Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit zweifelt am Datenschutz von behördlichen Facebook-Seiten. Nun muss das Bundespresseamt Stellung zum Betrieb seiner Facebook-Seite nehmen.
Bereits im Mai 2021 hatte Ulrich Kelber, der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung, seine Bedenken zu Facebook-Seiten von Behörden geäußert. Denn diese sind laut Kelber nicht DSGVO-konform. Er forderte eigentlich eine Abschaltung bis Ende 2021.
Das Bundespresseamt betreibt seine Facebook-Seite allerdings noch immer. Deshalb muss sich die Behörde nun gegenüber Kelber verantworten.
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Denn der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit hat ein Verfahren gegen das Bundespresseamt eröffnet. Dafür hat er ein Anhörungsschreiben an die Behörde zur Nutzung der entsprechenden Facebook-Seite verschickt.
Was steckt hinter der Bundespresseamt-Anhörung?
Zunächst hatte der Datenschutzbeauftragte Kelber im Mai 2021 seine Bedenken zu Facebook-Seiten von Bundesbehörden geäußert. Bereits im Juni hatte er die Behörden dann aufgefordert, das Betreiben ihrer Fanpages einzustellen.
Begründet hat Kelber diese Aufforderung mit der DSGVO-Konformität. Denn bei den Facebook-Seiten der Behörden seien die Nutzerdaten nicht genügend geschützt.
Seit Januar 2022 wollte der BfDI dann die Nutzung der Facebook-Seiten durch Bundesbehörden überprüfen. Doch auch diese Überprüfung ergab, dass ein datenschutzkonformer Betrieb von Facebook-Seiten aktuell nicht möglich ist. Diese Auffassung des Datenschutzbeauftragten hat ein Kurzgutachten der Datenschutzkonferenz bestätigt.
Welche Folgen könnte das Verfahren für das Bundespresseamt haben?
Das Bundespresseamt hatte in der Zwischenzeit versucht, die Angelegenheit in Gesprächen mit Facebook zu lösen. Doch diese Gespräche haben laut dem BfDI die datenschutzrechtlichen Probleme nicht beseitigt. Bislang betreibt das Bundespresseamt sein Facebook-Seite auch weiterhin. Denn diese sei ein wichtiges Element ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Wegen ihrer Facebook-Page wurde die Behörde nun zu einer Anhörung durch den Datenschutzbeauftragten aufgefordert. In der Regel haben Behörden in solchen Anhörungen einen Monat Zeit, um Stellung zum jeweiligen Sachverhalt zu nehmen. Nach Prüfung der Stellungnahme prüft der BfDI die nächsten Schritte.
So kann es zu einem Verbot der Facebook-Seite kommen. Jedoch hat der Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung keine Handhabung, um einen sofortigen Vollzug anzuordnen. Deshalb könnte die Angelegenheit auch noch eine Weile bis zur Klärung dauern.
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