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Preiserhöhung Vodafone, Kosten, Vertrag, Verbraucherschutz, Geld, Telekommunikation, Rechtsstreit, Gericht, Gesetz
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Verbraucherzentrale hält Preiserhöhung bei Vodafone für unwirksam

Beatrice Bode
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Beatrice Bode
Verbraucherzentrale NRW
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Wegen Preiserhöhungen bei laufenden Vodafone-Verträgen fordert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun Schadensersatz. Betroffene können sich bald einer Sammelklage anschließen. 

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) will eine Sammelklage gegen Vodafone einreichen. Der Grund: 2023 erhöhte das Unternehmen die Preise für laufende Festnetz- und Internetverträge um fünf Euro. Nach Auffassung des vzbv besteht dafür aber keine rechtliche Grundlage.

Preiserhöhung bei Vodafone: über 10.000 Beschwerden

Nachdem sich in den bundesweiten Verbraucherzentralen die Beschwerden über Vodafone häuften, begannen die Verbraucherschützer im Mai 2023 die Möglichkeit einer Sammelklage zu prüfen. Dafür mussten sie allerdings zunächst feststellen, wie viele Menschen einem Aufruf folgen würden. Das Ergebnis: Innerhalb weniger Wochen meldeten sich über 10.000  Betroffene.

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Die Klage ist nur möglich, weil am 13. Oktober 2023 die sogenannte Abhilfeklage in Kraft trat. Sie erlaubt es Verbänden, gleichartige Leistungsansprüche von Verbrauchern gegen ein Unternehmen gerichtlich einzuklagen. „Flugverspätungen, unzulässige Kontogebühren, mangelhafte Produktserien – solche Massenverfahren sind eine Herausforderung für die Justiz“, so Bundesjustizminister Marco Buschmann.

„Mit der neuen Abhilfeklage können diese Verfahren in Zukunft noch effizienter von den Gerichten erledigt werden“, erklärt er weiter. Betroffene sollen das ihnen zustehende Geld so bereits im Rahmen der Klage erhalten. Sie müssten nicht erneut vor Gericht ziehen.

Geschädigte können sich der Sammelklage anschließen

Wer Internet oder Telefon von Vodafone aus der Wand bezieht und innerhalb der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung erhalten hat, kann sich der Sammelklage anschließen. Dafür müssen sich die Geschädigten im Klageregister eintragen, sobald die Klage offiziell eröffnet wird.

Wichtig: Nach der Eintragung können Ansprüche nicht verjähren. Für alle, die bezüglich der Sammelklage auf dem neuesten Stand bleiben wollen, hat der vzbv außerdem einen entsprechenden News-Alert eingerichtet.

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vonBeatrice Bode
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Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.
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