Geheimcodes Arbeitszeugnis, Formulierungen Arbeitszeugnis

Geheimcodes im Arbeitszeugnis: Das beuteten sie wirklich

Fabian Peters
Adobe Stock/ Africa Studio

Anzeige

Wenn dein Arbeitsverhältnis endet oder du den Job wechselst, ist dein Arbeitgeber verpflichtet dir ein Arbeitszeugnis auszustellen. Dieses sollten immer positiv formuliert sein. Doch hinter einigen Formulierungen verbergen sich Geheimcodes, die eher für Kritik stehen. 

Arbeitszeugnisse müssen normalerweise wohlwollend formuliert sein. Der Grund: Arbeitnehmer sollten keine Nachteile bei der Jobsuche haben. Doch die Realität spricht häufig eine andere Sprache.

Denn Personaler und Vorgesetzte haben sich gewisse Formulierungen zu eigen gemacht, um ehemalige Mitarbeiter in ein schlechtes Licht zu rücken. Die Rede ist von sogenannten Geheimcodes im Arbeitszeugnis.

UPDATE Newsletter BASIC thinking

Du willst nicht abgehängt werden, wenn es um KI, Green Tech und die Tech-Themen von Morgen geht? Über 10.000 Vordenker bekommen jeden Tag die wichtigsten News direkt in die Inbox und sichern sich ihren Vorsprung.

Nur für kurze Zeit: Anmelden und mit etwas Glück Beats-Kopfhörer gewinnen!

Mit deiner Anmeldung bestätigst du unsere Datenschutzerklärung. Beim Gewinnspiel gelten die AGB.

Geheimcodes im Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer sind per Gesetz dazu verpflichtet, ihren ehemaligen Angestellten ein Arbeitszeugnis auszustellen. Es sollte wahr, wohlwollend und vollständig sein. Das umzusetzen, ist aber nicht immer einfach.

Personaler und Vorsetzte nutzen deshalb bestimmte Formulierungen, um die Wahrheit stets positiv klingen zu lassen. Durch solche Geheimcodes fällt es vielen Arbeitnehmer jedoch schwer zu verstehen, was tatsächlich dahintersteckt.

Grundsätzlich lässt sich dennoch feststellen: Je blumiger und ausführlicher Formulierungen ausfallen, desto besser. Ein Beispiel: Begriffe wie „stets“, „äußerst“ oder „hervorragend“ entsprechen einer guten bis sehr gute Note. Formulierungen wie „bemüht“ oder „im Großen und Ganzen““ lassen eher auf eine negative Bewertung schließen.

Arbeitszeugnis: Formulierungen in Schulnoten

Unter vielen Personaler und Chefs haben sich mittlerweile Geheimcodes im Arbeitszeugnis etabliert, die bestimmten Schulnoten zugeordnet werden können:

  • stets zur vollsten Zufriedenheit“ – Schulnote: sehr gut
  • stets zur vollen Zufriedenheit“ – Schulnote: gut
  • zur vollen Zufriedenheit“ – Schulnote: befriedigend
  • zur Zufriedenheit“ – Schulnote: ausreichend
  • im Großen und Gan­zen zur Zufriedenheit“ – Schulnote: mangelhaft
  • hat sich bemüht, die Arbeiten zur Zufriedenheit zu erledigen“ – Schulnote: mangelhaft

Auch interessant: 

🤝 25 Euro geschenkt!

Eröffne jetzt dein kostenloses NIBC Tagesgeld und erhalte bis zu 2,75 Prozent Zinsen auf dein Geld! Und obendrauf gibt's sogar noch 25 Euro geschenkt!


Jetzt Zinsen sichern

Voraussetzungen gelten, Anzeige

STELLENANZEIGEN
Graphic Designer & Content Creator (m/w/d)
FamiCord AG in Leipzig
Senior SAP Consultant FI/CO (f/m/div.)
Bosch Gruppe in Wetzlar
Intern/Working Student (m/f/d) in Generative AI
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Intern (m/f/d) in Digital Marketing
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Senior Cyber Security Engineer (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in Hannover
Digital Marketing Manager (m/w/d)
Schwer Fittings GmbH in Denkingen
Personalberater (m/w/d)
Ratbacher GmbH - Karriere bei Rat... in Stuttgart, M...
Organizational Integration Manager (m/f/d)
Clarios Germany GmbH & Co. KG in
THEMEN:
Teile diesen Artikel
Chefredakteur
Folgen:
Fabian Peters ist seit Januar 2022 Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Redakteur und freier Autor tätig. Er studierte Germanistik & Politikwissenschaft an der Universität Kassel (Bachelor) und Medienwissenschaften an der Humboldt-Universität zu Berlin (Master).