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DSGVO-Verstoß? Neue Trade Republic-App teilt automatisch Nutzungsdaten

Fabian Peters
unsplash.com/ Tech Daily

Trade Republic hat mit einem App-Update für Unmut bei seinen Usern gesorgt. Der allgemeine Tenor: ein „irreführendes“ Design, fehlende Informationen und mangelnde Kritikfähigkeit. Doch der Neobroker hat noch einen draufgesetzt. Denn in der neuen Trade Republic-App ist das Teilen von Nutzungsdaten voreingestellt. Ein Kommentar.

„Schlimmer geht’s nimmer“? Pustekuchen! Denn Trade Republic demonstriert momentan eindrucksvoll, wie sich ein Unternehmen selbst demontieren kann. Der Neobroker hat zwar seine Zinsen erhöht und den Anleihenhandel gestartet, doch im selben Atemzug auch eine neue App präsentiert. Und die steht aktuell heftig in der Kritik!

Trade Republic: Heftige Kritik für neue App

Zahlreiche User vermissen beispielsweise wichtige Informationen wie eine Übersicht zu den Kursen einzelner Positionen. Andere kritisieren das neue Design der Trade Republic-App sogar als „irreführend“. In puncto Krisenkommunikation und im Umgang mit Kritik gibt der Neobroker auch kein gutes Bild ab.

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Denn das Unternehmen stempelt allein über 1.000 negative Instagram-Kommentare schlichtweg als „Einzelfälle“ ab. Auf konstruktive Kritik hin, bittet der Neobroker wiederum um konstruktive Kritik. Die Behauptung, dass die neue App vor allem auf Nutzerfeedback basiert, ist vor diesem Hintergrund zumindest fraglich.

„Nutzungsdaten teilen“ als Voreinstellung aktiviert

Doch es kommt noch schlimmer. Denn mit dem Release seiner neuen App hat Trade Republic den Button bei „Nutzungsdaten teilen“ in den Einstellungen unter „Sicherheit & Datenschutz“ automatisch als Voreinstellung aktiviert. Ob das auf alle User zutrifft, ist zwar unklar.

Allerdings sind uns mittlerweile zahlreiche Fälle bekannt, die bestätigen, dass keine Zustimmung zum Teilen der Nutzungsdaten eingeholt wurde. Das Unternehmen hat diese Änderung auch nicht aktiv kommuniziert. Ob dieses Vorgehen im Einklang mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) steht, ist äußerst fraglich.

Verstößt Trade Republic gegen die DSGVO?

In Artikel 25 (Absatz 2) zum „Datenschutz durch Technikgestaltung“ heißt es beispielsweise: „Solche Maßnahmen müssen insbesondere sicherstellen, dass personenbezogene Daten durch Voreinstellungen nicht ohne Eingreifen der Person einer unbestimmten Zahl von natürlichen Personen zugänglich gemacht werden.“

Laut DSGVO Artikel 5 und Artikel 6 ist für die Erhebung von Daten, die technisch nicht zwingend notwendig sind, in der Regel außerdem eine aktive Zustimmung notwendig. Heißt konkret: Eine standardmäßige Aktivierung ist in vielen Fällen nicht rechtens.

Ob und inwiefern das nun auf Trade Republic zutrifft, ist allerdings nicht ganz eindeutig. Denn selbst aus der Datenschutzerklärung des Neobrokers geht nicht klar hervor, welche Daten in diesem Zusammenhang erhoben und wie sie verarbeitet werden.

Zugegeben: Die DSGVO ist mitunter verwirrend und gelegentlich Auslegungssache; es gibt auch Einzelfälle, die durch das Raster fallen. Doch ob datenschutzkonform oder nicht: Das Vorgehen von Trade Republic ist auch so einfach nur eine absolute Frechheit!

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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).