Arbeitsvertrag, Arbeitsrecht, Arbeit, Job, Kündigung

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Arbeitsrecht

Fabian Peters
unsplash.com/ Scott Graham

3. In Vorstellungsgesprächen müssen Bewerber die Wahrheit sagen

Nein, muss man nicht. Alle Fragen, die mit der potenziellen Tätigkeit zu tun haben – beispielsweise zu Qualifikationen, Kompetenzen oder dem Werdegang – sollten Bewerber:innen jedoch wahrheitsgemäß beantworten. Falsche Aussagen können in diesem Zusammenhang sogar rechtliche Konsequenzen haben.

Es gibt aber auch Fragen, die Arbeitgeber nicht stellen dürfen oder sollten. Das gilt vor allem für Privatangelegenheiten, die nichts mit dem Beruf zu tun haben – beispielsweise Kinderwunsch, politische Einstellungen oder Beziehungen.

Das Persönlichkeitsrecht setzt dem Arbeitgeber dabei Grenzen. Bewerber:innen müssen solche Fragen nicht beantworten. Sie haben sogar das Recht Fragen dieser Art mit einer Lüge zu beantworten, ohne dass sie rechtliche Konsequenzen fürchten müssen.

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Vorstellungsgespräch, Wahrheit, Lügen
3. In Vorstellungsgesprächen müssen Bewerber die Wahrheit sagen (unsplash.com/ @wocintechchat)

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).