YouTube geht seit Kurzem weltweit gegen Ad-Blocker vor. Damit hat das Unternehmen seine Bemühungen ausgeweitet, Nutzer dazu zu bringen, entweder Werbung zuzulassen oder das werbefrei Abonnement YouTube Premium zu buchen. Doch das Vorgehen ruft nun Datenschützer der Europäischen Union auf den Plan.
YouTube hat kürzlich seine Bemühungen intensiviert und geht nun weltweit gegen Ad-Blocker vor. Ziel des Unternehmens ist es, Nutzer dazu zu bringen, Werbung entweder zuzulassen oder das werbefreie Abonnement YouTube Premium zu buchen. Doch das Vorgehen der Video-Plattform hat nun Datenschützer der Europäischen Union (EU) auf den Plan gerufen.
Verstößt YouTube mit Sperre von Ad-Blockern gegen EU-Recht?
Der Datenschutzexperte Alexander Hanff reichte noch im Oktober 2023 etwa eine Beschwerde bei der irischen Datenschutzkommission (DPC) ein. Der Grund: Laut Hanff stellt YouTubes Erkennungssystem für Ad-Blocker eine Verletzung der Privatsphäre dar. Gegenüber dem Tech-Magazin The Verge erklärte er dazu:
AdBlock-Erkennungsskripte sind Spyware – anders kann man sie nicht beschreiben, und als solche ist es nicht akzeptabel, sie ohne Zustimmung einzusetzen. Ich halte jeden Einsatz von Technologie, die dazu verwendet werden kann, meine Geräte auszuspionieren, in den meisten Fällen sowohl für unethisch als auch für illegal.
Laut New York Times können Plattformen wie YouTube Ad-Blocker auf zweierlei Weise erkennen. Entweder, indem sie JavaScript-Code herunterladen, um zu prüfen, ob sich etwas auf der Website verändert hat. Oder indem sie herausfinden, wann die zum Laden einer Werbeanzeige notwendigen Elemente blockiert werden.
Nutzer versuchen Sperre von Werbeblockern zu umgehen
Das Vorgehen von YouTube Ad-Blocker weltweit zu sperren, hat viele Nutzer verärgert. Laut einem Bericht des Tech-Magazins Wired würden zahlreiche User Werbeblocker im Eiltempo installieren und deinstallieren, um einen Ad-Blocker zu finden, der nicht von der Sperre betroffen ist.
YouTube ist wiederum der Ansicht, dass Werbeblocker gegen die hauseigenen Richtlinien verstoßen und Urheber daran hindern würden, Einnahmen aus Werbeanzeigen umzusetzen. Die EU erklärte bereits im Jahr 2017 im Rahmen einer Beschwerde von Datenschützer Alexander Hanff, dass die Erkennung von Ad-Blockern nicht unbedingt einen Verstoß gegen Artikel 5.3 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation darstelle.
Verletzt YouTube mit Ad-Blocker-Erkennung die Privatsphäre?
Die damalige Begründung: Website-Anbieter müssten in der Lage sein, zu überprüfen, ob Nutzer Werbeblocker ohne ihre Zustimmung verwenden. Hanff erklärte gegenüber The Verge jedoch, dass das Vorgehen von YouTube auch eine Verletzung des Grundrechts auf Privatsphäre darstelle. Die DPC hätte seine Beschwerde bereits zur Kenntnis genommen.
Patrick Breyer, Anwalt für digitale Rechte und Mitglied des Europäischen Parlaments, erklärte auf Mastodon wiederum: „YouTube will uns mit einer Anti-Adblock-Wand zu Überwachungswerbung und Tracking zwingen“. Er habe die EU-Komission aufgefordert, die Rechtmäßigkeit zu prüfen.
Sollte die Europäische Kommission zu dem Ergebnis kommen, dass das Ad-Blocker Erkennungssystem von YouTube gegen EU-Recht verstößt, könnte die Kommission das Unternehmen mit einer Geldstrafe belegen und dazu auffordern, die Funktion anzupassen. Der Ausgang ist derzeit jedoch offen.
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