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Trade Republic AGB, Trade Republic Nutzungsbedingungen
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Das steht in den Nutzungsbedingungen von Trade Republic

Carsten Lexa
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Carsten Lexa
Unsplash.com / Cedrik Wesche
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Mit über einer Million Usern zählt Trade Republic zu den größten Neo-Brokern Deutschlands. Und mit 5,3 Milliarden US-Dollar ist die Aktien-App sogar höher bewertet als Fintech-Star N26. Aus diesem Grund haben wir die Trade Republic AGB für euch analysiert. Die Einordnung eines Anwalts.

Der Online-Broker „Trade Republic“ bekommt derzeit viel Aufmerksamkeit. Und das ist nicht verwunderlich, wird doch mit zwei besonderen Vorteilen geworben.

So kann man ein Investment mit nur „drei Taps“ tätigen. Zudem ist der Wertpapierhandel grundsätzlich provisionsfrei. Ob das Angebot wirklich so gut ist – insbesondere mit Blick auf die rechtlichen Grundlagen – haben wir uns einmal in der Rubrik „Durchgelesen“ angesehen.

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Eine neue Art von Bank?

Trade Republic ist mit keinem kleinen Anspruch angetreten. So heißt es auf der Website unter „Warum Trade Republic“:

Wir eröffnen Millionen von Europäern den Zugang zum Kapitalmarkt, damit ihr Geld für sie arbeiten kann.

Und weiter:

Wir bei Trade Republic sind überzeugt, dass jeder Mensch einfachen, schnellen und freien Zugang zum Wachstum der Wirtschaft haben soll. Also haben wir eine Bank von Grund auf neu gebaut.

Der Hintergrund von Trade Republic

Trade Republic bezeichnet sich selbst als „Neobroker“ und nennt sich selbst „Bank“. Der Sitz befindet sich in Düsseldorf. In Berlin betreibt das Unternehmen eine Zweigniederlassung.

Seit 2019 besitzt das Unternehmen eine deutsche Lizenz als Wertpapierhandelsbank. Die Firma betreibt aber selbst kein sogenanntes „Einlagengeschäft“ und darf deshalb die Kundengelder nicht selbst verwahren.

Das Unternehmen arbeitet deshalb beim Führen der Depots und Konten mit zwei Partnern zusammen:

  • Die Depotführung und Wertpapierabwicklung übernimmt die Depotbank HSBC Deutschland.
  • Das nicht in Wertpapiere investierte Geld ist bei Trade Republic an die Solarisbank in Berlin ausgelagert.

Damit ist Trade Republic tatsächlich eine Bank, aber nicht im ursprünglichen Sinne einer Vollbank. Vielmehr wird nur ein kleiner Teil aus dem großen Sortiment an Bankdienstleistungen erbracht, was möglicherweise nicht jedem klar ist, der das Wort „Bank“ auf der Website liest.

Die Einlagensicherung bei Trade Republic

Trade Republic schreibt darüber hinaus auf seiner Webseite, dass alle Einlagen auf dem Verrechnungskonto, also das Geld der User, bis zu 100.000 Euro abgesichert sind.

Das ist auch grundsätzlich zutreffend. Denn die Verrechnungskonten werden bei der Solarisbank geführt. Und über diese erfolgt die Absicherung über den Einlagensicherungsfonds mit grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Kunde.

Nicht ganz so gelungen erscheint jedoch die Darstellung dieser Absicherung. Denn die Formulierung kann den Eindruck erwecken, dass die für den Handel mit Trade Republic verwendeten Kundengelder bei Trade Republic selbst abgesichert sind.

Das ist aber nicht der Fall. Die Absicherung erfolgt über die Partnerbank. Es stellt sich insoweit die Frage, ob das allen Usern so klar ist, auch wenn natürlich Trade Republic darauf ausdrücklich hinweist, wie die Absicherung erfolgt.

Das Risiko mit der Solarisbank

Und noch einen Punkt sollten User bedenken: Alle Gelder der Kunden von Trade Republic liegen auf einem Sammelkonto bei der Solarisbank – also nicht auf einzelnen Konten für jeden Kunden. Insofern hat man als Kunde keinen direkten Anspruch gegenüber der Solarisbank, da der Kontoinhaber des Hauptkontos Trade Republic ist.

Aufgrund des Treuhandauftrags zwischen Trade Republic und dem Kunden ist Trade Republic allerdings gehalten, dasjenige Kundenguthaben herauszugeben, das Trade Republic selbst auf Grund des Kontovertrages mit der kontoführenden Bank herausverlangen kann.

Wenn man es genau betrachtet, trägt der Kunde damit das Insolvenzrisiko der Solarisbank, das sich dann realisiert, wenn Trade Republic in der Insolvenz der Solarisbank den Anspruch auf Auszahlung des Kundenguthabens weder gegenüber der Einlagensicherung der Solarisbank noch gegenüber deren Insolvenzverwalter realisieren kann.

Der Handel von Wertpapieren: Das steht in den Trade Republic AGB

Der Handel mit Wertpapieren erfolgt ausschließlich über eine App für mobile Endgeräte. Eine Web-Anwendung gibt es nicht. Und die Bedienung der App ist in der Tat sehr einfach.

Das scheint sicherlich wohl einer der Erfolgsfaktoren von Trade Republic zu sein, denn mit dieser Art des Wertpapierhandels und insbesondere mit der mühelosen und schnellen Orderaufgabe wird ja gerade eine besondere Art von mobilen Usern angesprochen.

Interessant ist jedoch, dass im Internet immer wieder davon zu lesen ist, dass teilweise die Spreads zwischen An- und Verkaufskursen groß oder dass die Reaktionszeiten der App lang sind.

Hier stellt sich natürlich die Frage, inwieweit dies auf Trade Republic zurückzuführen ist, denn die Reaktionszeiten hängen nicht nur vom Broker ab, sondern auch von den zusammengeschlossenen Handelssystemen.

Jedoch könnten diese Nutzerkommentare ein Hinweis darauf sein, dass eventuell die technische Ausstattung von Trade Republic zur Durchführung der über die App aufgegebenen Handelsaufträge nicht ausreichend ist im Hinblick auf die derzeit ständig steigende Anzahl an Usern.

Die Kundenvereinbarung zwischen Trade Republic und dir

Grundlage der geschäftlichen Beziehung zwischen den Kund:innen und Trade Republic ist ein als „Kundenvereinbarung“ bezeichneter Vertrag. Dieser regelt die Eröffnung der Konten, die Durchführung der Handelsaufträge für Wertpapiere und alle sonstigen rechtlichen Grundlagen.

In diesem Zusammenhang fällt zuerst auf, dass die Kundenvereinbarung aus 45 Seiten besteht. Das erscheint im ersten Moment extrem umfangreich.

Allerdings darf nicht vergessen werden, dass zum einen aufgrund gesetzgeberischen Vorgaben umfangreiche Informationspflichten bestehen, denen das Unternehmen mit dieser Kundenvereinbarung nachkommt.

Zum anderen ergeben sich aufgrund der Besonderheiten bei der Abwicklung – wie beispielsweise die Auftragsausführungen über die mobile App – zusätzliche Anforderungen an die rechtlichen Ausführungen, die dann in der Folge zu einem erhöhten Umfang führen.

Verständliche Sprache in den Trade Republic AGB

Darüber hinaus ist aus juristischer Sicht zu sagen, dass die Nutzungsvereinbarung grundsätzlich – nach juristischen Maßstäben – verständlich geschrieben sind. Sind sind umfangreich, keine Frage. Aber sie sind lesbar und auch so formuliert, dass auch Nichtjuristen verstehen können, was in der Vereinbarung steht.

Man muss sie jedoch auch lesen wollen, was durch den Umfang von 45 Seiten in einem Dokument nicht unbedingt gefördert wird.

Fazit zu den Trade Republic AGB

Eventuelle Risiken ergeben sich bei Trade Republic weniger aus für den Kunden ungünstigen Formulierungen im sogenannten „Kleingedruckten“, das der geschäftlichen Beziehung zugrunde liegt. Trade Republic beschreibt relativ offen und klar sein Geschäft und wie dieses ausgeführt wird.

Die Risiken liegen wohl eher im Zusammenspiel der einzelnen Teile wie Auftragsausführung, Geldverwaltung und allgemeine Abwicklung. Aber auch hier muss man differenzieren.

Es handelt sich wohl schon um einen neuen Typus von Online-Broker. Wie der Handel umgesetzt wird, entspricht eben nicht dem klassischen Bild eines Brokers, sondern kommt eher hip und lässig rüber. Durch die extrem geringen Kosten ist die Hürde für Kund:innen, diesen Broker einmal auszuprobieren, gering.

Nichtsdestotrotz kann Trade Republic wohl nur mit vielen Kund:innen, die viel handeln, auf Dauer Geld verdienen. Und durch das Einschalten von Partnern sowohl bei der Verwahrung von Wertpapieren als auch bei der Verwaltung von Kundengeldern ist das gesamte Konstrukt nicht einfach zu durchschauen.

Muss das schlecht sein? Überhaupt nicht. Jedoch sollten User – wie immer bei günstigen Angeboten – im Hinterkopf behalten, dass nichts umsonst ist.

So einfach es Trade Republic seinen Kund:innen im Hinblick auf den Handel mit Wertpapieren und seit neuestem auch mit Kryptowährungen macht, so handelt es sich letztendlich doch um einen normalen Broker im neuen Gewand. Entscheidend jedoch ist, was sich unter dem Gewand befindet.

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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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