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Gamestop, Aktiensplit, Stock-Dividende, DWP-Bank
MONEY

Gamestop: Aktiensplit-Chaos bei vielen deutschen Banken und Brokern

Fabian Peters
Aktualisiert: 02. August 2022
von Fabian Peters
Unsplash.com / Michael Förtsch
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Videospielehändler Gamestop führte am 22. Juli 2022 einen Aktiensplit im Verhältnis 1-zu-4 durch. Nur wenige Tage später verschwanden die zusätzlichen Gamestop-Aktien jedoch spurlos aus den Depots vieler deutscher Anleger. Der Wert der ursprünglichen Wertpapiere fiel allerdings im Verhältnis 1-zu-4. Eine Spurensuche. 

Bereits im April 2022 keimten Gerüchte auf, dass Videospielehändler Gamestop einen Aktiensplit durchführen wolle, um seine Wertpapiere attraktiver zu machen. Rund zwei Monate später kündigte das börsennotierte Unternehmen eine entsprechende Kapitalmaßnahme an.

In einer offiziellen Mitteilung des Unternehmens vom 6. Juli 2022 heißt es, dass der US-Konzern „einen Split der Stammaktien der Klasse A des Unternehmens im Verhältnis 1:4 in Form einer Aktiendividende beschlossen und erklärt hat“.

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Demnach würden alle Aktionäre, „die bei Geschäftsabschluss am 18. Juli 2022 im Aktienregister eingetragen sind“, eine Dividende in Höhe von drei zusätzlichen Aktien für jede ihrer Stammaktien erhalten. Als Ausschüttungstermin nannte das Unternehmen wiederum den 21. Juli 2022.

Aktiensplit vs. Aktiendividende: Chaos rund um die Gamestop-Aktie

Am folgenden Handelstag erhielten die Gamestop-Aktionäre auch hierzulande drei zusätzliche Aktien für jede in ihrem Depot gehaltene Stammaktie. Der Wert der Gamestop-Aktie verringerte sich dabei um 75 Prozent. Wer zuvor beispielsweise zehn Aktien zu einem Kurs von 150 Euro hielt, hatte anschließend 40 Aktien zu einem Kurs von 37,50 Euro.

Der Gesamtwert blieb jedoch gleich – in dem Fall bei 1.500 Euro. Bei allen Banken wurde die Kapitalmaßnahme außerdem als Aktiensplit beziehungsweise Stock Split bezeichnet. Doch was dann folgte, dürfte für viele Anleger im wahrsten Sinne des Wortes ein böses Erwachen gewesen sein.

Gamestop-Aktien über Nacht spurlos verschwunden

Denn in der Nacht vom 29. Juli zum 30. Juli verschwanden die zusätzlichen Aktien spurlos aus ihren Depots. Der Preis der ursprünglichen Aktien blieb jedoch gesplittet, sodass unterm Strich ein Kapitalverlust von 75 Prozent stand. Das berichten zahlreiche User in Forenbeiträgen auf Reddit.

Die betroffenen Aktionäre erhielten demnach zunächst auch keine Informationen von ihren Banken und Brokern. Unseren Recherchen und Insider-Informationen zufolge sind unter anderem Kund:innen der Sparkasse, Postbank, Volksbank, Sparda Bank und der DKB betroffen.

Der kleinste gemeinsame Nenner ist dabei, dass die Deutsche WertpapierService Bank (dwp-Bank) den Wertpapierservice für all diese Banken abwickelt. Eine Anfrage von BASIC thinking ließ die dwp-Bank bislang unbeantwortet. Aus dem Umfeld der DKB hieß es derweil, dass die Bank keinen Einfluss auf die Ausgestaltung von Kapitalmaßnahmen habe und auf ihre Datenlieferanten angewiesen sei.

Auch aus Sparkassen-Kreisen sickerten ähnliche Aussagen durch. Demnach habe es unterschiedliche Ansichten bei der steuerlichen Umsetzung gegeben. Beide Banken betonten, dass bereits eine Korrektur stattgefunden habe und die Buchungen zeitnah korrekt ausgeführt werden.

BaFin ermahnt depotführende Banken zur korrekten Umsetzung

Aufgrund zahlreicher Hinweise von Anlegern sah sich mittlerweile auch die Finanzaufsichtsbehörde BaFin zu einer Stellungnahme veranlasst. Demnach habe die Behörde die depotführenden Banken ermahnt, „die Einlieferung der jungen Aktien sicherzustellen.“

Auf technischer Ebene wurde die Kapitalmaßnahme von den Datenprovidern zudem als Aktiensplit und nicht als Stockdividende gehandhabt. Einzelne Provider hätten die Art der Maßnahmen am 29. Juli allerdings in eine Stockdividende abgeändert, nur um dies am 1. August wieder rückgängig zu machen.

Der BaFin zufolge könne dies bei einigen Banken und Brokern eine technische Neuabrechnung erforderlich machen. Diese solle jedoch in den kommenden Tagen erfolgen. Grund für das Hin und Her sind steuerliche Gründe. Die Finanzdatenbank WM Datenservice hatte ihre Einschätzung nämlich geändert.

Die Kapitalmaßnahme bei Gamestop erfolgt hierzulande letztlich als steuerneutraler Aktiensplit und nicht als mitunter steuerpflichtige Stockdividende.

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THEMEN:AktienBörseInvestment
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vonFabian Peters
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).
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