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Autonomes Fahren, fahrerlose Fahrzeuge
MONEY

Autonomes Fahren: Neues Gesetz bringt fahrerlose Fahrzeuge in den Alltag

Fabian Peters
Aktualisiert: 11. Februar 2021
von Fabian Peters
Autonomes Fahren: Neues Gesetz soll fahrerlose Fahrzeuge in den Alltag integrieren. (Foto: shutterstock.com/ Olivier la Moal)
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Autonomes Fahren könnte schon bald dem Alltag angehören. Am 10. Februar 2021 hat das Bundeskabinett einen Gesetzesentwurf für den Regelbetrieb von autonomen Fahrzeugen gebilligt. Damit wird Deutschland eine Vorreiterrolle zuteil.

Mit dem neuen Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett die rechtlichen Rahmenbedingungen für das autonome Fahren geschaffen. Bundestag und Bundesrat sollen nun über den Entwurf beraten. Mitte des Jahres 2021 soll dann ein entsprechendes Gesetz verabschiedet werden.

Autonomes Fahren (Stufe 4): Vollautomatisiertes Fahren

Der neue Gesetzesentwurf zum autonomen Fahren leitet die vierte Stufe eines Fünf-Stufen-Plans ein. Bislang regelte eine Vorlage von 2017 das automatisierte Fahren nach Stufe 3 in Deutschland. Nun soll also die nächste Phase reguliert werden.

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Wie in Stufe 3 übernimmt das System dabei auch in Stufe 4 die vollständige Kontrolle über das Fahrzeug. Dabei muss es nicht mehr überwacht werden. Wenn das System den Automationsmodus verlassen muss, fordert es den Fahrer zur Übernahme auf.

Bleibt eine Reaktion aus, versetzt sich das Fahrzeug bei Stufe 4 – anders als in Stufe 3 – automatisch in einen „risikominimalen Zustand“. Das Fahrzeug kommt dann beispielsweise auf einem Standstreifen zum Stehen.

Stufe 4 ermöglicht auch fahrerlose Situationen, in denen die Übernahme durch den Fahrer nicht mehr möglich ist. Alle Insassen werden dann zu Passagieren. Sie können jedoch stets einen Nothalt veranlassen.

Die Bundesregierung möchte den Einsatz der Technologie so weitreichend wie möglich erlauben. So könnte die Autonomie-Stufe 4 unter anderem in folgenden Szenarien vorkommen:

  • beim Shuttle-Verkehr
  • bei automatisierten Personentransporten auf kurzen Strecken
  • in fahrerlosen Anbindungen zwischen Logistikzentren
  • bei On-Demand-Verkehrsangeboten im ländlichen Raum
  • in Dual-Mode-Fahrzeugen wie etwa mit Automated Valet Parking, wobei der Fahrer aussteigt und das Auto sich „von allein“ über einen Smartphone-Befehl eigenständig parkt

Deutschland soll Vorreiterrolle einnehmen

Laut Bundesverkehrsministerium ist Deutschland weltweit das erste Land, das autonome Fahrzeuge im Regelbetrieb sowie im gesamten Land im Geltungsbereich erlaubt.

Der Beschluss für vollautomatisierte Fahrzeuge der Stufe 4 soll Mitte 2021 in Kraft treten. Bis 2022 sollen autonome Fahrzeugsysteme dann im Regelbetrieb laufen.

Die Stufe 5 sieht im Anschluss vor, dass sich Fahrzeuge vollständig autonom bewegen. Ein Eingreifen in das Fahrgeschehen ist dann nicht mehr notwendig und der Mensch wird ausschließlich zum Passagier.

Entgegen der Andeutungen von Verkehrsminister Andreas Scheuer ist der neue Gesetzesentwurf jedoch keinesfalls innovativ.

Die Entwürfe und Beschlüsse sind Teil einer EU-Verordnung, die automatisierte Fahrzeugsysteme ab 2022 vorschreibt. Die Automobilhersteller warten bereits seit einigen Jahren auf einen Gesetzes-Update, das ihnen Rechtssicherheit verschafft.

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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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