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Good News der Woche: Neues Pfandsystem und Unfallschutz im Home Office

Pfandsystem, Instagram, Home Office, Roaming-Gebühren
unsplash.com/ Brian Yurasits
geschrieben von Fabian Peters

In den „Good News“ präsentieren wir positive Nachrichten aus dieser Woche. Den Fokus richten wir dabei auf die Themen Technologie, Social Media, Marketing, Unterhaltung und Wirtschaft. Unsere Good News diese Woche: Unfallschutz im Home Office, keine Roaming-Gebühren und ein umweltfreundlicheres Pfandsystem. 


Naturkatastrophen, Skandale und Extremismus: Schlechte Nachrichten rufen bei uns oftmals stärkere Emotionen hervor als gute. Außerdem bleiben sie länger im Gedächtnis. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie eines internationalen Expertenteams, die im Wissenschaftsmagazin PNAS veröffentlicht wurde.

Schlechte Nachrichten sind aber auch gut für das Geschäft. Denn sie erregen mehr Aufmerksamkeit. In unserer „Good News“-Reihe möchten wir euch deshalb regelmäßig positive Nachrichten aus der jeweils vorherigen Woche präsentieren, die vielleicht untergegangen sind. Das Update für die zweite Dezemberberwoche 2021.

Keine Roaming-Gebühren bis 2032 – mindestens!

Wer früher viel im Ausland unterwegs war und dort sein Handy benutzt hat, ist schnell in eine Kostenfalle getappt. Denn viele Anbieter:innen haben beim Roaming horrende Gebühren veranschlagt. Die Europäische Union (EU) hat die sogenannten Roaming-Gebühren deshalb vor fünf Jahren abgeschafft.

Doch da die Regelung Mitte 2022 ausgelaufen wäre, wird sie nun verlängert – um weitere zehn Jahre bis 2032! In allen 27 EU-Ländern sowie Norwegen, Island und Lichtenstein fallen demnach weiterhin die gleichen Kosten wie im Inland an.

Neu ist, dass Verbraucher:innen ab dem kommenden Jahr auch Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit des Mobilfunknetzes wie im Inland haben. Wer hierzulande also mit einem LTE-Tarif surft, der soll auch die gleiche Geschwindigkeit im Ausland erhalten. Immer unter der Voraussetzung, dass ein vergleichbares Netz bereitsteht.

Instagram bringt den chronologischen Feed zurück

Der chronologische Feed von Instagram kommt 2022 zurück. Das bestätigte Instagram-CEO Adam Mosseri während einer Anhörung vor dem US-Senat. Inzwischen hat auch das soziale Netzwerk selbst die Aussage offiziell bestätigt. Instagram stellt aber auch klar, dass der algorithmische Feed nicht vollkommen verschwinden werde.

Die Plattform werde demnach nicht „jeden zurück zu einem chronologischen Feed wechseln.“ Weitere und genauere Informationen sollen im kommenden Jahr folgen. Der chronologische Feed hat zwar Vorteile wie Nachteile. Allerdings hoffen viele User seit Jahren auf eine Alternative zum undurchsichtigen Feed, der durch Algorithmen und die Künstliche Intelligenz entsteht.

Ein Großteil der Nutzer:innen wünscht sich stattdessen mehr Selbstbestimmung. Sie wollen selbst entscheiden können, welche Posts sie in ihrem Feed sehen. Den meisten ist auch wichtig, dass diese Inhalte zeitlich sortiert sind – auch wenn das mit langem Scrollen verbunden ist.

Ab 2022: Umweltfreundlicheres und einfacheres Pfandsystem

Das deutsche Pfandsystem wird zum Jahreswechsel verbessert. Denn die bisherigen Regelungen waren für viele Verbraucher:innen nur schwer nachvollziehbar. Während auf viele Plastikflaschen Pfand erhoben wurde, blieben andere pfandfrei.

Doch das soll sich ab Anfang 2022 ändern. Denn ab dann sollen die meisten PET-Flaschen pfandpflichtig sein. Dazu gehören Einwegflaschen von alkoholischen Mischgetränken, Säften, Smoothies und Energydrinks. Die einzige Ausnahme gilt für milchhaltige Getränke wie beispielsweise Kakao.

Auf alle anderen Einwegflaschen werden ab dem kommenden Jahr 25 Cent Pfand erhoben. Für milchhaltige Getränke greift bis 2024 eine Ausnahmeregelung. Anschließend gilt auch für die Einwegflaschen von Milchprodukten ein Pfand von 25 Cent. Ab 2025 müssen alle Einwegflaschen außerdem aus mindestens 25 Prozent recycelten Materialien bestehen.

Dieser Wert erhöhe sich laut Bundesregierung im Jahr 2030 auf einen Anteil von 30 Prozent.

Unfallversicherung greift auch beim Arbeitsweg im Home Office

Bei Unfällen auf dem Weg zur Arbeit oder zurück nach Hause greift in der Regel die gesetzliche Unfallversicherung. Doch was gilt eigentlich bei einem Unfall im Home Office? Darüber hat nun das Bundessozialgericht (BSG) entschieden. „Unternehmensdienliche“ Wege seien demnach auch zu Hause ein Arbeitsweg.

Die gesetzliche Unfallversicherung greift laut dem Urteil des BSG in Kassel demnach auch bei zurückgelegten Strecken innerhalb der eigenen vier Wände. Unfälle auf dem Weg ins Arbeitszimmer seien als Wegeunfälle zu betrachten. Voraussetzung sei aber immer, dass der Weg in einem direkten Zusammenhang mit der Arbeit steht.

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Über den Autor

Fabian Peters

Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).