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Ebay und Co. ab sofort steuerpflichtig: Darauf müssen Verkäufer nun achten

eBay, Steuern, Plattformen-Steuertransparenzgesetz
eBay
geschrieben von Beatrice Bode

Mit dem neuen Jahr tritt in Deutschland ein neues EU-Steuergesetz in Kraft. Das sogenannte Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) besagt, dass Plattformen wie Ebay und Co. ab sofort auch private Verkäufe an das Finanzamt melden müssen. Ein Überblick.

Ebay, Vinted und Co. waren bisher beliebte Plattformen für Privatpersonen, um aussortierte und gebrauchte Gegenstände weiterzuverkaufen. Seit dem Jahreswechsel gibt es in Deutschland allerdings ein neues EU-Steuergesetz, das User dazu verpflichten könnte, ihre Einnahmen durch private Verkäufe bei der Steuer anzugeben.

Ebay und Co. müssen Verkäuferdaten übermitteln

Durch das neue Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) werden Betreiber:innen digitaler Plattformen dazu verpflichtet, den Finanzbehörden Informationen über Einkünfte zu melden, die von Anbieter:innen auf den jeweiligen Plattformen erzielt wurden.

Das heißt, dass Plattformen wie Ebay, Ebay Kleinanzeigen, Amazon, Vinted oder Etsy entsprechende Informationen ab sofort an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln müssen, um durchgeführte Transaktionen steuerlich zu bewerten.

Verkäufe ab 2.000 Euro müssen gemeldet werden

Allerdings gibt es beim neuen Gesetz verschiedene Rahmenbedingungen. Private Geschäfte müssen beispielsweise erst an die Finanzbehörden gemeldet werden, wenn eine Privatperson mehr als 30 Artikel pro Jahr verkauft. Darüber hinaus muss der Verkaufswert insgesamt über 2.000 Euro liegen.

Überschreitet eine Privatperson diese Parameter, müssen die Plattformbetreiber:innen neben dem Namen und dem Geburtsdatum der Person auch die Steueridentifikationsnummer, die Postanschrift und die Bankverbindung weiterleiten. Außerdem müsssen sie alle relevanten Transaktionen inklusive des Verkaufserlöses und alle angefallenen Gebühren übermitteln.

Ebay und Co.: Darauf müssen Verkäufer nun achten

Übermittelt eine Plattform die Daten einer Privatperson, prüft das Finanzamt die Steuererklärung des Betroffenen auf seine Verkäufe. Wer also regelmäßig Gegenstände auf einem entsprechenden Portal veräußert, sollten ab Januar 2023 genau Buch darüber führen.

Dabei sollten beim Verkauf unbedingt das Datum, die Kosten sowie die Höhe des Gewinns oder des Verlusts dokumentiert werden. Außerdem ist es ratsam, Belege für den Einkaufs- und Verkaufspreis aufzubewahren.

Finanzbehörden wollen unbekannte Steuerfälle finden

Bisher konnten die Finanzbehörden zusätzliche Einnahmen, die Menschen auf diese Weise erzielten, nur schwer nachvollziehen. Das soll sich durch das neue Gesetz nun ändern.

Dabei betreffen die neuen Regelungen nicht nur Verkaufsplattformen wie Ebay und Etsy. Alle Portale, auf denen Privatleute Waren und Dienstleistungen gegen ein Entgelt anbieten können, unterliegen seit Anfang Januar 2023 der Meldepflicht. Dazu zählt beispielsweise auch Airbnb.

Plattformen-Steuertransparenzgesetz gilt für alle EU-Staaten

Den Gesetzesentwurf beschloss der Bundestag bereits im November 2022. Zwischen Weihnachten und Neujahr 2023 verabschiedete der Bundesrat das PStTG dann offiziell.

Das Gesetz regelt ebenso den automatischen Austausch von Informationen zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Union, um auch ausländische Anbieter:innen zu erfassen.

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Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.

8 Kommentare

  • Wie stellt sich das dass Finanzamt vor? Wenn ich heute privat ein Auto für 40.000€ kaufe und es in 5 Jahren für 20.000€ wieder verkaufe kann ich dann die 20.000€ Verlust von der Steuer absetzen? Oder muss ich da noch einen Abschreibungsbetrag beachten?
    Unternehmen könnten ja ihre Ausgaben Steuerlich geltend machen indem sie z.B. den Wert eines Fahrzeuges über 6 Jahre abschreiben aber Privat habe ich diese Möglichkeit nicht.

    • Dinge des täglich Bedarfs bleiben davon ausgeschlossen (KFZ, Boote, Kleidung usw.)

      Zitat Steuernetz.de:
      Da bei solchen Alltagsgeschäften fast immer Verluste anfallen, hat der Gesetzgeber das BFH-Urteil allerdings ausgehebelt und in § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 2 EStG der Hinweis eingefügt worden, dass Veräußerungsgeschäfte mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs von der Steuerpflicht ausgenommen sind.

      Ich empfehle jedoch etwaige Kassenzettel aufzuheben (digital) und entsprechend Buch (XLS o.ä.) zu führen.

      Auch im Steuersystem gilt eine „Beweisumkehrlast“ und man muss selbst nachweisen, dass die Anschuldigung, Vermutung usw. nicht stimmen oder anders geartet sind.

  • Woran wird der Betrag, den ich erziele, festgemacht?
    Beispiel Ebay Kleinanzeigen: Ich biete einen Artikel z. B. für € 500 an, verkaufe ihn dann schließlich für € 300. Muss ich der Plattform dann mitteilen, für welchen Betrag ich den Artikel verkauft habe oder gilt dann pauschal der Startpreis? Was passiert, wenn ich ihn nicht verkaufe und das Angebot deswegen einfach nur lösche?
    Bei ebay ist es einfacher nachzuvollziehen wie viel gezahlt wurde, da hier Gebote online abgegeben werden und somit dokumentiert sind.
    Warum werden hier nur Online-Plattformen erwähnt und nicht z. B. Trödelmärkte? Wenn ich mich hier umsehe und feststelle, wie oft die gleichen Personen dort immer wieder andere Artikel anbieten, so sehe ich hier noch viel mehr Potential für das Finanzamt. Wird dort demnächst vor Ort vom Finanzamt kontrolliert?
    Ist für mich alles nicht zu ende gedacht.

    • https://www.finanztip.de/steuerfolgen-onlineverkauf/
      Was passiert bei Ebay Kleinanzeigen?
      Zuerst: Ebay Kleinanzeigen trägt zwar immer noch diesen Namen. Das Unternehmen wurde aber von Ebay verkauft und ist eigenständig.
      Das wichtigste: Sehr oft erfährt das Unternehmen nichts davon, ob sich Anbieter und Interessent einig geworden sind. Der eigentliche Verkauf findet zudem sehr oft außerhalb der Plattform statt. Von all diese „klassischen“ und sehr häufigen Kleinanzeigen-Verkäufen (etwa Abholung mit Barzahlung) weiß die Plattform also nichts – und kann diese deshalb auch nicht an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln. Die Zahl der aufgegebenen Anzeigen spielt auch keine Rolle.

      Ausnahme: Werden auch die Zahlungen über die Plattform abgewickelt, insbesondere im Zuge von „Sicher bezahlen“, muss auch Ebay Kleinanzeigen diese übermitteln, wenn die genannten Grenzwerte überschritten sind. Nutzer finden eine Übersicht aller relevanten Transaktionen in ihrem Profil beim Zahlungsdienstleister OPP, so Ebay Kleinanzeigen. Es werden auch weitere Möglichkeiten geprüft, Nutzer zu informieren

  • Ich wollte heuer anfangen Bücher dvds CDs panini Sachen aussortieren und zu verkaufen da komm ich mit 30 Artikel nicht weit das sind dann schon um die 300 Artikel da kommt vielleicht a Umsatz von 600 bis 800 mit Versandkosten zusammen. Aber ich habe von diesen alten Sachen keine Rechnung mehr wie sollte ich das Dokumentieren? Und wie ist jetzt die rechtliche Lage wäre über Information dankbar

  • Ich werde ab jetzt darauf achten, nicht mehr als 29 Anzeigen in Verkaufsportalen zu schalten. Die Summe von 2000€ pro Jahr wurde von mir bisher noch nie erreicht. Auch diese Grenze werde ich berücksichtigen.
    Ich werde Gegenstände, die ich nicht lagern kann auch zerstören und zum Müll geben, ehe ich über irgendwelche steuerliche Grenzen kommen könnte. Ich habe keine Lust, dem Finanzamt gegenüber Nachweise erbringen zu müssen. Dies ist mir zu arbeitsintensiv und meine Freizeit kann ich angenehmer verbringen.
    Bisher habe ich Verkaufsplattformen für nachhaltig gehalten. Von der Politik ist Nachhaltigkeit offensichtlich nur erwünscht, wenn der Fiskus mitverdienen kann.

  • Steuerpflichtig war man schon immer. Ab 600EUR Gewinn pro Jahr. Neu ist lediglich, dass Umsätze jetzt gemeldet werden.

    Genau genommen gilt das übrigens für alle Plattformen. FACEBOOK, discord, etc. Da wird es mit Sicherheit für Kleonanzeigen und Co nochmal eine Nachbesserung des gesetzten geben, dass die sich nicht mehr rausreden können.

    Jetzt wird aber endlich den ganzen Scheinprivaten ans Leder gegangen, die dem ehrlichen gewerblichen das Geschäft seit Jahren kaputt machen.

  • Tja, unser Staat wieder in Bestform wie immer wenn man dem Normalbürger noch ein paar Euro mehr aus der Tasche holen will ,bei Konzernen nicht so interessant.
    Wäre interessant wie der Gewinn berechnet wird wenn ich einen von mir irgendwann erworbenen Gegenstand veräussere, also Geld eingesetzt habe sprich Einkauf, und den veräussere.Normalerweise würde der EK abgezogen,hier siehts so aus als würde der erzielte Betrag einfach als Gewinn gewertet wird.