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Haushaltpolitik Bundesregierung, Schuldenbremse, Bundesverfassungsgericht
MONEY

Genug! Die Haushaltspolitik der Bundesregierung ist unverantwortlich

Carsten Lexa
Aktualisiert: 04. Dezember 2023
von Carsten Lexa
unsplash.com/ hoch3media
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Das jüngste Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Umwidmung des Corona-Sondervermögens in Finanzmittel für Klimaprojekte für nichtig erklärt, ist richtig – und eine mehr als schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Die Entscheidung weist aber auch auf ein grundsätzliches Problem der deutschen Haushaltspolitik hin: das Ausgeben von Geld, das man nicht hat.

Haushaltspolitik: Das unsägliche Manöver der Bundesregierung

Es ist unsäglich, wie die Bundesregierung mit der finanziellen Stabilität Deutschlands spielt. Seit Jahren, nicht erst unter der jetzigen Bundesregierung, wird hemmungslos mehr Geld ausgegeben, als durch Steuern eingenommen wird. Eine derart fahrlässige Finanzpolitik führt unweigerlich in eine Schuldenfalle, die künftige Generationen erdrücken wird.

Sparen wäre das Gebot der Stunde. Aber das ist natürlich nicht im Sinne der Politiker, die sich ihren Wählern als Gestalter präsentieren wollen. Stattdessen werden neue Ausgaben mit Schulden finanziert.

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Noch skandalöser aber ist die Verwendung von so genanntem „Sondervermögen“. Vermögen, das weiß jeder, der es hat oder nicht hat, sind Güter, die jemandem gehören. Diese Person „hat“ also Vermögen und diesem Vermögen stehen insbesondere keine Rückzahlungs- oder Herausgabeverpflichtungen gegenüber.

Genau das ist aber beim „Sondervermögen“ des Bundes nicht der Fall. Vielmehr handelt es sich um eine dreiste Umdeklarierung von Kreditaufnahmen – eine kalkulierte Täuschung, um die Schuldenbremse, ein fundamentales Verfassungsgebot, zu umgehen!

Schuldenbremse als Instrument der Vernunft

Denn diese Schuldenbremse, über die Politiker gerne lamentieren und deren Abschaffung jetzt wieder reflexartig gefordert wird, hat ihren Grund: Sie soll gerade dem hemmungslosen Geldausgeben einen Riegel vorschieben.

Diese Schuldenbremse ist vor dem einfachen Hintergrund notwendig, dass Politiker mit dem Geld, das ihnen zur Verfügung gestellt wird – die Steuergelder, die der deutsche Staat einnimmt, gehören ihnen ja nicht, sondern sind ihnen nur zum sorgsamen Umgang anvertraut – nicht umgehen können.

Das Geld aus den Steuereinnahmen reicht regelmäßig vorne und hinten nicht. Weil das aber seit Jahren so ist und deshalb Jahr für Jahr neue Schulden gemacht werden, sind natürlich auch die Kosten für den Schuldendienst, die Zinsen, gestiegen. Das sorgt im Umkehrschluss dafür, dass Investitionen und andere neue Geldausgaben des Staates, nicht mehr so einfach möglich sind.

Es fehlt schlicht an dem erforderlichen frei verfügbaren Geld, das versteht inzwischen jeder. Unternehmer und auch jede Privatperson versteht darüber hinaus, dass wenn ich mein verfügbares Geld für Zinsen ausgeben muss, ich es nicht mehr für andere Dinge zur Verfügung habe.

Der Staat handelt grundgesetzwidrig

Für den Staat und die handelnden Personen ist das aber kein Problem. Dann macht man eben Schulden. Dumm nur, dass vor einigen Jahren in einem „lichten Moment“ die Schuldenbremse im Grundgesetz verankert wurde. Denn es war klar und hat sich in der Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass das Prinzip des „sparsamen Staates“ nicht eingehalten wird.

Das Vorgehen der Umdeklarierung von Kreditaufnahmen ist nun aber nicht nur eine finanzpolitische Kapriole, sondern eine unverhohlene Verhöhnung der Bürgerinnen und Bürger. Es zeugt von einer Arroganz der Macht, weil die Bundesregierung und darüber hinaus alle Politiker:innen scheinbar vergessen, dass sie dem Volk verpflichtet sind.

Das Verhalten der Bundesregierung ist ein offener Affront gegen die Grundsätze einer verantwortungsvollen Haushaltsführung und ein direkter Angriff auf die Verfassung selbst. Es ist ein unerträgliches Spiel mit dem Feuer, das die wirtschaftliche Zukunft Deutschlands aufs Spiel setzt – nicht weil jetzt kein Geld für Investitionen da ist, sondern weil in der Vergangenheit einfach nicht gut gewirtschaftet wurde. Nichts anderes ist das Problem.

Was muss eigentlich noch passieren?

Und dennoch: es geht auch jetzt noch ums Geldausgeben statt um eine gute, nachhaltige Sparpolitik. Denn jetzt wird gefordert, dass trotzdem „Investitionen“ nicht gekappt werden dürfen, um bestehende Projekte nicht zu gefährden. Diese Projekte wurden aber doch gerade auf Sand gebaut, auf fehlendem Geld.

Man fragt sich fassungslos: Was muss eigentlich noch passieren, dass nicht einmal dieses so offensichtliche Urteil des höchsten deutschen Gerichts ein Umdenken auslöst?

Und nur am Rande: Es ist ja nicht so, dass die Bundesrepublik kein Geld ausgibt. Nur die Täuschung durch die Verwendung eines wie auch immer bezeichneten Vermögens, obwohl es sich um die Ausgabe von Geld handelt, das grundsätzlich nicht vorhanden ist, das ist jetzt nicht mehr möglich.

Der überbordende Bundesregierung: Die Haushaltspolitik ist eine Farce

Das aktuelle absurde Theaterstück der deutschen Finanzpolitik – anders kann man es nicht formulieren -, in dem sich die Regierung in einer Spirale aus eskalierenden Staatsausgaben und eskalierenden Steuereinnahmen verstrickt, offenbart ein grundsätzliches Problem:

Einen übergriffigen Staat, der sich in jeden Winkel der Gesellschaft und der Wirtschaft einmischt und – gerade in der jetzigen Situation – gleichzeitig von Lobbygruppen umzingelt ist, die Einsparungen fordern, „aber bitte nicht bei uns“. Genau diese Politik führt aber zu der grotesken Situation, dass der Staat immer mehr Geld ausgibt und gleichzeitig versucht, diese Ausgaben durch höhere Steuereinnahmen zu decken.

Was ist nun das probate Mittel? Steuersenkungen – insbesondere für Unternehmen! Die Notwendigkeit von Steuersenkungen zur Belebung des unternehmerischen Potentials in Deutschland ist gerade in dieser Situation entscheidend. Auch wenn es auf den ersten Blick kontraintuitiv erscheinen mag, in Zeiten des Sparzwangs die Steuern zu senken, so liegt gerade darin kein Widerspruch.

Steuersenkungen als Lösung

Im Gegenteil: Steuersenkungen sind ein wichtiger Impuls für Wirtschaftswachstum und Innovation. Sie entlasten die Unternehmen finanziell, was zu Investitionen und Beschäftigungswachstum führt. Das wiederum kurbelt die Wirtschaft an und führt langfristig zu höheren Steuereinnahmen, auch wenn kurzfristig Einnahmeausfälle hingenommen werden müssen.

Und ja, ich bin mir bewusst, dass diese Steuersenkungen zu Mindereinnahmen führen werden. Deshalb müssen sie durch Ausgabenkürzungen an anderer Stelle flankiert werden. Mit dieser Maßnahme kann der Staat einen wichtigen Beitrag zur Entfesselung der eigentlichen unternehmerischen Kraft leisten, die das Rückgrat der deutschen Wirtschaft bildet.

Die Senkung der Unternehmenssteuern ist daher nicht nur ein Mittel zur Konjunkturbelebung, sondern auch ein Weg, die ungesunde Abhängigkeit von staatlichen Eingriffen in Form von Subventionen zu verringern und die Wirtschaft auf einen nachhaltigeren Pfad zu führen.

In diesem Sinne ist es längst überfällig, dass sich der erdrückende Staat zurückzieht und durch massive Steuersenkungen den Unternehmergeist freisetzt, ohne in der Scheinwelt einer aufkommensneutralen Politik zu verharren.

Haushaltspolitik der Bundesregierung: Kein Weckruf, sondern eine schallende Ohrfeige

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist nicht nur ein Weckruf, sondern eine schallende – das muss man eigentlich in Großbuchstaben schreiben – SCHALLENDE Ohrfeige für die Finanzpolitik der Bundesregierung, die in ihrer Deutlichkeit und Dringlichkeit ihresgleichen sucht.

Es ist ein lautes, unüberhörbares Stoppzeichen gegen „kreative“ Buchführung, gegen das Ausgeben von Geld ohne Rücksicht auf die Zukunft und gegen die Täuschung der Bürgerinnen und Bürger durch „innovative Bezeichnungen“ für Geld, das gar nicht vorhanden ist.

Es ist höchste Zeit, dass die Bundesregierung diese klare Botschaft nicht nur hört, sondern auch danach handelt: genug der finanzpolitischen Winkelzüge und Tricksereien – Zeit für eine transparente, verantwortungsvolle und wirklich nachhaltige Finanzpolitik, die dem hemmungslosen Geldausgeben Einhalt gebietet!

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vonCarsten Lexa
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Rechtsanwalt Carsten Lexa berät seit 20 Jahren Unternehmen im Wirtschafts-, Gesellschafts- und Vertragsrecht. Er ist Lehrbeauftragter für Wirtschaftsrecht, BWL und Digitale Transformation sowie Buchautor. Lexa ist Gründer von vier Unternehmen, war Mitinitiator der Würzburger Start-up-Initiative „Gründen@Würzburg”, Mitglied der B20 Taskforces Digitalisierung/ SMEs und engagiert sich als Botschafter des „Großer Preis des Mittelstands” sowie als Mitglied im Expertengremium des Internationalen Wirtschaftsrats. Er leitete als Weltpräsident die G20 Young Entrepreneurs´Alliance (G20 YEA). Bei BASIC thinking schreibt Lexa über Themen an der Schnittstelle von Recht, Wirtschaft und Digitalisierung.
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