Wirtschaft

Neuer Arbeitsvertrag: So vermeidest du weniger Gehalt im Home Office

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Unsplash.com / Emil Kalibradov
geschrieben von Christian Erxleben

Nach Wochen oder Monaten der Jobsuche steht ein neuer Arbeitsvertrag kurz vor der Unterschrift. Dabei droht bei manchen Jobs im Home Office weniger Gehalt. Deshalb erklären wir dir, auf welche Gefahren du achten solltest und welche Vorteile für Remote Jobs sprechen.

Die vierte Welle der Corona-Pandemie ist in Deutschland angekommen. Der Bundestag und Bundesrat haben bereits neue Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verabschiedet.

Dazu zählen beispielsweise eine 3G-Pflicht am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Nahverkehr. 3G – das steht für geimpft, genesen oder getestet. Zugleich sind Arbeitgeber wieder dazu angehalten, ihre Mitarbeitenden ins Home Office zu schicken, falls das problemlos möglich ist.


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Keine Gehaltskürzungen in bestehenden Arbeitsverträgen erlaubt

Dabei sorgen Meldungen aus den USA regelmäßig für Verunsicherung in Deutschland. So hat Google beispielsweise im Sommer 2021 angekündigt, dass Angestellte im Home Office bis zu 25 Prozent weniger Gehalt verdienen.

Ein solches Szenario droht den meisten Arbeitnehmer:innen in Deutschland nicht – zumindest so lange kein neuer Arbeitsvertrag geschlossen wird. So erklärt Rechtsanwältin Trixi Hoferichter gegenüber BASIC thinking:

Eine Gehaltskürzung aufgrund von Arbeit im Home Office ist in Deutschland bei bestehenden Arbeitsverhältnissen grundsätzlich nicht möglich, da bereits im Arbeitsvertrag eine Vergütung festgelegt wurde. Der Arbeitgeber kann demnach nicht einfach einseitig die Vergütung des Arbeitnehmers herabsetzen.

Auch der Weg über eine Änderungskündigung ist ausgeschlossen, da ein Wechsel ins Home Office nicht die notwendigen Voraussetzungen dafür erfüllt.

Neuer Arbeitsvertrag: Wohnortabhängige Gehaltsmodelle sind erlaubt

Anders sieht die Situation aus, wenn ein neuer Arbeitsvertrag kurz vor der Unterschrift steht. Oder anders ausgedrückt: Wenn du auf der Suche nach einem neuen Job bist oder mit deinem bisherigen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis ausarbeitest, sind Lohnkürzungen durchaus möglich.

Ein wohnortabhängiges Gehaltsmodell wäre in Deutschland rechtlich zulässig. Nach dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz muss ein Arbeitgeber zwar vergleichbare Arbeitnehmer gleichbehandeln. Allerdings sind Arbeitnehmer, die in unterschiedlichen Regionen wohnen, aufgrund der unterschiedlichen Lebenshaltungskosten, nicht vergleichbar.

Das erklärt Arbeitsrechtlerin Trixi Hoferichter im Interview mit BASIC thinking weiter.

So gibt es für ortsabhängige Lohn- und Gehaltsmodelle einige prominente Beispiele. So existiert bei der Beamtenbesoldung seit Jahrzehnten ein wohnortabhängiges Besoldungsmodell. Auch bei Tarifverträgen gibt es oftmals regionale Unterschiede.

Wie berechnen Arbeitgeber das Gehalt eines Jobs?

Ein neuer Arbeitsvertrag im Home Office birgt also durchaus die Gefahr, dass es indirekt zu Gehaltskürzungen kommt, falls du teilweise oder vollständig zu Hause arbeitest.

Zwar ist es oftmals so, dass insbesondere deutsche Firmen ihren Angestellten im Home Office genauso viel Gehalt zahlen wie denen im Büro. Allerdings zeigt sich in anderen Ländern bereits deutlich, dass es zu Gehaltsunterschieden kommen kann.

So erklärt Karriere-Coach und Personalerin Brie Reynolds gegenüber dem Wall Street Journal, dass Arbeitgeber bei der Festlegung des Gehalts sowohl den branchenüblichen Lohn als auch die Lebensunterhaltskosten im Wohnort des Arbeitnehmers mit einbeziehen.

Sie ergänzt:

Bei der Gehaltsrecherche solltest du auf deinen Wohnort und den Ort, in dem (d)ein Unternehmen sitzt, achten und schauen, ob es signifikante Gehaltsunterschiede gibt.

Bis zu 10.000 Euro Ersparnis im Home Office

Sara Sutton, die Chefin von Brie Reynolds, betont derweil, dass Arbeitnehmer:innen nicht nur auf mögliche Nachteile im Home Office achten sollten. Selbstverständlich ist ein niedrigeres Gehalt aufgrund der Arbeit im Home Office zunächst einmal ein Ärgernis.

Allerdings erklärt Sutton im gleichen Atemzug, dass immerhin 40 Prozent der Angestellten in Remote-Jobs bis zu 5.000 Euro im Jahr sparen. Weitere 20 Prozent sparen sogar bis zu 10.000 Euro.

Die Gründe dafür sind vielseitig. Wer sich allerdings nicht täglich in der Kantine oder beim Bäcker ein Mittagessen oder Frühstück kaufen muss und auch nicht für Benzin oder das Zugticket jeden Monat hohe Beträge ausgeben muss, hat großes Einsparpotenzial.

Hinzu kommt, dass Angestellte im Home Office weniger Stress haben. Sobald ihre Arbeit endet, können sie die Tür in ihrem Arbeitszimmer schließen und sich privaten Aufgaben widmen. Der (nervige) Rückweg von der Arbeit in die eigene Wohnung entfällt. Das ist ein nicht zu verachtender Zeit- und Qualitätsgewinn.

Neuer Arbeitsvertrag: Ehrlichkeit im Vorstellungsgespräch ist Trumpf

Letztendlich gibt es für alle angesprochenen Probleme und Gefahren eine simple Lösung: Ehrlichkeit und Offenheit.

Gerade das Vorstellungsgespräch stellt für alle Beteiligten den perfekten Ort dar, um etwaige Fragen, Sorgen oder Bedenken anzusprechen. Das gilt auch insbesondere mit Blick auf das Gehalt.

So sollten Interessierte unbedingt alle offenen Fragen klären. Im Austausch mit den Personal-Verantwortlichen kannst und solltest du klären, ob du im Home Office arbeiten darfst, wie sich das eventuell auf dein Gehalt auswirkt oder ob es möglicherweise Boni für die Arbeit im Office gibt.

Unabhängig von den möglichen Antworten ist Ehrlichkeit und Neugier an dieser Stelle die einfachste Möglichkeit, um eventuelle Enttäuschungen an einem neuen Arbeitsplatz zu vermeiden. Falls du mit den gebotenen Konditionen unzufrieden bist, solltest du ablehnen und nicht auf Besserung im Arbeitsalltag hoffen.

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Über den Autor

Christian Erxleben

Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.

1 Kommentar

  • Guter Artikel, wobei es natürlich aus unserer Sicht dreist wäre, Gehalt zu kürzen. Wenn Fahrtkostenerstattung ein Gehaltsbaustein ist, fällt dieser natürlich weg.