Wir benutzen Cookies, um die Nutzerfreundlichkeit der Website zu verbessern. Durch deinen Besuch stimmst du dem Datenschutz zu.
Alles klar!
BASIC thinking Logo Dark Mode BASIC thinking Logo Dark Mode
  • TECH
    • Apple
    • Android
    • ChatGPT
    • Künstliche Intelligenz
    • Meta
    • Microsoft
    • Quantencomputer
    • Smart Home
    • Software
  • GREEN
    • Elektromobilität
    • Energiewende
    • Erneuerbare Energie
    • Forschung
    • Klima
    • Solarenergie
    • Wasserstoff
    • Windkraft
  • SOCIAL
    • Facebook
    • Instagram
    • TikTok
    • WhatsApp
    • X (Twitter)
  • MONEY
    • Aktien
    • Arbeit
    • Die Höhle der Löwen
    • Finanzen
    • Start-ups
    • Unternehmen
    • Marketing
    • Verbraucherschutz
Newsletter
Font ResizerAa
BASIC thinkingBASIC thinking
Suche
  • TECH
  • GREEN
  • SOCIAL
  • MONEY
  • ENTERTAIN
  • NEWSLETTER
Folge uns:
© 2003 - 2026 BASIC thinking GmbH
steuerfreie Zuschüsse Arbeitgeber, steuerfreie Geschenke, steuerfreie Sachleistungen, Gehalt, Lohn
MONEY

Mehr Netto: Steueroptimierte Goodies vom Arbeitgeber

Stefan Heine
Aktualisiert: 17. Februar 2025
von Stefan Heine
Adobe Stock/ Chidori_B
Teilen

Wenn Arbeitnehmer:innen mehr Geld haben wollen, müssen Arbeitgeber:innen auch mehr Steuern und Abgaben zahlen – außer, sie entscheiden sich für steuerfreie Zuschüsse und Geschenke. Stefan Heine, Steueranwalt und Chef des Steuertools Smartsteuer, weiß, welche das sind.

Arbeitgeber:innen, die die Kosten für das Internet ihrer Mitarbeitenden übernehmen oder einen Kindergartenzuschuss zahlen, von denen liest man selten. Dabei wäre das ziemlich attraktiv, besser sogar als eine Gehaltserhöhung. Denn der Gesetzgeber sieht vor, dass bestimmte Leistungen steuer- und abgabenfrei erbracht werden dürfen.

Arbeitgeber zahlt das Internet – und weitere steuerfreie Zuschüsse

Eine dieser Sachleistungen ist in §40 Abs. 2 Nr. 5 EStG festgeschrieben: Der Arbeitgeber kann steuer- und sozialabgabenfrei die Kosten für die private Internetnutzung von Mitarbeitenden übernehmen. Das gilt unabhängig vom Beruf, also für Landschaftsarchitekten genauso wie für Social-Media-Manager.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Jedoch muss die Leistung zusätzlich zum eigentlichen Lohn gezahlt werden – und darf maximal bei 50 Euro im Monat liegen.
Arbeitnehmer:innen bekommen diese 50 Euro ohne Abzug. Für Arbeitgeber:innen fällt eine Pauschalsteuer von 25 Prozent an, aber keine Sozialabgaben. Und: Der gesamte Beitrag kann vom Unternehmen als Betriebsausgabe abgesetzt werden.

Zusätzlich zu den bis zu 50 Euro fürs Internet können Arbeitgeber:innen beispielsweise auch maximal 50 Euro für Tankgutscheine oder spezielle aufladbare Gutscheinkarten als Benefit anbieten. Wichtig jedoch bei diesen Sachbezügen: Es zählt jeder Cent! Wird die Grenze überschritten, muss ab 50,01 Euro auf den gesamten Betrag Sozialversicherung und Lohnsteuer gezahlt werden.

Geschenke vom Arbeitgeber – steuerfrei beim passenden Anlass

Der Geburtstag steht an, ein Firmenjubiläum wird gefeiert oder eine längere Krankheit ist überwunden? Glückwünsche dafür darf es vom Unternehmen geben und auch mehr als ein feuchter Händedruck ist steuerfrei: Bis zu 60 Euro dürfen anlassbezogen für Aufmerksamkeiten aufgewendet werden, ohne dass Steuern und Abgaben anfallen.

Diese Grenze gilt auch pro Anlass und unabhängig von den Sachleistungen in Höhe von 50 Euro. Wenn also der Geburtstag und die Beförderung in einen Monat fallen, dürfen zwei Mal 60 Euro (also 120 Euro) von Vorgesetzten für Aufmerksamkeiten ausgegeben werden.

Weihnachts- oder Sommerfest: Freibetrag von 110 Euro pro Feier

Zweimal im Jahr dürfen Arbeitgeber:innen ihre Mitarbeitenden bei Veranstaltungen einladen, der Freibetrag beträgt jeweils 110 Euro. Das bedeutet: Wird für die Weihnachtsfeier richtig aufgefahren und pro Kopf fallen 150 Euro für Essen, Trinken und Unterhaltung an, müssen 40 Euro pauschal versteuert werden.

Auch ein Betriebsausflug fällt hierunter: Wer gemeinsam mit der Firma einen Bus mietet und auf einen Weihnachtsmarkt fährt, kann die Kosten für die Busmiete auch den 110 Euro zurechnen.

Gesundheitskurse, Fahrrad, Kindergartenzuschuss – der Staat macht vieles möglich

Tatsächlich gibt es im Steuerrecht so einige Goodies, die Arbeitgeber:innen nutzen können, um sich bei ihren Mitarbeitenden noch beliebter zu machen:

  • Dazu zählen Gesundheitskurse, etwa zur Stärkung des Rückens, die bis zu 600 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sind.
  • Auch ein Fahrrad kann als steuer-optimiertes Goodie daherkommen, wenn es vom Arbeitgeber gestellt wird. Alternativ gibt es auch die Gehaltsumwandlung, um das Fahrrad günstiger zu erhalten.
  • Und es gibt sogar einen Kindergartenzuschuss, der bei Beachtung der Rahmenbedingungen steuer- und abgabenfrei ist.

Arbeitgeber haben also einen bunten Strauß an Möglichkeiten, wie Mitarbeitende auch ohne Lohnerhöhung profitieren können – und sie selbst wiederum Steuern und Abgaben sparen. Win-win für die nächste Gehaltsverhandlung also!

Auch interessant:

  • Falsche Angaben: So prüft das Finanzamt deine Steuererklärung
  • Angst vor der Steuererklärung? Das sagt ein Steueranwalt
  • Brutto-Netto Rechner 2024: So hoch ist dein Gehalt im nächsten Jahr
  • Gehalt: So viel Geld kannst du in deinem Job maximal verdienen

🤝 Pünktlich zum Start in 2026!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Flexgeld-Konto und erhalte bis zu 2,20 Prozent Zinsen auf dein Geld! So startest du in 2026 auch finanziell richtig durch!


Jetzt Zinsen sichern

Anzeige

STELLENANZEIGEN
Social Media Manager – Instagram / TikT...
Amigos de la Cultura e.V. in Dresden
Online Marketing Manager (m/w/d)
Asset7 Investment Inh. Sascha Christian Barrabas in
Online Advertising Manager (m/w/d)
Asset7 Investment Inh. Sascha Christian Barrabas in
Werkstudent:in Social Media Content Creator (...
BZKI Bildungszentrum für künstliche Intell... in Kempen
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Junior Communication Manager mit Schwerpunkt ...
REWE in Henstedt-Ulzburg
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
THEMEN:ArbeitSteuer
Teile diesen Artikel
Facebook Flipboard Whatsapp Whatsapp LinkedIn Threads Bluesky Email
vonStefan Heine
Folgen:
Stefan Heine ist Steuer-Experte. Als gelernter Rechts- und Fachanwalt für Steuerrecht will er Menschen die Angst vor dem Thema Steuern nehmen. Als CEO digitalisiert er dazu gemeinsam mit seinen Kolleg:innen den analogsten Prozess Deutschlands – die Steuererklärung. Bei BASIC thinking schreibt er über Tipps und Tricks rund um Steuern für Selbständige und Freelancer im Digital Business.
WhatsApp Kanal BASIC thinking Tech-Deals Sidebar
EMPFEHLUNG
Samsung Galaxy S25 Ultra
Android-Special bei o2: Samsung Galaxy S25 Ultra & Tab S10 für nur 7 Euro Anzahlung
Anzeige TECH
Testimonial LO

»UPDATE liefert genau das, was einen perfekten Newsletter ausmacht: Kompakte, aktuelle News, spannende Insights, relevante Trends aus Technologie & Wirtschaft. Prägnant, verständlich und immer einen Schritt voraus!«

– Lisa Osada, +110.000 Follower auf Instagram

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung

LESEEMPFEHLUNGEN

Gaskraftwerke Deutschland EU Wasserstoff
BREAK/THE NEWSMONEY

Gas für gestern? EU genehmigt neue Kraftwerke für Deutschland

Schild Verkehr Ampel Meer Wasser Klimawandel Überschwemmung
GREENMONEY

Klimawandel: Diese deutschen Regionen sind besonders bedroht

besten Technologie Tech-Aktien 2026
MONEYTECH

Die besten Tech-Aktien 2026 – laut Analysten

Mann Fachkräfte Labor Pipette Wissenschaft
MONEY

Fachkräfte aus diesen Ländern verdienen in Deutschland am meisten

Kredit und Todesfall Ablebensversicherung
AnzeigeMONEY

Kredit und Todesfall: Diese Versicherung verhindert, dass deine Familie zahlen muss

besten Festgeldkonten höchsten Zinsen Festgeld
MONEY

Die Festgeldkonten mit den höchsten Zinsen

Mehr anzeigen
Folge uns:
© 2003 - 2026 BASIC thinking GmbH
  • Über uns
  • Mediadaten
  • Impressum
  • Datenschutz

NIBC Flexkonto eröffnen &
2,20 Prozent Zinsen sichern

50 Euro

Anzeige

Welcome Back!

Sign in to your account

Username or Email Address
Password

Lost your password?