Irrtümer Mythen Mietvertrag Mietrecht

Das sind die 10 größten Irrtümer und Mythen im Mietrecht

Fabian Peters
Adobe Stock/ Seventyfour

2. Wer Nachmieter stellt, kommt früher aus dem Mietvertrag

Das ist ein Irrtum. Denn grundsätzlich beendet nur eine Kündigung das Mietverhältnis. Es gibt jedoch Ausnahmen. Beispielsweise wenn sich Mieter und Vermieter vorzeitig auf einen Mietaufhebungsvertrag einigen. Weitere Möglichkeit: Eine Nachmieterklausel im Mietvertrag, die besagt, dass der Vermieter den Mieter aus dem Vertrag entlässt, wenn dieser einen für den Vermieter zumutbaren Nachmieter stellt.

(Foto: Adobe Stock/ stockpics)
STELLENANZEIGEN
(Junior) Communications Manager | Unternehmen...
PARSA Haar- und Modeartikel GmbH in Sinsheim bei Hei...
Subproject Manager Automation & Telecommu...
SeaRenergy Services GmbH in Lehrte
Content Creator / Landing Page Specialist (m/...
HPW Pharma AG in Berlin
Trainee Content/Redaktion (m/w/d)
Verlag DASHÖFER GmbH in Hamburg
Online Marketing Manager (Mensch)
WPP Media Germany in Düsseldorf
Werkstudent oder Student im Praxissemester fü...
Ritter Energie GmbH & Co. KG in Dettenhausen
Manager (m/w/d) Content-Strategie und Markenk...
VdS Schadenverhütung GmbH in Köln
Online Marketing Manager (m/w/d)
personalisten GmbH in Coesfeld
THEMEN:
Teile diesen Artikel
Chefredakteur
Folgen
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).