Irrtümer Mythen Mietvertrag Mietrecht

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

Fabian Peters
Adobe Stock/ Seventyfour

10. Vermieter darf die Miete erhöhen, wenn das Preisniveau steigt

Ein solches Recht besteht nicht. Laut Gesetz darf der Vermieter die Miete jedoch unter folgenden Bedingungen erhöhen: 1. Wenn eine entsprechende Vereinbarung mit dem Mieter getroffen wurde. 2. Wenn der Mietvertrag eine Staffel- oder Indexmiete enthält. 3. Der Vermieter die Wohnung modernisiert. 4. Die Miete unter der lokalen Vergleichsmiete liegt sowie 15 Monate lang nicht erhöht wurde.

(Foto: Adobe Stock/ VRD)
STELLENANZEIGEN
Openstack Engineer (m/f/d)
CompuGroup Medical SE & Co. KGaA in Koblenz
Praktikant Online-Marketing und Brand/Content...
Vodafone GmbH in Düsseldorf
Duales Studium Informatik (B.Sc.) am virtuell...
IU Internationale Hochschule in Bad Homburg vor der ...
Praktikum Social Media Marketing und PR
Würth Elektronik eiSos GmbH & Co. KG in Waldenburg
Online-Marketing Manager (m/w/d)
Staatliche Toto-Lotto GmbH Baden-Württe... in Stuttgart
Social-Media-Manager (m/w/d) | Viersen
EGN Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH in Viersen
Social Media Manager & Marketing (m/w/d) ...
Bauwerk Wohnbau GmbH & Co. KG in Leonberg
Referent/-in Social Media mit Schwerpunkt Per...
Universitätsklinikum Tübingen in Tübingen
THEMEN:
Teile diesen Artikel
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).