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Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht

Fabian Peters
unsplash.com/ Scott Graham

4. In der Probezeit ist jederzeit eine fristlose Kündigung möglich

Nein. Für eine fristlose Kündigung braucht es immer einen besonderen Grund – auch in der Probezeit. Das gilt sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Gründe für eine fristlose Kündigung können beispielsweise Straftaten, Mobbing oder Arbeitsverweigerung sein. In der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist jedoch nur zwei Wochen.

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4. In der Probezeit ist jederzeit eine fristlose Kündigung möglich (unsplash.com/ Christin Hume)

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).