Aber auch die klassischen Verschwörungstheorien um Holocaust-Leugnung und Fake News über Corona-Impfstoffe könnten sich ungehindert ausbreiten.

Die App habe zum Start der Beta-Phase die falschen Menschen auf ihre Plattform geholt – Tools zur Moderation von Inhalten interessierten die Gründer nicht. „Ich kann deutschen Nutzern nur raten, das als abschreckendes Beispiel zu sehen“, warnt Lorenz.

Clubhouse in den Fußstapfen von Facebook

„Dieses Unternehmen macht wirklich jeden einzelnen Fehler, den Facebook in den vergangenen zehn Jahren vorgemacht hat“, kritisiert Lorenz. Ähnlich sieht das der Verbraucherschutzverband VZBV. Er hat die App nun wegen „gravierender rechtlicher Mängel“ abgemahnt.

Der Vorwurf: Clubhouse werde ohne das in Deutschland erforderliche Impressum betrieben. Außerdem liegen AGB und Datenschutz-Hinweise nur auf Englisch und nicht – wie eigentlich vorgeschrieben – auch auf Deutsch vor.

Gravierende Mängel beim #Datenschutz, #AGB nur auf Englisch, kein Impressum: Diese Punkte beanstandet der @vzbv in seiner #Abmahnung an den Betreiber von #Clubhouse und fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.@heiko_duenkel #Verbraucherrecht @dpa pic.twitter.com/Cc70gwD9rI

— Klaus Müller (@Klaus_Mueller) January 27, 2021

Der größte Dorn im Auge des VZBV ist jedoch der Datenschutz. Die App verstoße mit ihrer Praxis, freigegebene Kontaktinfos aus den Adressbüchern für Werbezwecke zu speichern, gegen die DSGVO.

Die Forderung: Der Verbraucherschutzverband will mit seiner Abmahnung eine „strafbewehrte Unterlassungserklärung“ erwirken. Sollte Clubhouse diese nicht unterzeichnen, könnte der Verband vor das Berliner Landgericht ziehen.

Den besten Schutz bietet hier vermutlich nur die Isolation – wie aktuell in allen Lebenslagen. Wer den Datenschutz-Lücken entgehen will, macht es am besten wie Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow.

Nach Hass und Shitstorms rund um seine Clubhouse-Auftritte habe er inzwischen seiner Frau versprochen, erst einmal die Finger von der App zu lassen, verrät er im Interview mit der Zeit.

Auch interessant:

  • Bodo Ramelow, Richard Gutjahr und Co.: Clubhouse-Skandale incoming
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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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