Für Smartphones, Tablets und Co. gilt innerhalb der EU künftig ein einheitlicher Ladestandard. Das EU-Parlament stimmte damit einem Vorschlag der Europäischen Kommission zu. Ab Herbst 2024 verpflichtet der europäische Gesetzgeber die Hersteller zu einem USB-C-Standard.
Die EU-Kommission hat sich bereits im Juni 2022 auf einen einheitlichen Ladestandard geeinigt. Das Europaparlament hat den Plänen nun zugestimmt. Der Gesetzgeber verpflichtet damit alle Elektronikhersteller ab 2024 auf einen USB-C-Anschluss zu setzen.
Das gilt sowohl für Smartphones, Tablets und Digitalkameras. Auch Lautsprecherboxen und Kopfhörer mit Ladekabel sind davon betroffen. Für Laptops soll der USB-C-Standard allerdings erst später kommen. Die EU erwähnt in einer aktuellen Mitteilung dabei das Jahr 2026.
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USB-C: EU picht auf einheitlichen Ladestandard für Smartphones und Co.
Demnach verursachen entsorgte und ungenutzt Ladegeräte jährlich wiederum für rund 11.000 Tonnen Elektroschrott. Die neue Vorschriften sollen derweil dafür sorgen, dass Ladegeräte häufiger wiederverwendet werden. Außerdem sollen sie Verbraucher:innen vor unnötigen Ausgaben schützen. Alex Agius Saliba, Berichterstatter des EU-Parlaments, sagte dazu:
Das gemeinsame Ladegerät wird in Europa endlich Wirklichkeit. Wir haben mehr als zehn Jahre auf diese Vorschriften gewartet und können die derzeitige Fülle von Ladegeräten endlich der Vergangenheit angehören lassen.
Die EU verpflichtet die Hersteller zudem dazu, Kund:innen über die Ladeeigenschaften neuer Geräte zu informieren. Dadurch sollen sie einfacher feststellen können, ob vorhandene Ladegeräte bereits kompatibel. Ein Symbol auf Verpackungen soll derweil kennzeichnet, ob ein Ladegerät mit dabei ist oder nicht.
Mitgliedstaaten müssen noch formell zustimmen
Die EU-Mitgliedsstaaten müssen der Einigung noch im Europäischen Rat zustimmen. Das soll dem Vernehmen nach noch im Oktober geschehen, damit die neue Richtlinien in 20 Tagen in Kraft treten kann. Der Prozess gilt jedoch ohnehin lediglich als Formalie.
Die EU-Mitgliedstaaten haben anschließend zwölf Monate Zeit, um die Richtlinie in ihr jeweiliges nationales Recht zu integrieren. Nach der Umseztungsfrist gewährt die EU weitere zwölf Monate Zeit, damit die Länder die Regeln umsetzen können. Die neuen Vorschriften gelten laut EU jedoch „nicht für Produkte, die vor dem Zeitpunkt der Anwendung auf den Markt gebracht worden sind“.
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