Binance hat sich seit seiner Gründung im Jahr 2017 zur derzeit größten Kryptobörse der Welt entwickelt. Nun hat sich der Broker allerdings Ärger mit der Bafin eingehandelt. Es drohen Millionenstrafen und sogar Sperrungen.
Der chinesisch-kanadische Geschäftsmann Changpeng Zhao hat Binance 2017 in China gegründet. Nachdem das Land den Kryptomarkt inzwischen vermehrt reguliert, hat es die Handelsplattform 2020 ins anlegerfreundliche Malta verschlagen.
Inzwischen hat sich der Anbieter zur größten Kryptobörse der Welt gemausert. So wurden Anfang 2021 nach eigenen Angaben bei Binance 150 verschiedene Kryptowährungen gehandelt. Insgesamt sollen Nutzer:innen so im Schnitt pro Sekunde 1,4 Millionen Transaktionen getätigt haben.
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Auch eine eigene Kryptowährung kann die Handelsplattform vorweisen. Und für die Binance Coin fallen auf der Mutter-Plattform natürlich weniger Gebühren an.
Bafin ermittelt gegen Binance in Deutschland
Nun hat sich der deutsche Ableger des Brokers eine Verwarnung der Bafin eingehandelt. Grund sei der „hinreichend begründete Verdacht“, dass Binance in Deutschland Wertpapiere in Form von Aktien-Tokens ohne die erforderlichen Prospekte anbietet.
Die Prospektpflicht – also die schriftliche Zusammenstellung von Unternehmensdaten – ist in Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung geregelt. Demnach dürfen Wertpapiere nur mit gebilligtem Prospekt veröffentlicht werden.
Bis zu fünf Millionen Euro Strafe
Gegen diese Regelung hat die Binance Deutschland GmbH & Co. KG laut der Bafin verstoßen. Eine Ausnahme von der Prospektpflicht sei für die Aufsichtsbehörde ebenfalls nicht ersichtlich.
Bei Verstößen gegen die Prospektpflicht handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit. Diese könnte Binance nun eine Geldbuße von bis zu fünf Millionen Euro einbringen. Alternativ würden drei Prozent des Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahres fällig.
Weitere Untersuchungen in Großbritannien
Auch in Großbritannien ist Binance in die Kritik geraten. Dort zumindest beteuert die Kryptobörse allerdings ihre Unschuld. Doch auch die britische Aufsichtsbehörde FCA nimmt die Handelsplattform unter die Lupe. Das berichtete die Financial Times schon Ende April.
Doch Binance beteuerte gegenüber der Financial Times, es handle sich bei den Aktien-Tokens um „regulationskonforme Produkte“, auf die die Prospektpflicht nicht zutreffe.
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