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EU-Gericht bestätigt: Google muss 4,1 Milliarden Euro Strafe zahlen

Beatrice Bode
Gerichtshof der Europäischen Union

Das EU-Gericht bestätigte, dass Google eine bereits 2018 verhängte Strafe in Höhe von 4,1 Milliarden Euro zahlen muss. Das Unternehmen habe die Marktmacht des Betriebssystems Android ausgenutzt.

Das Gericht der Europäischen Union hat eine milliardenschwere Geldstrafe bestätigt, die die EU-Kommission gegen Google verhängt hat.

Bereits 2018 forderte die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager die Rekordstrafe mit der Begründung, dass der Internet-Gigant die Marktmacht des Android-Betriebssystems ausgenutzt habe.

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Google missbraucht die Marktmacht von Android

Konkret ging es beim Beschluss der EU-Kommission darum, dass der US-amerikanische Suchmaschinenanbieter den Hersteller:innen von Android-Mobilgeräten und den Betreibenden von Mobilfunknetzen rechtswidrige Beschränkungen auferlegte, um die beherrschende Stellung seiner Suchmaschine zu stärken.

Andere Unternehmen dürfen das Android-Betriebssystem zwar kostenfrei nutzen, allerdings gibt es Einschränkungen, wenn sie Dienste wie Gmail oder Maps auf die Geräte bringen. Besonders im Bezug auf Online-Anwendungen wie dem Playstore oder Google Drive sichere sich die Online-Plattform somit auf unfaire Weise gegen andere Anbieter:innen ähnlicher Dienste ab.

Auch dass Chrome als Standard-Browser auf Android-Geräten vorinstalliert sei, kritisierte Vestager. Es sorge dafür, dass Verbraucher:innen die Suchmaschine automatisch nutzen, statt die Anwendung konkurrierender Unternehmen herunterzuladen.

EU-Gericht senkt Google-Strafe

Für den Missbrauch von Androids Marktmacht verhängte die EU-Kommission damals eine Strafe in Höhe von 4,3 Milliarden Euro gegen Google – die höchste jemals in Europa von einer Wettbewerbsbehörde verhängte Geldbuße. Allerdings senkte das EU-Gericht diesen Betrag nun auf 4,1 Milliarden Euro ab.

Nachdem die EU-Kommission die Rekordstrafe 2018 verhängte, passte Google sein Geschäftsmodell trotz juristischen Widerspruchs an. Seitdem dürfen andere Hersteller:innen einzelne Dienste auch ohne Chrome und die Websuche einbinden.

Das aktuelle Urteil des EU-Gerichts ist Teil einer langen Reihe von Rechtsstreitigkeiten zwischen der europäischen Wettbewerbskommission und Google. Dabei haben die EU-Kartellwächter:innen in drei Untersuchungen der letzten zehn Jahre insgesamt 8,25 Milliarden Euro Strafe gegen das Tech-Unternehmen verhängt.

Google hat weiterhin die Möglichkeit, gegen das Urteil des EU-Gerichts vorzugehen. Allerdings können entsprechende Verfahren beim Europäischen Gerichtshof durchaus mehrere Jahre andauern.

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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.