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Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht

Fabian Peters
unsplash.com/ Scott Graham

 2. Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden

Stimmt nicht! In puncto Arbeitsvertrag besteht nämlich Formfreiheit. Das heißt, dass Arbeitsverträge auch mündlich geschlossen werden können. Selbst bei der stillschweigenden Aufnahme einer Tätigkeit liegt ein wirksames Arbeitsverhältnis vor – auch wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag existiert.

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Nach der Aufnahme einer Tätigkeit muss der Arbeitgeber jedoch spätestens nach einem Monat schriftliche Vertragsbedingungen aushändigen. Das geht aus der sogenannten Nachweispflicht hervor.

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2. Der Arbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden (unsplash.com/ Cytonn Photography)

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).