Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2026 BASIC thinking GmbH
Tesla, Tesla Model Y, Autopilot, Autopilot-Werbung
MONEYTECH

Klage gescheitert: Tesla darf in Deutschland weiter Autopilot-Werbung machen

Maria Gramsch
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Maria Gramsch
Mit freundlicher Genehmigung von Tesla
Teilen

Tesla darf in Deutschland weiterhin für seinen Autopiloten werben. Das entschied nun der Bundesgerichtshof. Damit ist eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e.V. aus dem Jahr 2019 gegen endgültig gescheitert. Die Hintergründe.

Bereits im Jahr 2019 hat der Verein Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main Klage gegen Tesla wegen seiner Autopilot-Werbung eingereicht. Nun ist ein endgültiges Urteil in dem Streit gefallen, wie Teslamag berichtet.

Der Streit um Teslas Autopilot-Werbung

Zunächst sah es im Verfahren um Teslas Autopilot-Werbung so aus, als würde der Wettberwerbsverein Recht bekommen. Denn im Sommer 2020 stufte das Münchner Landgericht, einige Formulierungen auf der Tesla-Website als irreführend ein.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Darunter waren unter anderem Formulierungen über Teslas Autopiloten sowie die Option „volles Potenzial für autonomes Fahren“.

Doch Tesla wollte sich mit diesem Urteil nicht abfinden und ging in Berufung. Wie Teslamag nun berichtet, konnte sich der E-Autobauer auch bei der nächsten Instanz größtenteils durchsetzen.

So hat das OLG in Sachen Autopilot-Werbung entschieden

Das Oberlandesgericht München hat den Wettbewerbshütern zwar teilweise Recht gegeben. Jedoch sind die Formulierungen, die Tesla hätte streichen müssen, inzwischen gar nicht mehr auf der Website des Konzerns zu finden.

Hierunter fällt unter anderem das automatische Fahren in Städten, das der Konzern – ähnlich wie in den USA – inzwischen als „City-Lenkassistent“ bezeichnet.

Ein Verbot des Begriffs Autopilot weist das OLG hingegen zurück. Denn die von Tesla auf der Website angesprochene Zielgruppe verstehe nach Auffassung des Gerichts durchaus, dass die E-Autos in Deutschland „weder autonom fahren können noch dürfen“.

Damit folgt das Gericht der Argumentation von Tesla. Das Unternehmen hatte darauf hingewiesen, dass auf der Website aus dem Zusammenhang hervorgehe, dass mit dem Begriff „Autopilot“ nicht autonomes Fahren gemeint sei.

Nach diesem Urteil legten die Wettbewerbshüter Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Diese wurde Ende Juli abgelehnt und damit ist das Urteil des OLG rechtskräftig.

Autopilot ist auch in den USA Thema

Doch nicht nur in Deutschland macht der Autopilot Tesla Probleme. Auch in den USA sieht sich der E-Auto-Konzern mit zwei offiziellen Beschwerden konfrontiert.

Denn das Department of Motor Vehicles (DMV) wirft Tesla in Sachen Autopilot irreführende Werbung vor. Die kalifornische Fahrzeugbehörde hat deshalb am 28. Juli zwei Beschwerden beim Office of Administrative Hearings eingereicht.

Demnach sei Teslas Autopilot-Werbung „falsch oder irreführend“ und beruhe „nicht auf Tatsachen“. Die Behörde kritisiert insbesondere, dass es bisher kein Fahrzeug gebe, das „vollständig autonom“ fährt.

Tesla muss deshalb nun seine Formulierungen anpassen. Sonst könnte dem E-Autobauer in Kalifornien ein Verkaufsverbot drohen.

Auch interessant:

  • Tesla unterhält über 1.800 illegale Ladesäulen in Deutschland
  • Elon Musk verkauft Tesla-Aktien im Wert von fast sieben Milliarden US-Dollar
  • Irreführende Autopilot-Werbung: Droht Tesla ein Verkaufsverbot?
  • Tesla plant weiteren Aktiensplit und kündigt neue Gigafactory an

🤝 Pünktlich zum Start in 2026!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Flexgeld-Konto und erhalte bis zu 2,20 Prozent Zinsen auf dein Geld! So startest du in 2026 auch finanziell richtig durch!


Jetzt Zinsen sichern

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Inside Sales Berater – Spanisch / CRM /...
Amigos de la Cultura e.V. in Dresden
Werkstudent:in Social Media Content Creator (...
BZKI Bildungszentrum für künstliche Intell... in Kempen
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Junior Communication Manager mit Schwerpunkt ...
REWE in Henstedt-Ulzburg
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
Werkstudent*in Online Marketing (w/m/div)
Sparda-Bank Berlin eG in Berlin
Key Account Manager (m/w/d) im Bereich Online...
AZ fundraising services GmbH & Co. KG in Gütersloh
THEMEN:MarketingTesla
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonMaria Gramsch
Folgen:
Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Alternativen USA Technologie Produkte Europa
MONEYTECH

Alternativen zu US-Technologie: 10 Gründe für Europa

EU Huawei ZTE China 5G
BREAK/THE NEWSTECH

Digitale Festung: EU will China-Anbieter Huawei und ZTE verbannen

fliegende Windturbine China Windkraft Windenergie Erneuerbare Energien
GREENTECH

Fliegende Windturbine in China knackt Megawatt-Marke

Flughafen Auswanderer Sonnenuntergang
MONEY

Aus diesen Ländern wandern die meisten Menschen aus

E-Auto-Prämie Förderung Kaufprämie Elektroautos
BREAK/THE NEWSMONEY

Neue E-Auto-Prämie: Die Politik hat aus ihren Fehlern nichts gelernt

E-Autos China Elektroautos Elektromobilität
GREENMONEY

Warum Elektroautos in China günstiger sind als in Deutschland

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2026 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

NIBC Flexkonto eröffnen &
2,20 Prozent Zinsen sichern

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?