Krankschreiben nach Kündigung, Gehalt, Geld, Arbeit, Job

Urteil: Krankschreibung nach Kündigung kann dich Gehalt kosten

Maria Gramsch
Adobe Stock/ mpix-foto

Anzeige

Auf eine Kündigung folgt nicht selten eine Krankmeldung. Doch das kann ganz schön ins Geld gehen. Denn wie ein Gericht nun geurteilt hat, kann eine Krankschreibung nach der Kündigung kann dich dein Gehalt kosten.

Die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber während einer Krankheit ist gesetzlich geregelt. Doch diese kann auch ausgesetzt werden, wenn Krankschreibung und Kündigung in denselben Zeitraum fallen.

Das ist der Fall, wenn der Arbeitgeber die Krankschmeldung anzweifelt, wie nun das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschieden hat. Jedoch müsse dabei immer im Einzelfall entschieden werden.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Krankschreibung nach Kündigung: Gibt es Entgeltfortzahlung?

Im vorliegenden Fall aus Niedersachsen hatte sich ein Beschäftigter krank gemeldet. Am Folgetag ging ihm de Kündigung durch den Arbeitgeber zu. Nun verlängerte der Betroffene seine Krankschreibung zweimal – bis zum Vertragsende.

Im Anschluss an den beendeten Vertrag und die Krankschreibung trat der Mann eine neue Arbeitsstelle an. Das veranlasste den alten Arbeitgeber dazu, die Entgeltfortzahlung für die Zeit der Krankschreibung auszusetzen.

Gericht muss im Einzelfall entscheiden

Der Kläger hatte sich nun entschieden, rechtlich gegen die Entscheidung seines ehemaligen Arbeitgebers vorzugehen. In allen Instanzen erhielt er auch Recht, jedoch nicht vor dem Bundesarbeitsgericht.

Denn die zeitliche Überschneidung von Arbeitsunfähigkeit und verbleibender Zeit im Arbeitsverhältnis sei zu passgenau gewesen. Dieser Umstand erschüttere den „Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“.

Auch der Umstand, dass der Kläger just mit Beginn des neuen Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Kündigungsfrist genesen gewesen sei, erschüttere den Beweiswert.

Krankschreibung nach Kündigung kann aber auch rechtens sein

Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich jedoch nicht um einen Präzedenzfall. Es muss also immer neu entschieden werden, ob eine Krankschreibung nach Kündigung im Einzelfall anzuzweifeln ist.

Dafür müsse der Arbeitgeber nachvollziehbar argumentieren und Beweise vorlegen, die „Anlass zu ernsthaften Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers geben“.

Auch interessant:

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
SAP Project Manager (m/w/d)
Bosch Gruppe in Stuttgart
Werkstudent*in Online Marketing (w/m/div)
Sparda-Bank Berlin eG in Berlin
Key Account Manager (m/w/d) im Bereich Online...
AZ fundraising services GmbH & Co. KG in Gütersloh
PreMaster Program | Software Engineer for MEM...
Bosch Gruppe in Reutlingen
Senior Cyber Security Engineer (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Intern/Working Student (m/f/d) in Generative AI
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
THEMEN:
Teile diesen Artikel
Folgen:
Maria ist freie Journalistin und technische Mitarbeiterin an der Universität Leipzig. Seit 2021 arbeitet sie als freie Autorin für BASIC thinking. Maria lebt und paddelt in Leipzig und arbeitet hier unter anderem für die Leipziger Produktionsfirma schmidtFilm. Sie hat einen Bachelor in BWL von der DHBW Karlsruhe und einen Master in Journalistik von der Universität Leipzig.