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AU: So lange dürfen Ärzte deine Krankschreibung zurückdatieren

Christian Erxleben
Pexels.com / AndreaPiacquadio

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Du bist schon ein paar Tage krank, hast es aber nicht zum Arzt geschafft? Dann bekommst du nur unter bestimmten Umständen deine Krankschreibung rückwirkend. Wir erklären die gesetzlichen Grundlagen und verraten, wie lange der Arzt deine AU zurückdatieren darf.

Ein leichtes Halskratzen – dafür bleibe ich doch nicht zuhause. Diese Einstellung haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verinnerlicht. Grundsätzlich hat sich an dieser Einstellung durch das Coronavirus etwas geändert.

Nichtsdestotrotz haben sich viele Angestellte im Jahr 2023 wieder daran gewöhnt, auch mit Husten oder Schnupfen an den Arbeitsplatz zu gehen. Doch was soll ich tun, wenn ich mich am Donnerstag und Freitag zuhause geblieben bin und dann am Montag rückwirkend eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) will?

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Krankschreibung rückwirkend: Grundsätzlich nicht vorgesehen

Dann könntest du ein Problem bekommen. Denn der „Gemeinsame Bundesausschuss über die Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit und Maßnahmen zur stufenweisen Wiedereingliederung“ hat klare Richtlinien zur Arbeitsunfähigkeit festgelegt.

Nachdem die erste Fassung am 14. November 2013 veröffentlicht worden ist, gab es das letzte Update am 1. April 2023. Grundsätzlich ist die Aussage klar: Eine Krankschreibung rückwirkend soll es nicht geben.

Im fünften Paragraph steht dazu:

Die Arbeitsunfähigkeit soll für eine vor der ersten ärztlichen Inanspruchnahme liegende Zeit grundsätzlich nicht bescheinigt werden

Krankschreibung rückwirkend: Maximal drei Tage möglich

Doch selbstverständlich hat der Gesetzgeber eine Ausnahme von der Regel ermöglicht. Im Folgesatz steht:

Eine Rückdatierung des Beginns der Arbeitsunfähigkeit auf einen vor dem Behandlungsbeginn liegenden Tag ist ebenso wie eine rückwirkende Bescheinigung über das Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit nur ausnahmsweise und nur nach gewissenhafter Prüfung und in der Regel nur bis zu drei Tagen zulässig.

Das heißt ganz konkret: Dein Arzt oder deine Ärztin kann dir drei Tage rückwirkend eine AU ausstellen. Allerdings ist er dazu keinesfalls verpflichtet. Die Entscheidungshoheit liegt beim medizinischen Personal.

Gründe für eine rückwirkende AU

Für dich als Arbeitnehmer ist es deshalb von entscheidender Bedeutung, gut zu argumentieren, warum du es nicht früher geschafft hast.

Ein simpler Grund ist, dass deine Arztpraxis geschlossen hatte. Insbesondere alleinstehende Menschen können ohne Hilfe bei schwereren Erkrankungen wie einem Magen-Darm-Infekt nicht das Haus verlassen. Wenn es also unmöglich für dich war, deinen Arzt aufzusuchen, kann ebenfalls eine Krankschreibung rückwirkend möglich sein.

Informiere dich über deine Arbeitgeber-Regelung

Insbesondere nach einem Stellenwechsel sollten sich Angestellte darüber informieren, wie der korrekte Umgang mit der Krankmeldung aussieht. Zwar sieht der Gesetzgeber erst am vierten Tag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vor.

Allerdings gibt es bei einigen Firmen besondere Regeln, die von der gesetzlichen Norm abweichen. Hinzu kommt, dass Mitarbeitende, die besonders oft krank sind, individuelle Regeln für Krankschreibungen bekommen.

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Christian Erxleben arbeitet als freier Redakteur für BASIC thinking. Von Ende 2017 bis Ende 2021 war er Chefredakteur von BASIC thinking. Zuvor war er als Ressortleiter Social Media und Head of Social Media bei BASIC thinking tätig.