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Urteil: Netflix darf seine Preise bei laufenden Abonnements nicht erhöhen

Fabian Peters
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Fabian Peters
unsplash.com/ Dima Solomin
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Netflix räumt sich in seinen Nutzungsbedingungen selbst das Recht ein, die Preise für bestehende Abonnements anzupassen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Klage gegen dieses Vorgehen eingereicht. Mit Erfolg: Denn laut einem Urteil des Landgerichts Berlin sei die Vetragsklausel ungültig. 

Die Nutzungsbedingungen von Netflix seien in puncto Preiserhöhungen unklar, nicht verständlich genug und damit ungültig. Das urteilte das Landgericht Berlin bereits am 16. Dezember 2021. Nun hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)den Schuldspruch jedoch veröffentlicht. VZBV-Rechtsreferentin Jana Brockmann teilte in einer Pressemitteilung mit:

Einseitige Preisänderungen sind bei laufenden Verträgen nur erlaubt, wenn sie fairen und transparenten Regeln folgen. Bei Netflix sind die Bedingungen dagegen derart unklar formuliert, dass sie dem Konzern Spielraum für willkürliche Preiserhöhungen bieten.

Netflix: Preiserhöhung aufgrund mangelnder Transparenz ungültig

Der VZBV betonte außerdem, dass die entsprechende Vertragsklausel zur Preiserhöhung von Netflix laut dem Urteil des Landesgerichts Berlin unzulässig sei. Konkret geht es dabei um den Abschnitt 3.5 aus den Netflix-Nutzungsbedingungen. Darin heißt es:

Wir sind berechtigt, den Preis unserer Abo-Angebote von Zeit zu Zeit in unserem billigen Ermessen zu ändern, um die Auswirkungen von Änderungen der mit unserem Dienst verbundenen Gesamtkosten widerzuspiegeln.

Anschließend nennt der Streaminganbieter einige Beispiele, die eine Preiserhöhung rechtfertigen würden. Darunter fielen unter anderem „Produktions- und Lizenzkosten, Kosten für die technische Bereitstellung und die Verbreitung“ sowie „allgemeine Verwaltungs- und andere Gemeinkosten“.

Netflix legt Berufung ein

Bereits Ende 2021 kam das Landgericht Berlin zu dem Schluss, dass Netflix-Abonnent:innen nur schwer nachvollziehen könnten, welche Faktoren tatsächlich eine Preiserhöhung rechtfertigen würden.

In dem Urteil heißt es zudem, dass der Umstand, dass zahlreiche Aspekte für eine Preisanpassung maßgebend seien, es nicht unmöglich mache, diese für die Kund:innen verständlich zu formulieren.

Das Gericht habe laut VZBV außerdem die mangelnde Ausgewogenheit der Richtlinien kritisiert. Es fehle demnach auch eine Passage dazu, dass Netflix bei geringeren Kosten verpflichtet sei, die Preise auch nach unten hin anzupassen. Vor dem Hintergrund einer drohenden Preiserhöhung in Deutschland erscheint das Urteil dabei durchaus beachtenswert.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Allerdings ist es noch nicht rechtskräftig, denn Netflix habe dem VZBV zufolge vor dem Berliner Kammergericht Berufung eingelegt. Der Fall verdeutlicht jedoch, welchem Kostendruck der Streaminganbieter wie Netflix ausgesetzt sind.

Ende Januar 2022 hat der Sport-Streamingdienst DAZN seine Preise beispielsweise sogar auf das Doppelte erhöht, bislang aber nicht mitgeteilt, wie sich die Anpassung auf Bestandskunden auswirkt.

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vonFabian Peters
Chefredakteur
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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