Irrtümer Mythen Mietvertrag Mietrecht

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

Fabian Peters
Adobe Stock/ Seventyfour

3. Vermieter darf einen Zweitschlüssel einbehalten

Nein! Der Vermieter hat kein Recht dazu, einen Zweitschlüssel einzubehalten. Denn Mieter haben nach Abschluss eines Mietvertrags Anspruch auf die Überlassung sämtlicher Wohnungs– und Haustürschlüssel. Das gilt auch für Schlüssel für Nebenräume, Garagen und Co..

(Foto: unsplash.com/ Jozsef Hocza)
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Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).