Irrtümer Mythen Mietvertrag Mietrecht

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

Fabian Peters
Adobe Stock/ Seventyfour

5. Regelmäßige Partys sind erlaubt

Viele Mieter sind der Ansicht, dass sie einmal pro Monat eine Party feiern dürften – und zwar auch nach 22.00 Uhr. Doch das ist ein Irrtum. Denn laut den Immissionsschutzgesetzen der Bundesländer darf die Nachtruhe (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) nicht gestört werden. Dieses Verbot gilt an jedem Tag des Jahres. Es gibt zwar einige Ausnahmen, diese gelten jedoch nicht für Partys in der Wohnung.

(Foto: unsplash.com/ Kelsey Chance)

Zins-Knaller bei der NIBC!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld – bei täglicher Verfügbarkeit!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Vehicle Testing Lead (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
Sales Manager (m/w/d) Online Marketing
Sellwerk GmbH & Co. KG in Düsseldorf, Meerbusch, Kaa...
Sales Manager B2B für Stellenanzeigen und Soc...
Recruiting Excellence GmbH in Düsseldorf
(Junior) Social Media Manager*in (m/w/d) – Be...
Digital Vision Academy in Berlin
THEMEN:
Teile diesen Artikel
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).