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EU-Kommission nimmt sich die neuen WhatsApp Nutzungsbedingungen vor

Maria Gramsch
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Maria Gramsch
Pixabay.com / HeikoAL
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Die Nutzungsbedingungen von WhatsApp haben im vergangenen Jahr für reichlich Wirbel gesorgt. Nun hat sich auch die EU-Kommission eingeschaltet und fordert mehr Transparenz von der Meta-Tochter.

Bereits im Mai 2021 hat WhatsApp seine neuen Nutzungsbedingungen eingeführt. Seither standen insbesondere die enthaltenen Datenschutzrichtlinien immer wieder im Mittelpunkt der Kritik.

Auch die EU-Kommission reiht sich nun in die Liste der Kritiker ein und hat Bedenken angemeldet. Die Kommission fordert mehr Transparenz von WhatsApp.

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Die Forderung der EU-Kommission

Die EU-Kommission hat WhatsApp zusammen mit dem Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden aufgefordert, Stellung zu den 2021 eingeführten Neuerungen zu beziehen.

Der Konzern wurde dazu aufgerufen, die Änderungen der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinie „näher zu erläutern“. Außerdem müsse der Messenger sicherstellen, „dass diese mit dem EU-Verbraucherschutzrecht vereinbar sind.“

EU-Justizkommissar Didier Reynders erklärt in der Meldung der EU-Kommission: „WhatsApp muss sicherstellen, dass die Nutzer verstehen, wozu sie ihre Zustimmung geben und wie ihre personenbezogenen Daten verwendet werden, insbesondere wenn sie mit Geschäftspartnern ausgetauscht werden.“

Ich erwarte von WhatsApp, dass es die EU-Vorschriften zum Schutz der Verbraucher und ihrer Privatsphäre vollständig einhält. Aus diesem Grund haben wir heute den offiziellen Dialog eröffnet. WhatsApp hat bis Ende Februar Zeit, uns konkrete Zusagen zu machen, wie das Unternehmen auf unsere Bedenken eingehen wird.

Diese Punkte will die EU-Kommission für Verbraucher:innen klären

Zum einen äußert sich die EU-Kommission kritisch über die Weitergabe von personenbezogenen Daten. Hier weißt sie natürlich auf die Zusammenarbeit mit Mutterkonzern Meta hin, aber auch der Austausch mit Drittanbietern sei besorgniserregend.

Außerdem möchten EU-Kommission und Verbraucherschutzbehörden drei große Punkte klären. WhatsApp soll Stellung beziehen, ob es seine Nutzer:innen ausreichend über die Folgen einer Annahme oder Ablehnung der neuen Nutzungsbedingungen informiert.

Auch die Benachrichtigungen in der App sind zentraler Bestandteil der Untersuchung. Die EU-Kommission will klären, ob diese Aufforderungen „angemessen“ sind. In dem Zusammenhang soll außerdem geklärt werden, ob Nutzer:innen genug Zeit hatten, sich mit den neuen Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien zu beschäftigen.

Ein holpriger Start für die WhatsApp Nutzungsbedingungen

Die neuen WhatsApp Nutzungsbedingung haben trotz ihres jungen Alters schon eine bewegte Zeit hinter sich. Ursprünglich wollte der Messenger sie bereits am 8. Februar 2021 einführen.

Die Ankündigung bescherte WhatsApp massenhafte Abwanderung zu Konkurrenten wie Telegram oder Signal. Also ruderte die Meta-Tochter zurück und verschob den Start auf den 15. Mai.

Besonders problematisch war die Ankündigung von WhatsApp, dass alle Nutzer:innen den neuen Nutzungsbedingung zustimmen müssen. Denn andernfalls wäre die App ab einem gewissen Punkt nicht mehr nutzbar.

Ende Mai verabschiedete sich der Konzern dann zunächst von seinen Plänen. Man wolle den Dienst für „diejenigen, die das Update noch nicht akzeptiert haben, nicht einschränken“, gab ein Sprecher damals bekannt. Als Begründung führte er die „jüngsten Diskussionen mit verschiedenen Behörden und Datenschutzexperten“ an.

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THEMEN:DatenschutzEuropäische Union (EU)MetaWhatsApp
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vonMaria Gramsch
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Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
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