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Einseitige Preiserhöhung von Netflix und Spotify unwirksam – laut Kammergericht Berlin

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unsplash.com/Tingey Injury Law Firm
geschrieben von Beatrice Bode

Das Kammergericht Berlin hat die einseitige Preiserhöhung von Netflix und Spotify für unwirksam erklärt. Das Urteil könnte auch Auswirkungen für andere Anbieter haben. Die Hintergründe.

Sowohl Netflix als auch Spotify haben einseitige Preiserhöhungsklauseln verwendet. Wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) nun allerdings mitteilte, sind die Anpassungen unwirksam. Das hatte das Kammergericht Berlin kürzlich bestätigt und entschieden.

Einseitige Preiserhöhung bei Spotify und Netflix offenbar unwirksam

Die Streamingdienste haben Preisanpassungsklauseln verwendet, ohne die Zustimmung ihrer Kunden einzuholen. In zwei Berufungsurteilen gegen Spotify und Netflix hat das Kammergericht Berlin die verwendeten Klauseln deshalb als unwirksam erklärt. Dem vorangegangen waren Klagen des vzbv gegen beide Plattformen vor dem Landgericht Berlin.


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„Die Streaming-Anbieterinnen hatten es sich in ihren AGB vorbehalten, nach billigem Ermessen einseitig die Preise ihrer Abonnement-Angebote ändern zu können, um gestiegenen Gesamtkosten Rechnung zu tragen“, heißt es im Urteil. Und weiter:

Das Landgericht Berlin hat den Klagen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände stattgegeben und den Streaming-Anbieterinnen mit Urteilen vom 16. Dezember 2021 und vom 28. Juni 2022 die weitere Nutzung der Klauseln im Geschäftsverkehr mit Verbraucher:innen untersagt.

Nie wieder höhere Preise bei Netflix und Spotify?

„Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher:innen getroffen“, so Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim vzbv. Die Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix seien demnach nicht nur unzulässig.

Das Urteil könnte laut der Verbraucherschützern grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten. Nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben.

Das Kammergericht erklärt zudem, dass sich sowohl Netflix als auch Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer:innen einholen könnten. „Die Urteile sind ein starkes Signal“, so Brockfeld. Es stärke die Rechte der Verbraucher:innen. Seit dem Urteil sind beide Streaminganbieter in Berufung gegangen. Sie wurden vom Kammergericht Berlin zurückgewiesen.

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Über den Autor

Beatrice Bode

Beatrice ist Multi-Media-Profi. Ihr Studium der Kommunikations - und Medienwissenschaften führte sie über Umwege zum Regionalsender Leipzig Fernsehen, wo sie als CvD, Moderatorin und VJ ihre TV-Karriere begann. Mittlerweile hat sie allerdings ihre Sachen gepackt und reist von Land zu Land. Von unterwegs schreibt sie als Autorin für BASIC thinking.

2 Kommentare

  • Ist ja kein Problem. Dann wird man künftig halt als Kunde zustimmen müssen oder man wird gekündigt. Oder steht in den AGB auch, dass der Anbieter seine Kunden nicht kündigen darf?

    • Genauso ist das. Hab ich gerade bei meiner Bank gehabt. Und deswegen den Anbieter (die Bank) wechseln bringt nix, die sind nämlich noch teurer 😉

      Haben sich netflix und spotify einfach nur ein bisschen dumm angestellt.