Steuerbetrug, Steuern, Cum-Ex

Neue Erkenntnisse: 150 Milliarden Euro Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte

Fabian Peters
Unsplash.com/ Jason Leung

Der Cum-Ex-Skandal ist der größte Steuerbetrug aller Zeiten. So lautet das Ergebnis einer internationalen Recherche von 15 Medienpartnern. Mit 150 Milliarden Euro ist der wirtschaftliche Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte dabei fast dreimal so hoch wie bisher angenommen. 

Cum-Ex: Der größte Steuerbetrug aller Zeiten

Der wirtschaftliche Schaden im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften und ähnlichen Betrugsmaschen beläuft sich auf rund 150 Milliarden Euro. Das ist deutlich mehr als die bisher angenommenen 55 Milliarden Euro. Zu diesem Ergebnis kam eine internationale Medienkooperation. Federführend agierte dabei das Recherchezentrum Correctiv.

Den Recherchen zufolge ist der Cum-Ex-Skandal damit der größte Steuerbetrug aller Zeiten. Allein in Deutschland sollen den Finanzämtern rund 36 Milliarden Euro durch die Lappen gegangen sein. Mit solchen Summen könnte die künftige Regierung sicherlich einige ihrer Pläne umsetzen.

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In ihrem Sondierungspapier kündigten die Ampel-Parteien SPD, FDP und Grüne derweil an, künftig vermehrt gegen Geldwäsche und Steuerhinterziehung vorgehen zu wollen.

Worum geht es im Cum-Ex-Skandal?

Der Cum-Ex-Skandal ist inzwischen seit einigen Jahren bekannt. Bereits am 18. Oktober 2018 enthüllte das Recherchezentrum Correctiv ein internationales Netzwerk, das die europäischen Steuerbehörden seit Jahren um mindestens 55 Milliarden Euro betrogen hat.

Bei den zwielichtigen Geschäften haben sich Aktionäre und Investoren Aktien mit Ausschüttungsanspruch (Cum) und Aktien ohne Ausschüttungsanspruch (Ex) am Dividendenstichtag untereinander hin und her geschoben. Das ging mitunter so schnell, dass der Fiskus nicht mehr feststellen konnte, wem die Papiere eigentlich gehören.

Die Finanzämter erstatteten aufgrund der Betrugsmasche letztlich mehr Steuern, als sie zuvor durch nur einmal abgeführte Kapitalsteuern eingenommen haben. Den Recherchen zufolge ist das Schlupfloch den Behörden bereits seit 2002 bekannt.

Um das Prozedere zu unterbinden, sind seit 2021 nicht mehr die Aktiengesellschaften, sondern die Banken dafür zuständig, die Kapitalsteuer abzuführen. Zwar urteilte der Bundesgerichtshof am 18. Juli 2021 zudem, dass die Betrugsmasche eine strafbare Handlung darstellt. Allerdings finden die umstrittenen Geschäfte möglicherweise nach wie vor statt.

Warnhinweise von zahlreichen Experten

Die aktuellen Recherchen im Cum-Ex-Skandal offenbaren komplett neue Dimensionen. Denn mit rund 150 Milliarden Euro ist der wirtschaftliche Schaden rund dreimal so hoch wie bisher angenommen.

Doch trotz etlichen Warnungen und Hinweisen von zahlreichen Expert:innen scheinen die umstrittenen Geschäfte nach wie vor möglich. Vor allem das Bundesfinanzministerium muss sich dabei den Vorwurf gefallen lassen, zu spät oder zu unnachgiebig gehandelt zu haben.

Gegenüber Correctiv äußerte Christoph Spengel, Professor für Wirtschaftswissenschaft an der Universität Mannheim, dass er vor allem Cum-Cum-Geschäfte nach wie vor für möglich hält.

Cum-Cum-Geschäfte nach wie vor möglich

Wie bei den Cum-Ex-Deals profitieren Investoren dabei durch die Rückerstattung von Steuern, die sie gar nicht entrichtet haben. Bei Cum-Cum-Geschäften geht es jedoch nur um Aktientransfers vor dem Dividendenstichtag.

Vor allem ausländische Akteure profitieren dabei davon, dass sie ihre Aktien vor der Ausschüttung ins Inland transferieren, um Steuern zu vermeiden. Ob und inwieweit Cum-Cum-Geschäfte stattfinden, ist dabei jedoch umstritten. Die Gesetzeslage sei laut Spengel im Gegensatz zu den Cum-Ex-Deals nicht eindeutig.

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).