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Influencer, Influencer-Gesetz, Werbung, Recht, Norwegen, Schönheitswahn
MONEYSOCIAL

Norwegen bestraft bearbeitete Fotos im Social Web

Maria Gramsch
Aktualisiert: 16. Februar 2023
von Maria Gramsch
Unsplash.com / matfelipe
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Das norwegische Parlament will den Schönheitswahn im Netz bekämpfen und hat dafür nun ein Gesetz erlassen. Ab Sommer 2022 müssen Influencer:innen bearbeitete Fotos in sozialen Netzwerken kennzeichnen.

Der Schönheitswahn im Netz ist allgegenwärtig. Daran haben auch Bewegungen wie Body-Positivity oder die von Sophie Passmann angeregte Body-Gleichgültigkeit noch nichts geändert.

Erst vor wenigen Wochen hat sich Hollywood-Star Kate Winslet gegen retuschierte Fotos ausgesprochen. „Ich finde, dass wir reiferen Frauen für die jüngeren verantwortlich sind“, sagte die Schauspielerin gegenüber T-online.de.

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Die 45-Jährige geht dabei sogar so weit, sich vertraglich gegen Fotobearbeitungen abzusichern. Ihr sei es wichtig für die Jüngeren „echt und ehrlich“ zu sein, denn sie bräuchten „starke Vorbilder“.

Soziale Netzwerke vermitteln falsche Ideale

Norwegen greift nun per Gesetz durch und will so vor allem Kinder und Jugendliche schützen. Denn die bearbeiteten Bilder in Werbung und sozialen Netzwerken setzen viele unter Druck und erzeugen ein verzerrtes Schönheitsideal.

Zugleich ist vielen Usern überhaupt nicht bewusst, dass die meisten Bilder von perfekten Körpern und makelloser Haut nachträglich bearbeitet oder durch körperliche und fotografische Tricks ins rechte Licht gerückt worden sind.

Das zeigt beispielsweise die Düsseldorfer Influencerin Natalie Stommel mit einem Foto eindrucksvoll.

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Ein Gesetz gegen den Schönheitswahn soll Abhilfe schaffen

Deshalb hat Norwegen ein entsprechendes Gesetz erlassen. So hat das Kabinett in Oslo beschlossen, dass ab dem Sommer 2022 in Norwegen solche Fotos entsprechend gekennzeichnet sein müssen. Das gilt sowohl für Influencer:innen als auch für die Werbeindustrie.

Die Regelung gilt also immer, wenn nach einem Fotoshooting beispielsweise Pickel durch Zauberhand verschwinden, der Bauch gestrafft oder Muskeln hinzugedichtet werden.

„Wir wollen, dass sich Kinder und Jugendliche in Zukunft so akzeptieren, wie sie sind“, sagte Familienministerin Kjell Ingolf Ropstadt gegenüber Bild.

Bußgeld bei Verstoß

Nicht unter die Kennzeichnungspflicht fallen hingegen ganzheitliche Bearbeitungen. Wird also ein Bild nachträglich insgesamt aufgehellt oder die Schärfe nachreguliert, muss das nicht angezeigt werden.

Für die Einhaltung des neuen Gesetzes will das norwegische Familienministerium ein Logo zur Kennzeichnung entwerfen. Die Einhaltung der neuen Regelung soll dann der Verbraucherschutz kontrollieren und bei einem Verstoß Bußgelder verhängen.

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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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